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IHK Firmennamen prüfen: Ablauf & Kosten der Namensprüfung

Die IHK prüft den Wunsch Firmennamen auf Grundlage von mehreren Kriterien
In Kürze:
  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die Interessenvertretung für alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland und bietet Dienstleistungen wie die Vorprüfung von Firmennamen an.
  • Eine Vorprüfung des Firmennamens durch die IHK ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass das Amtsgericht den gewählten Namen akzeptiert und unnötige Kosten und Verzögerungen bei der Gründung vermieden werden.
  • Die IHK überprüft, ob der Firmenname zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist, sich deutlich von anderen Firmen in der gleichen Gemeinde unterscheidet und nicht irreführend ist.
  • Die Prüfung des Firmennamens durch die IHK ist in den meisten Fällen kostenlos (oder nur mit einer kleinen Gebühr verbunden) und dauert in der Regel nur wenige Tage.
  • Es ist ratsam, die Vorprüfung des Firmennamens durch die IHK durchzuführen, bevor der Gesellschaftsvertrag erstellt und notariell beurkundet wird und bevor Zeit und Geld in Domain- und/oder Markenanmeldungen investiert wird, die den ungeprüften Namen enthalten.

Die Firmengründung stellt Unternehmer vor einige Herausforderungen. Schon vor der Gründung der Firma müssen sie sich die Frage stellen, welcher Firmenname das zu gründende Unternehmen perfekt repräsentiert und ihm Wiedererkennungswert verleiht. Der Firmenname muss anschließend vom Amtsgericht angenommen und eingetragen werden. Um zu verhindern, dass die tage- oder sogar wochenlange Suche nach einem passenden Namen vergeblich war, weil das Amtsgericht den Firmennamen abgelehnt hat, empfiehlt sich eine Vorprüfung durch die IHK.

Was ist die IHK?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt die Interessenvertretung für alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland dar. Mit der Gründung eines Unternehmens in Deutschland wird dieses Unternehmen (bis auf einige wenige Ausnahmen) automatisch Mitglied in der IHK. Die Mitgliedschaft kann außerdem nicht eigenständig gekündigt werden, es handelt sich um eine sog. Zwangsmitgliedschaft. Erst mit Abmeldung des Gewerbes endet die Mitgliedschaft in der IHK. Die Aufgaben der IHK sind verschieden und reichen unter anderem von Beratungen bei der Existenzgründung, der Regelung der kaufmännischen und regionalen Berufsausbildung bis hin zum Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen.

IHK Firmennamen prüfen: die Grundlagen der IHK Im Überblick!

Wo kann ich meinen Firmennamen prüfen lassen?

Der Antrag kann ganz bequem Online bei Ihrer zuständigen IHK eingereicht werden. Wenn Sie nicht wissen, welche IHK für Sie zuständig ist, können sie dies auf der Startseite der IHK-Homepage mithilfe des IHK-Finders herausfinden.

Muss ich meinen Firmennamen durch die IHK prüfen lassen?

Nein, es besteht keine Pflicht, den Firmennamen von der IHK prüfen zu lassen. Lediglich die Prüfung und Eintragung durch das zuständige Amtsgericht ist verpflichtend.

Warum ist eine IHK Namensprüfung zu empfehlen?

Wir empfehlen Gründern (vor allem beim GmbH gründen oder UG gründen) aber in jedem Fall, diese freiwillige Möglichkeit wahrzunehmen! So kann das Risiko minimiert werden, dass das Amtsgericht den vorgeschlagenen Unternehmensnamen ablehnt. Hierdurch können sie zusätzliche, unnötige Kosten einsparen und Verzögerungen bei der Gründung vermeiden. Denn der Firmennamen wird auch im Handelsregister veröffentlicht, ist somit für jeden zugänglich und durch einen einfachen Suchbegriff online aufzufinden!

Die Überprüfungskriterien der IHK Namensprüfung des Wunsch Firmennamen

Worauf prüft die IHK die Firmennamen?

Die IHK untersucht den vorgeschlagenen Firmennamen nach folgenden Parametern:

Prüfgrund 1: Kennzeichnungskraft

Der Firmenname muss so gewählt werden, dass er zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist.

Beispiel: Reine Gattungsbezeichnungen wie „Eisdiele“ oder „Gartencenter“ sind zu allgemein und unbestimmt und werden daher von der IHK (und später auch vom Amtsgericht) nicht akzeptiert. Durch Hinzufügen von Namenskürzeln wie z.B. „Leo's Eisdiele“ oder „A.S. Gartencenter“ kann dieses Problem einfach beseitigt werden.

Prüfgrund 2: Unterscheidungskraft

Der Firmenname muss sich deutlich von anderen Firmen am selben Ort bzw. derselben Gemeinde unterscheiden. Es darf keine ernsthafte Verwechslungsgefahr bestehen.

Beispiel: Im kleinen Ort X existiert bereits eine Bäckerei namens „Mario Müller Backwaren GmbH“. Möchten Sie ebenfalls eine Bäckerei in diesem Ort eröffnen, sind Namen wie „M. Müller Backwaren GmbH“, „Mario M. Backshop GmbH“ oder eine andere fast identische Buchstabenkombination aufgrund einer hohen Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.

Prüfgrund 3: Irreführungsverbot

Außerdem darf der Name nicht über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen. Im deutschen Recht existiert der sog. Grundsatz der Firmenwahrheit: Demnach dürfen Firmennamen im geschäftlichen Verkehr nicht zu falschen Schlussfolgerungen über den tatsächlichen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens führen. Eine solche Irreführung nimmt die IHK insbesondere an bei

  • Verwendung einer Berufsqualifikation im Namen, die nicht der Realität entspricht (z.B. Dr. Müller Unternehmensberatung, wenn Herr Müller keinen Doktortitel aufweisen kann; Dipl. Ingenieurin Meier GmbH, wenn Frau Meier kein Diplom vorweisen kann)
  • Unrichtiger Verwendung geschützter Bezeichnungen wie „Bank“, „Arzt“, „Architekt“, „Rechtsanwalt“.
  • Unrichtiger Marktstufe bzw. Größe des Unternehmens durch Bezeichnungen wie „Fabrik“, „Großhandlung“, „Hersteller“.

Gibt es Unterschiede innerhalb einzelner Unternehmensformen?

Ja, nicht jede der deutschen Unternehmensformen muss dieselben Voraussetzungen bezüglich ihres Firmennamens erfüllen. Beispielsweise müssen die UG (haftungsbeschränkt)und die GmbH stets ihre Unternehmensform (also „UG (haftungsbeschränkt)“ und „GmbH“) in ihrem Namen enthalten. So können Gläubiger des Unternehmens erkennen, dass die Haftung der Unternehmen auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist und erleben so bei Zahlungsausfällen der Unternehmen keine „böse Überraschung“.

Wann sollte man die Namensprüfung durchführen lassen?

Idealer Zeitpunkt für die Vorprüfung durch die IHK ist die Phase, in der noch kein Gesellschaftsvertrag erstellt, und dementsprechend noch keine notarielle Beurkundung erfolgte. Außerdem sollte die Vorprüfung unbedingt durchgeführt werden, bevor Zeit und Geld in Domain- und/oder Markenanmeldungen investiert wird, die den ungeprüften Namen enthalten. Im schlimmsten Fall wird das Amtsgericht diesen nämlich ablehnen und das Geld wurde umsonst investiert.

Wie teuer ist die Prüfung des Firmennamens bei der IHK?

Die Prüfung des Firmennamens stellt (in den meisten Fällen!) einen kostenlosen Service der IHKs dar. Gegenbeispiel: In Berlin werden für die Namensüberprüfung 45 Euro zzgl. USt. verlangt. Weitere Details zu den Preisen können Sie bei Ihrer regionalen IHK-Stelle nachfragen. Diese bietet in der Regel eine Telefonnummer, die tagsüber für Sie erreichbar ist.

Wie lange dauert die Prüfung des Firmennamens bei der IHK?

In der Regel ist die Prüfung des Firmennamens durch die IHK nach wenigen Tagen abgeschlossen. In Ballungsgebieten kann die Prüfung auch mal eine Woche bis 10 Tage in Anspruch nehmen.

Fazit rund um das Thema Firmennamen von der IHK prüfen lassen.

Fazit: Die Prüfung des Wunsch-Firmennamens durch die IHK

JuraRat empfiehlt die Vorabprüfung des Firmennamens durch die IHK uneingeschränkt. Diese ist mit geringem Zeitaufwand und kostenlos möglich und kann Gründern, kostbare Zeit im Gründungsprozess sowie kostspielige Überraschungen durch Ablehnung des Firmennamens durch das Amtsgericht ersparen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema von der IHK Firmennamen prüfen lassen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Ich möchte mit der Firmengründung gleichzeitig eine Marke anmelden. Kann das auch durch die IHK geprüft werden?

Nein, eine markenrechtliche Prüfung nimmt die IHK nicht vor. Wenn sie erfahren wollen, ob sie ihre Firmenbezeichnung gleichzeitig als Marke eintragen können, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der richtige Ansprechpartner.

Welche Firmennamen sind nicht zulässig?

Einige Firmennamen sind nicht zulässig. Dies betrifft zum Beispiel Namen, die bereits von einem anderen Unternehmen verwendet werden oder die eine Irreführung über geschäftliche Verhältnisse darstellen könnten. Unzulässig sind auch Namen, die eine Berufsqualifikation enthalten, die nicht der Realität entspricht, oder die geschützte Bezeichnungen wie “Bank”, “Arzt”, “Architekt”, “Rechtsanwalt” unrichtig verwenden. Zudem müssen bestimmte Rechtsformen, wie beispielsweise die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH, stets ihre Unternehmensform in ihrem Namen enthalten. Es ist daher empfehlenswert, den gewünschten Firmennamen vor der Gründung von der IHK prüfen zu lassen.