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Minijob Krankmeldung: Gesetze, Regeln & Pflichten!

Der große Ratgeber zum Thema Minijob & Krankmeldung.
In Kürze:
  • Minijobber sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber sofort über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
  • Ein ärztliches Attest ist gesetzlich erst nach drei Kalendertagen Abwesenheit erforderlich, aber Arbeitgeber können eine frühere Vorlage im Arbeitsvertrag festlegen.
  • Minijobber, die länger als vier Wochen beschäftigt sind, haben Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben Minijobber keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie haben eine zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Die Lohnfortzahlung basiert auf der regelmäßigen Arbeitszeit des Minijobbers.
  • Jeder in Deutschland muss einer Krankenversicherung beitreten, aber Minijobber müssen sich möglicherweise selbst versichern, wenn sie weniger als 520 Euro im Monat verdienen.

Als Minijobber müssen Sie Ihren Arbeitgeber genauso über eine Arbeitsunfähigkeit informieren, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Sie haben die Pflicht, sich bei Ihrem Arbeitgeber krankzumelden, ansonsten könnte ein unentschuldigtes Fehlen eine Lohnkürzung zur Folge haben. Doch in welchen Situationen wird ein ärztliches Attest Pflicht? Was passiert bei einem längeren Krankheitsverlauf? All diesen Fragen wird in diesem Artikel zum Thema Minijob & Krankmeldung auf den Grund gegangen.

Muss ich als Minijobber meine Arbeitsunfähigkeit mitteilen?

Fest steht, dass Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit mitteilen müssen. So kann der Betrieb Ihr Fehlen entsprechend ausgleichen, denn auch Minijobber sind mittlerweile wichtige Arbeitskräfte in Unternehmen. Deshalb muss Ihr Arbeitgeber nach Ihrer Krankmeldung eventuell andere Arbeitskräfte mobilisieren oder Arbeitsabläufe umstellen und vielleicht sogar verschiedene Schichten ändern. Angesichts dessen ist es nur gerecht, dass Sie Ihren Chef, so früh es geht, über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Im § 5 Abs. 1 EntgFG ist festgehalten, dass auch Minijobber zu einer unverzüglichen Krankmeldung verpflichtet sind. Die Krankmeldung sollte mindestens per Telefon passieren.

Als Arbeitgeber sollten Sie auch Ihren Minijobbern unmissverständlich klarmachen, dass auch sie sich im Betrieb unverzüglich krankzumelden haben, sofern eine Erkrankung vorliegt. Als Arbeitgeber möchten Sie schließlich den Arbeitsablauf gewährleisten und bei einer Abwesenheit Ihres Minijobbers eine Aushilfe organisieren.

Ab dann benötigen Sie ein ärztliches Attest!

Benötigt ein Minijobber immer ein ärztliches Attest?

Ob und wann Ihr Arbeitgeber ein ärztliches Attest benötigt, ist normalerweise im Arbeitsvertrag - Minijob geregelt. Meistens sind hierin die gesetzlichen Vorschriften verankert. Gesetzlich geregelt ist, dass ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen muss, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage geht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG). Deshalb wäre es in diesem Fall auch nicht erforderlich, eine Krankmeldung vorzulegen, wenn Sie lediglich bis zu drei Kalendertagen erkrankt wären. Beachten sollten Sie hierbei jedoch, dass es sich um Kalendertage handelt und nicht um Arbeitstage. Im Übrigen können Arbeitgeber jedoch auch schon ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Werfen Sie am besten hierzu einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber über das richtige Verhalten im Krankheitsfall. In vielen Betrieben hat es sich nämlich mittlerweile etabliert, schon am ersten Tag der Erkrankung die Krankmeldung vorlegen zu müssen.

Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung schon am ersten Krankheitstag verlangen?

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber abweichend von § 5 EntgFG die Vorlage eines ärztlichen Attests auch schon vor Ablauf der 3 Kalendertage verlangen kann (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG). Sofern eine frühzeitige Vorlage der Krankmeldung im Arbeitsvertrag oder auch durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag geregelt wurde, müssen Minijobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzeitig vorlegen.

Um eine Kündigung auszusprechen, müssen Sie etwas beachten!

Wer zahlt im Krankheitsfall beim Minijob?

Wer als Minijobber erkrankt oder wer eine Rehabilitationsmaßnahme durchführt, der kann, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in Anspruch nehmen (§ 3 EntgFG). Dieser Anspruch ist automatisch begründet, sofern das Arbeitsverhältnis eines Minijobbers schon länger als vier Wochen ununterbrochen anhält (§ 3 Abs. 3 EntgFG).

Wie berechnet sich die Höhe der Lohnfortzahlung beim Minijob?

Für die Bemessung der Entgeltfortzahlung wird auf die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers zurückgegriffen (§ 4 EntgFG). Anhand dieser wird dann die Höhe der Lohnfortzahlung ermittelt.

Beispiel:

Der Minijobber arbeitet gemäß Vertrag sechs Stunden an jedem Freitag. Würde der Minijobber für einen Freitag erkranken, erhält er somit die Lohnfortzahlung für sechs Stunden.

Der Arbeitnehmer hat gesetzlich gesehen viele Rechte!

Darf Krankengeld im Minijob geltend gemacht werden?

Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung können Minijobber plötzlich ohne Einkommen dastehen. Nur allein die pauschale Abführung Ihres Arbeitgebers für Pflege- und Krankenversicherung führt weiterhin nicht zu einer automatischen Krankenversicherung. Somit haben Minijobber auch kein Recht auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2, 1. HS SGB V). Führen Sie jedoch neben Ihrem Minijob noch eine weitere Beschäftigung aus, sieht es anders aus. Mehr über den Minijob & Krankenversicherung erfahren.

Bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich müssen Sie sich als Minijobber selbst versichern. Verdienen Sie jedoch mehr als 520 Euro im Monat, dann muss der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Hierzu müssen Minijobber von ihrem Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angemeldet werden. In Deutschland muss jeder einer Krankenversicherung beitreten. Unterschieden wird hier zwischen den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse und der freiwillig gesetzlichen Versicherung sowie der privaten Krankenversicherung.

Arbeitnehmer, deren Bruttoentgelt die gültige Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, fallen automatisch in die pflichtversicherte, gesetzliche Krankenkasse. Diese Versicherungspflichtgrenze regelt den Übergang von Angestellten der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Seit dem Jahr 2009 herrscht in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Trotzdem gibt es immer noch Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz besitzen.

Bei individueller Hilfe können Sie den Kontakt bei einem Anwalt oder bei der Minijob-Zentrale per E-Mail suchen!

Fazit zum Thema Minijob Krankmeldung

Beim 450-Euro Job müssen sich genauso bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden, wenn Sie krank sind, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Je nachdem, welche Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen wurden, muss die Krankmeldung – laut Gesetz – spätestens dann vorliegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage anhält. Minijobber haben zudem das Recht auf die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Also einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es! Einen Anspruch auf Krankengeld besitzen sie jedoch nicht, es sei denn, sie führen neben dem Minijob noch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aus. Mehr über das Thema Minijob & Krankengeld erfahren!

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was passiert, wenn ein Minijobber krank ist?

Wenn ein Minijobber krank wird, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit wie für Vollzeitangestellte. Das heißt, der Minijobber ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über seine Krankheit zu informieren. Zudem besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sofern der Minijobber länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen.

Kann man sich bei einem Minijob krankmelden?

Ja, Minijobber können und sollten sich krankmelden, wenn sie arbeitsunfähig sind.

Wer bekommt die Krankmeldung beim Minijob?

Die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (auch Krankmeldung genannt) sollte dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern. Einige Arbeitgeber fordern zusätzlich eine Kopie für die Personalabteilung. Es ist empfehlenswert, sich direkt beim Arbeitgeber oder in den entsprechenden Betriebsvereinbarungen zu informieren, an wen die Krankmeldung konkret zu adressieren ist.