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Vermögensverwaltende GmbH: Bedeutung, Überblick & Gründung

Der große Ratgeber zum Thema vermögensverwaltende GmbH!
In Kürze:
  • Eine vermögensverwaltende GmbH dient der Verwaltung und Organisation von Vermögenswerten, entweder privatem Besitz oder Beteiligungen an Unternehmen.
  • Sie ist nicht operativ am Markt tätig und zielt auf Gewinn- und Kapitalvermehrung ab.
  • Steuerliche Vorteile können durch Steuererleichterungen wie Körperschaftssteuer, Abgeltungssteuer und Gewerbesteuer erzielt werden.
  • Die "Spardosen"-GmbH ist eine Form der vermögensverwaltenden GmbH zur Verwaltung von Privatvermögen, insbesondere für Vermögen über 100.000 Euro.
  • Gesellschafter von Kapitalgesellschaften können steuerliche Vorteile nutzen, indem sie Gewinne in die vermögensverwaltende GmbH übertragen.
  • Als Holding kann eine vermögensverwaltende GmbH Anteile mehrerer Tochterunternehmen halten und verwalten.

Eine vermögensverwaltende GmbH hat – wie der Name schon sagt – die Aufgabe, etwas zu verwalten oder zu organisieren. Das Vermögen, das die vermögensverwaltende GmbH verwaltet, kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen: Es kann sich um privaten Besitz oder aber um die abstraktere Art des Vermögens, die sich in Form von Beteiligungen an Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen zeigt, handeln. Die Rechtsform einer vermögensverwaltenden Gesellschaft muss nicht zwingend die einer GmbH sein, denkbar ist auch eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Unternehmensgesellschaft (UG).

Ein entscheidendes Kriterium der vermögensverwaltenden GmbH ist, dass diese nicht operativ am Markt tätig ist. Ihr Geschäftsinhalt ist ausschließlich die Verwaltung und Organisation der ihr zugeordneten Vermögenswerte. Dies können Vermögensgegenstände der untergeordneten (Tochter-) Gesellschaften und/oder auch privates Vermögen sein. Wie bei jedem anderen Unternehmen gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit auch für die vermögensverwaltende GmbH: Sinn und Zweck der Gesellschaft ist das Erzielen von Gewinnen und die Vermehrung von Kapital.

Die vermögensverwaltende GmbH aus steuerlicher Sicht: Befreiung von der Gewerbesteuer & mehr!

Dies kann bei einer vermögensverwaltenden GmbH unter Umständen durch die steuerlichen Vorteile in Form von Steuererleichterungen bei der Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Abgeltungssteuer und Gewerbesteuer der Fall sein. Hilft die vermögensverwaltende GmbH aber wirklich immer beim Steuern sparen?

Die Spardosen GmbH: Eine vermögensverwaltende Art der Verwaltung von Privatvermögen

Die vermögensverwaltende GmbH kann als sogenannte "Spardosen"-GmbH umfunktioniert werden, um private Vermögen einer natürlichen Person zu verwalten.
Die "Spardosen"-GmbH wird verwendet, um das private Vermögen einer natürlichen Person zu verwalten.

In dieser Form der vermögensverwaltenden GmbH wird privates Vermögen wie Aktien, ETFs, Immobilien, Anleihen oder andere Wertpapiere eingebracht. Als grober Richtwert lässt sich sagen, dass die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sich für Privatpersonen erst ab einem Vermögen von 100.000 Euro lohnt, damit die Kosten der Gesellschaft nicht die Ersparnisse übersteigen. Das Vermögen kann sich in der Gesellschaft bündeln und ist durch die Haftungsform der GmbH sicher verwahrt. Genutzt wird dieses zum Beispiel, wenn Familienvermögen in Form von Immobilien oder Wertpapieren langfristig an Folgegenerationen übertragen werden soll.

Aus der vermögensverwaltenden GmbH kann das „Gesamtpaket als Spardose“ übergeben werden; eine Teilung der Gegenstände auf mehrere natürliche Personen ist nicht notwendig, da das gesamte Vermögen als Betriebsvermögen gilt. Daher wird diese Form auch Spardosen GmbH genannt. Ebenso können Investitionen gemeinsam getätigt werden. Dies stellt eine attraktive Bündelung und Sicherung des Erbes dar: Das Vermögen ist sozusagen in der Spardose sicher verwahrt.

Auch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften haben als Privatperson die Möglichkeit, Teile ihres Vermögens an eine vermögensverwaltende Gesellschaft zu übertragen. Im Normalfall müssten sie, wenn sie Gewinne aus dem Unternehmen privat investieren wollen, hohe Steuern zahlen. Wird der Gewinn allerdings der vermögensverwaltenden Gesellschaft zugeführt und damit thesauriert, können sie von steuerlichen Vorteilen profitieren und die sonst fällige Körperschafts-, Abgeltungs- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag (insgesamt ca. 56 % Besteuerung des Vermögens!) umgehen. Allerdings müssen Beträge, die aus der Gesellschaft in das Privatvermögen eines Gesellschafters übergehen, versteuert werden.

Die Vermögensverwaltende GmbH: Mutter & Tochter – Halten und Verwalten von untergeordneten Anteilen

Die Holding in Form einer vermögensverwaltenden GmbH hält Anteile mehrerer Tochterunternehmen.
Die Muttergesellschaft (oben) in Form einer vermögensverwaltenden GmbH hält Anteile mehrerer Tochterunternehmen

Eine vermögensverwaltende GmbH kann auch Beteiligungen an Gesellschaften verwalten und durch Steuerersparnisse lukrativ sein. In diesem Fall spricht man bei der Muttergesellschaft von einer Holding. Unter dem Dach der vermögensverwaltenden GmbH werden die Anteile oder untergeordnete Unternehmen als Tochtergesellschaften gebündelt. Alle zugehörigen und untergeordneten Gesellschaften sind rechtlich unabhängig voneinander. Sie agieren am Markt völlig selbstständig und folgen nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit ihrem jeweiligen Unternehmenszweck. Auch für die Holding gilt, dass Gewinne, die an diese gehen, nicht versteuert werden müssen.

Achtung: die Muttergesellschaft (in diesem Falle die vermögensverwaltende GmbH) muss eine Beteiligung von mindestens 10 % am Tochterunternehmen haben, um von den steuerlichen Vorteilen der Einkünfte in Form von Gewinnausschüttungen und Dividenden zu profitieren.

Das zugeführte Kapital bzw. die erwirtschafteten Gewinne verbleiben in der verwaltenden Gesellschaft und werden thesauriert - also nicht ausgeschüttet - sondern als Gewinnrücklage einbehalten. So können sie zur weiteren Finanzierung der angegliederten Unternehmen verwendet werden. Schütten die Tochterunternehmen Gewinn an die Holding aus, ist keine Kapitalertragssteuer fällig.

Die Holding selbst ist üblicherweise nicht operativ am Markt tätig. Ihr Unternehmensgegenstand ist ausschließlich das Halten und Verwalten der ihr zugeordneten Anteile oder Unternehmen. Dies führt dazu, dass die Muttergesellschaft als vermögensverwaltende GmbH nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

Anders verhält es sich, wenn die Holding als vermögensverwaltende GmbH am Markt operativen Geschäften nachgeht und Dienstleistungen oder Waren zur Veräußerung anbietet. Die steuerlichen Privilegien fallen dann weg, sodass für die Tätigkeit eine Zahlung von Gewerbesteuer fällig wird.

Unterformen der Holding: Weitere Arten der vermögensverwaltenden GmbH

Vermögens- oder Finanzholding: Die Holding als Muttergesellschaft tritt ausschließlich als vermögensverwaltende GmbH in Erscheinung. Sie hält Anteile an ihren Tochterunternehmen, die als untergeordnete Gesellschaften selbstständig am Markt agieren, und verwaltet diese. Die Holding weist keine Eigenschaften eines Konzerns auf.

Bei der operativen Holding verhält es sich etwas anders: Hier besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Mutter und Töchtern. Die Holding tritt am Markt in Erscheinung und ist aktiv am Marktgeschehen beteiligt. Die untergeordneten Tochterunternehmen sind von ihrer Muttergesellschaft abhängig in Struktur, Personal und Strategie. Es handelt sich um eine gängige Form der Holding.

Die organisatorische Holding verwaltet innerhalb eines Unternehmens dessen interne Struktur und Organisation der unterschiedlichen Unternehmensbereiche.

In der Management Holding tritt die Muttergesellschaft nicht aktiv am Markt an. Sie ist hingegen verantwortlich für das Management ihrer Töchter in Fragen der strategischen Planung und/oder Steuerung.

Immobilien und Wertpapiere als Steuerspar-Werkzeug

Immobilien & Wertpapiere werden oftmals zur Steueroptimierung verwendet.

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kann in bestimmten Fällen und je nach Vermögensgegenstand und davon abhängigem Steuersatz lohnende Steuerersparnisse mit sich bringen.

Nr.1: Immobilien

Werden Immobilien aus dem Privatvermögen an eine vermögensverwaltende Gesellschaft übertragen, verändern sich die Modalitäten der Besteuerung. Gehören die Immobilien der Muttergesellschaft, können Aufwendungen für Betriebskosten, Darlehen, Abschreibungen und Kosten für die Instandhaltung geltend gemacht werden. Die überschüssigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen dann der Körperschaftssteuer. Dies ist ein Unterschied zur Immobilie im Privatbesitz, die nach individuellem Steuersatz der Privatperson je nach Jahreseinkommen besteuert wird. Die mitunter beliebteste Unternehmensform der Verwaltung von großen Immobilienbeständen ist dabei die GmbH & Co. KG.

Nr.2: Wertpapiere

Erzielen Privatpersonen Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren, unterliegen diese Gewinne der Abgeltungssteuerpflicht. In der vermögensverwaltenden Gesellschaft ist für solche Gewinne genau wie bei überschüssigen Mieteinnahmen hingegen die Körperschaftssteuer fällig.

Mögliche Problemzone der vermögensverwaltenden GmbH: Privat vs. Business

Privatpersonen, die ihr Vermögen in einer vermögensverwaltenden GmbH untergebracht haben, agieren nicht mehr als Privatpersonen, sondern unterliegen den unternehmerischen Prinzipien. Damit sind sie verpflichtet, sich dem Unternehmen gegenüber absolut neutral und unbeteiligt zu verhalten. Gewinne können demnach nicht einfach an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, da die vermögensverwaltende GmbH als juristische Person agiert und das Vermögen, das sie verwaltet, demnach als Betriebsvermögen gilt. Das in der Gesellschaft befindliche Vermögen gehört somit nicht zum Privatbesitz - die Eigner halten lediglich Anteile an der verwaltenden Gesellschaft und nicht an dem darin befindlichen Vermögen.

Im Klartext heißt das, dass die Gesellschafter bei der Ausschüttung von Gewinnen in ihr Privatvermögen diese persönlich versteuern müssen. Zum Tragen kommt hier das Teileinkünfteverfahren, sofern mindestens 1 % Beteiligung vorliegt. Wird diese Regelung missachtet, geht das Gesetz von einer strafbaren verdeckten Gewinnausschüttung aus.

Welche Vor- und Nachteile hat die vermögensverwaltenden GmbH?

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH bringt nicht nur Vorteile mit sich. Im Vorfeld sollte gut beleuchtet werden, wie sich das zu verwaltende Vermögen zusammensetzt. Außerdem ist die Frage interessant, wie hoch der persönliche Steuersatz ist: In der Regel ist die Besteuerung mit Reichensteuer in Höhe von 45 % ein Indiz, dass die Gründung lohnenswert ist. Möchten Sie Ihr Vermögen regelmäßig umschichten oder Erträge anderweitig investieren, ist diese Form der Vermögensverwaltung nicht unbedingt die richtige Variante. Gleiches gilt für gewünschte hohe Gewinnausschüttungen oder Immobilien, die veräußert werden sollen.

Lohnt es sich die vermögensverwaltende GmbH zu gründen?

Als grober Richtwert beim Privatvermögen sollte das einzubringende mindestens Kapital 100.000 EUR sein; Ziel sollte die langfristige Bindung von Kapital sein. Ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro ist dabei ein Muss. Die vermögensverwaltende GmbH hat auch gewisse Fixkosten wie Steuerberatung, Jahresabschlüsse, Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) Personal etc. zu tragen. Diese Kosten sind bei der Gründung aufzurechnen mit dem erwarteten Profit.

Wir empfehlen jedoch die Absprache mit einem Steuerberater, da jeder Fall individuell zu beurteilen ist!

Wie kann man eine vermögensverwaltende GmbH gründen?

Zugrunde gelegt wird ein Gesellschaftervertrag, der durch einen Notar geprüft werden muss und zwingend notwendig ist für die Eröffnung des Geschäftskontos.

Nach der Prüfung des Vertrages beurkundet der Notar den Gesellschaftervertrag und erstellt die Gesellschafterliste. Sobald die Stammeinlage auf dem Geschäftskonto eingegangen ist, kann der Eintrag ins Handelsregister erfolgen; erst nach Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts darf die Gesellschaft tätig werden.

Fazit zum Thema vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH ist ein flexibles Instrument zur Verwaltung von Vermögenswerten, sei es privates Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen. Sie bietet erhebliche steuerliche Vorteile und kann als "Spardosen"-GmbH zur Verwaltung privater Vermögen eingesetzt werden. Zudem ermöglicht sie Kapitalgesellschaftern, durch Übertragung von Gewinnen steuerliche Vorteile zu nutzen. Als Holding-Struktur kann sie Beteiligungen an mehreren Tochterunternehmen verwalten. Insgesamt bietet die vermögensverwaltende GmbH eine attraktive Möglichkeit zur Vermögenssicherung und -vermehrung.

Häufig gestellte Fragen zur vermögensverwaltenden GmbH

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wer darf eine vermögensverwaltende GmbH gründen?

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person, die geschäftsfähig ist, eine vermögensverwaltende GmbH gründen. Dies kann eine Privatperson sein, die ihr eigenes Vermögen verwalten möchte, oder auch Gesellschafter von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften.

Was bringt eine vermögensverwaltende GmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH bietet mehrere Vorteile:

  1. Steuerliche Vorteile: Es gibt potenzielle Steuererleichterungen bei der Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Abgeltungssteuer und Gewerbesteuer.
  2. Vermögensschutz: Durch die Haftungsstruktur der GmbH ist das Vermögen besser vor Zugriffen geschützt.
  3. Vermögensnachfolge: Sie ermöglicht eine einfache Übertragung von Vermögenswerten an nachfolgende Generationen.
  4. Bündelung von Vermögen: Mehrere Beteiligungen oder Vermögenswerte können in einer Struktur gebündelt werden, was die Verwaltung vereinfacht.