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GbR gründen: Vor- und Nachteile, Kosten & Ablauf

GbR gründen: Das müssen Sie über den Gründungsprozess und die Gründungsformalitäten wissen!
In Kürze:
  • Um eine GbR gründen zu können, werden mindestens zwei Personen benötigt, wovon ein Gesellschafter eine natürliche Person darstellen muss.
  • Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist in der Gründung sehr kostengünstig und schnell erledigt.
  • Sie benötigen kein Gesellschaftsvertrag, dennoch sollte auf eine schriftliche Formulierung nicht verzichtet werden. Hier kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützende Hilfe leisten.
  • Alle Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen.

Sie planen, sich selbstständig zu machen, wissen aber weiterhin nicht genau, wie und welche Rechtsform? Vielleicht kommt für Sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Betracht. Alles rund um die GbR und was Sie bei der Anmeldung einer GbR beachten müssen, erfahren Sie in unserem nachstehenden Ratgeber.

Was ist eine GbR?

GbR ist die Abkürzung für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ und es handelt sich hierbei um eine Personengesellschaft. Zahlreiche Jungunternehmer entscheiden sich für diese Variante der Rechtsform. Wer ein Gewerbe gründen möchte, kann dies mithilfe einer GbR tun; jedoch eignet sich eine GbR nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Freiberufler kann sie eine gute Lösung sein. Vor allem aufgrund der kostengünstigen und einfachen Gründung einer GbR ist sie als Form der Personengesellschaft besonders beliebt. Möchten Sie also eine GbR gründen, benötigen Sie noch einen weiteren Gesellschafter, der mit Ihnen das gleiche Unternehmens-Ziel verfolgt.

Zu beachten gilt, dass bei der Gründung mindestens eine natürliche Person eingetragen werden muss. Bei den weiteren einzutragenden Gesellschaftern ist es unerheblich, ob es sich bei ihnen um natürliche oder juristische Personen handelt. Gehaftet wird mit dem privaten Vermögen aller eingetragener Gesellschafter. Genau dies ist der entscheidende Unterschied zu einer GmbH, denn dort haften die Gesellschafter nur mit dem Stammkapital, welches sie in das Unternehmen gebracht haben. Allerdings haben Sie als Gesellschafter einer GbR wiederum wesentlich mehr Gestaltungsspielraum, was das tägliche Geschäftsleben angeht.

Weitere Rechtsformen der Personengesellschaften sind unter anderem die KG (Kommanditgesellschaft) und die OHG (offene Handelsgesellschaft). Dabei ist die Gründung einer GbR am einfachsten und manchmal geschieht dies sogar aus reinem Zufall beziehungsweise versehentlich. Hierzu reicht es allein schon aus, wenn Sie mit mehreren Gründern die gleichen Räumlichkeiten nutzen, um die hohen Kosten zu Beginn eines eigenen Business zu minimieren. Das Finanzamt könnte dann nämlich davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine GbR handelt. Die Folge können hohe Steuernachzahlungen sein. Die gesetzliche Grundlage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist aus den §§ 705 bis 740 BGB zu entnehmen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat eine eigene Rechtsstellung.

Welche Rechtsstellung hat eine GbR?

Bei einer GbR ist es wie bei allen anderen Personengesellschaften auch: Sie steht nicht als eigenständige juristische Person. Allerdings kann sie verschiedene Pflichten und Rechte erlangen. Eine GbR kann auch niemals Kaufmannseigenschaften erhalten. Würde sie zum Beispiel ein Handelsgewerbe aufnehmen, gilt sie automatisch als OHG (§ 3 HGB). Die Ausnahme bilden hier die Kleingewerbetreibende, die nicht als Kaufleute gelten. Im Rahmen eines Kleingewerbes wäre dann wiederum eine GbR möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer GbR vorhanden sein?

Insbesondere für noch unerfahrene Gründer eignet sich die Gründung einer GbR, da es nur wenig Voraussetzungen gibt, die erfüllt werden müssen. So ist ein einfacher Einstieg in das Geschäftsleben gewährleistet. Ganz ohne Anforderungen kommt die GbR aber nicht aus.

Damit Sie eine GbR gründen können, bedarf es mindestens zwei Personen. Auch mehrere Personen sind denkbar. Mindestens einer dieser Gesellschafter muss dabei eine natürliche Person sein. Zudem muss der Name des Unternehmens die Nachnamen der Gesellschafter enthalten.

Bei einer GbR benötigen Sie auch nicht zwingend einen Gesellschaftsvertrag. Die Einlage von Stammkapital entfällt ebenfalls.

Industrie- und Handelskammer, GbR Mustervertrag & Co: Mit diesen Schritten wird die Gründung zum Erfolg!

Wie gründe ich eine GbR?

Viele Gründer freuen sich, dass die Gründung einer GbR im Vergleich zur GmbH oder UG deutlich einfacher ist. Die bürokratischen Hürden, die bei der Gründung einer GbR zu beachten sind, sind absolut überschaubar. Nachfolgend möchten wir Ihnen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung verdeutlichen, welche Handlungen zur Gründung einer GbR nötig werden:

1. Schritt: Das Wesentliche klären

Zuallererst sollten Sie mit Ihrem Geschäftspartner oder Ihren Geschäftspartnern einmal alle wichtigen Punkte klären. Zu den wichtigsten Punkten gehören beispielsweise Fragen wie:

  • Wie viele Gesellschafter sollen beim Finanzamt gemeldet werden?
  • Was ist der Zweck des Unternehmens?
  • Wie viel Kapital wird für die Gründung benötigt?
  • Wer von den Gesellschaftern kann wie viel Kapital aufbringen?
  • Wer soll Geschäftsführer werden?
  • Wie werden die Verluste und Gewinne verteilt?

2. Schritt: Gesellschaftsvertrag formulieren

Selbst wenn ein Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich ist, wird angeraten, einen solchen dennoch zu vereinbaren. Hierzu reicht es sogar aus, wenn dieser mündlich vereinbart wird. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, wird empfohlen, in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Spätestens, wenn es zu den ersten Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gesellschaftern kommt, werden Sie froh sein, einen Gesellschaftsvertrag schriftlich ausformuliert zu haben.
Folgende Punkte können in einen Gesellschaftsvertrag mit aufgenommen werden:

  • Name des Geschäftsführers sowie eventuelle Vertreter
  • Unternehmenszweck
  • Regelungen im Falle von Krankheit
  • Verteilung von Verlusten und Gewinnen
  • Verteilung der Haftung
  • Anspruch auf Urlaubstage
  • Übertragung von Geschäftsanteilen

Bevorzugen Sie lieber eine professionelle Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Ein Muss ist dies jedoch nicht. Der Gesellschaftsvertrag erlangt Wirksamkeit, sobald alle Gesellschafter ihn unterzeichnet haben.

3. Schritt: Melden Sie Ihre GbR beim Gewerbeamt an

Um die Geschäfte aufnehmen zu können, folgt die Vorstellung beim Gewerbeamt, um die GbR anzumelden. Das geht vergleichsweise rasch und einfach. Sie müssen lediglich beachten, dass jeder Gesellschafter vorstellig wird. Jeder der Gesellschafter muss auch den Gewerbeschein ausfüllen. Der Geschäftsführer allein vor Ort ist also nicht ausreichend und kann diese Aufgaben nicht für die übrigen Gesellschafter übernehmen.

4. Schritt: Melden Sie die GbR beim Finanzamt an

Eine separate Anmeldung beim Finanzamt gehört ebenfalls zu Ihren Pflichten, damit dieses von Ihrer Neugründung informiert ist. Üblicherweise wird diese Aufgabe vom Gewerbeamt übernommen, allerdings kann es dann einige Zeit dauern, bis Sie Ihre Steuernummer erhalten. Damit Sie diesen Prozess beschleunigen können, reicht ein Anruf beim Finanzamt aus und nach der Zusendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung fragen.

5. Schritt: Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto

Damit Sie Ihre geschäftlichen und privaten Finanzen klar trennen können, wird ein Geschäftskonto erforderlich. Hierzu finden sich einige Vergleichsportale im Internet. Alternativ kann Ihnen auch der Bankberater Ihres Vertrauens weiterhelfen.

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Wie erstellt man einen Gesellschaftsvertrag?

Wie schon ausgeführt, reichen mündliche Absprachen für einen Gesellschaftsvertrag völlig aus. Allerdings könnten diese von anderen Gesellschaftern falsch ausgelegt werden und führt unweigerlich zu Missverständnissen. Deshalb empfiehlt es sich, unbedingt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Diesen können Sie auch selbst formulieren. Damit dabei nichts schiefgeht, fassen wir für Sie die wichtigsten Eckdaten zusammen, die unbedingt in einen Gesellschaftsvertrag mit einfließen sollten:

  • Unternehmenszweck
  • Sitz Ihrer Gesellschaft
  • Regeln zur Beschlussfassung, welche insbesondere ab vier Gesellschaftern vonnöten wird.
  • Name der Gesellschaft
  • Namen aller Gesellschafter
  • Diverse Vertretungsrechte
  • Geschäftsführung
  • Privatentnahmen
  • Regelungen bezüglich der Haftung der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)
  • Verwendung des Gewinns
  • Regelungen zum eventuellen Ausscheiden von Gesellschaftern zum Beispiel durch Tod (§ 727 BGB)
  • Regelungen bei Auflösung der GbR
  • Erfassung sämtlicher Kapitaleinlagen, insbesondere Immobilien oder Grundstücke.
  • Regelungen bei Abtretung oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen
  • Wettbewerbsverbot für die Gesellschafter
  • Gewinn- und Verlustverteilung (zum Beispiel pro Kopf oder lieber nach Kapitalanteilen)
  • Verschiedene Informationspflichten

Bedenken Sie stets, dass ein Gesellschaftsvertrag in aller Regel in guten Zeiten geschlossen wird, um auf ihn in schlechten Zeiten zurückgreifen zu können. Auch wenn das Gesetz nicht viele Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag stellt, sollte der Vertrag nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Wie verhalten sich die steuerlichen Auswirkungen bei einer GbR?

Haben Sie alle notwendigen Behördengänge erledigt und die Tätigkeit aufgenommen, werden die ersten Umsätze erzielt. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie sich mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen sollten. Ganz anders als Kapitalgesellschaften unterliegen die Gesellschafter mit den Geschäftsanteilen der Einkommensteuer. Deshalb wird es notwendig, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, damit die Einkünfte mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert werden können.

Werden die Freibeträge der GbR überstiegen, kann unter Umständen auch eine Gewerbesteuerpflicht entstehen. Der Freibetrag bei einer GbR liegt bei 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) und wird immer vom steuerlichen Gewinn abgezogen. Sie brauchen jedoch keine Angst zu haben, dass Ihnen das Geld verloren geht, denn die gezahlte Gewerbesteuer kann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden.

Zwar tritt die GbR nicht als selbstständiges Steuerobjekt auf, aber trotzdem ist sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Regelmäßig müssen Sie deshalb im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung eine Verrechnung von gezahlter und eingenommener Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer vornehmen, damit Sie die Differenz entweder an das Finanzamt abführen oder zurückfordern können.

GbR Gründung: So hoch fallen die Kosten aus!

Was kostet die Gründung einer GbR?

Die gute Nachricht ist, dass die Gründung einer GbR recht kostengünstig ist. Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die jeweils anfallenden Kosten, die Sie bei der Gründung einer GbR erwarten:

  • GbR-Anmeldung beim Gewerbeamt
    Die Gebühr zur Anmeldung der GbR kommt auf die Region an und liegt je Gesellschafter zwischen 20 und 30 Euro. Freiberufler hingegen wenden sich direkt an das Finanzamt.
  • GbR-Gesellschaftsvertrag
    Bevorzugen Sie die Erstellung des Gesellschaftsvertrags durch einen Anwalt, müssen Sie mit Kosten von mindestens 1.000 Euro oder mehr rechnen.
  • Die steuerliche Erfassung der GbR
    Den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ muss jeder ausfüllen, ganz gleich, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler. Gebühren hierfür entstehen allerdings nicht, es sei denn, Sie lassen das Ausfüllen des Formulars von einem Steuerberater durchführen. Dieser stellt Ihnen dann die Kosten für seine Arbeit in Rechnung.

Welche Vor- und Nachteile hat eine GbR?

Damit Sie nun endgültig entscheiden können, ob eine GbR für Sie infrage kommt, gilt es noch die entsprechenden Vor- und Nachteile einer GbR abzuwägen. Vergleichen Sie hierzu die GbR auch mit anderen Geschäftsformen, um die perfekte Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Welche Vorteile hat eine GbR?

  • Sie benötigen kein Stammkapital, um eine GbR zu gründen.
  • Der Geschäftsführer kann frei durch die jeweiligen Gesellschafter bestimmt werden.
  • Die Formulierung eines Gesellschaftsvertrags ist nicht verpflichtend.
  • Entscheiden Sie sich für einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, müssen Sie keine Formvorschriften beachten.
  • Die Gründung der GbR ist kostengünstig und schnell erledigt.
  • Die Möglichkeiten, einen Kredit oder eine Finanzierung zu erhalten, sind aufgrund der persönlichen Haftung der Gesellschafter sehr hoch.
  • Bei einer GbR entfällt eine doppelte Buchführung und verursacht deshalb nur geringe Folgekosten.

Welche Nachteile hat eine GbR?

  • Gewinne, die Sie innerhalb der GbR erwirtschaften, müssen Sie größtenteils privat versteuern.
  • Verzichten Sie auf die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, kann es schnell zu Ungereimtheiten unter den Gesellschaftern kommen.
  • Sie können wichtige Entscheidungen nicht im Alleingang treffen, sondern müssen Sie mit allen anderen Gesellschaftern zusammen und einstimmig beschließen (§ 709 BGB).
  • Jeder Gesellschafter haftet mit seinem privaten Vermögen, auch wenn ein anderer Gesellschafter den Schaden verursacht hat.
Achtung, laut Gesellschaftsrecht müssen Sie einige Sachen beachten!

Welche Fehler können sich bei der Gründung einer GbR einschleichen?

Wie so oft im Leben lauern auch bei der Gründung einer GbR einige Fallstricke und Fehler. Gerade dann, wenn Sie noch unerfahren im Bereich der Unternehmensgründung sind. Damit Sie die häufigsten Fehler bei der Gründung einer GbR vermeiden, haben wir die wichtigsten Fehler zusammengefasst:

Verzicht auf Gesellschaftsvertrag

Verlassen Sie sich allein auf mündliche Absprachen und setzen keinen Gesellschaftsvertrag auf, können Sie sich im Ernstfall auf nichts Schriftliches berufen. Auch wenn ein Gesellschaftsvertrag nicht zwingend notwendig ist, sollte er dennoch unbedingt mit den wichtigsten Kriterien aufgesetzt werden.

Unstimmigkeiten

Sie sollten sich nur mit Gesellschaftern zusammenschließen, zu denen Sie auch ein gutes Vertrauensverhältnis haben sowie einen harmonischen Umgang pflegen.

Zu geringes Kapital

Zwar wird für die Gründung einer GbR kein Stammkapital benötigt, da die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften, dennoch kann die Gründung einige Kosten verursachen, insbesondere bei den anfänglich spärlichen Einnahmen. Deshalb sollten Sie vor einer Gründung immer prüfen, ob genügend Kapital für die Anfangszeit zur Verfügung steht.

Fehlender Businessplan

Sie sollten schon im Vorfeld festhalten, welche Ziele Sie sich mit Ihrer GbR setzen und in welchem zeitlichen Umfang Sie diese Ziele verfolgen möchten. So behalten Sie immer Blick, in welche Richtung Ihr Unternehmen gerade wandert. Sind weitere Gesellschafter vorhanden, sollte der Businessplan gemeinsam ausgearbeitet werden.

Tipp

Natürlich verläuft die Gründung einer GbR oftmals nicht ganz reibungslos. Deshalb sollten Sie von Anfang an spontane Veränderungen und Unstimmigkeiten einplanen. Sie sollten Ihre gesamte Energie bereits bei Gründung aufbringen und diese nicht ganz so entspannt angehen lassen. Auch Rückschläge sollten einkalkuliert werden, von denen Sie sich allerdings nicht demotivieren lassen sollten.

Fazit zur Gründung einer GbR

Mit unserem Ratgeber sollten Sie nun die wesentlichen Grundzüge einer GbR besser verstehen. Planen Sie ein kleines Geschäft mit anderen Partnern zu eröffnen, ist die GbR genau die richtige Lösung. Ohne großen Aufwand und Mühen können Sie schnell und kostengünstig die Gründung der GbR veranlassen. Der Nachteil der privaten Haftung sollte dabei allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Schnell kann hier im Worst-Case-Szenario eine Privatinsolvenz drohen.

Natürlich muss das nicht zwingend so kommen, dennoch schadet es nicht, wenn Sie sich dieses Risikos bewusst sind. Einen großen Abstand zur drohenden Privatinsolvenz können Sie nehmen, wenn Sie nur wenige und geringe Kredite aufnehmen und immer wachsam sind. Nehmen Sie keinesfalls Kredite auf, die Sie von vornherein schon nicht bedienen können.

Planen Sie größere Geschäftsvorhaben mit viel Risiko und viel Fremdkapital, wäre die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH ratsam.

Möchten Sie sich mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann könnte die Partnergesellschaft hierbei die bessere Alternative darstellen. Diese ist jedoch ausschließlich für Freiberufler geeignet.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema GbR gründen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie viel Umsatz darf eine GbR machen?

Die Umsatzgrenze einer GbR liegt bei 250.000 Euro und die Gewinngrenze bei 25.000 Euro. Liegen Ihre Gewinne oder Umsätze über diesen Beträgen, wird die GbR automatisch zur OHG und eine Eintragung ins Handelsregister wird dann verpflichtend.

Benötige ich zur Gründung einer GbR ein Geschäftskonto?

Nein, vorgeschrieben ist dies nicht, ist allerdings empfehlenswert.

Wann ist die Gründung einer GbR sinnvoll?

Vor allem macht die Gründung einer GbR Sinn, wenn die Gründung schnell vom Tisch sein soll, die Haftungsbeschränkung keine Rolle spielt und Sie keine Altersvorsorge benötigen. Ansonsten wären Sie mit einer KG, einer OHG oder GmbH besser beraten.

Was ist Voraussetzung zur Gründung einer GbR?

Weder eine Mindesteinlage noch Startkapital werden bei der Gründung benötigt. Sie benötigen zur Gründung einer GbR mindestens zwei Personen. Allein können Sie eine GbR nicht gründen. Als Gesellschafter müssen Sie Ihrem Unternehmen zudem einen Namen geben, der zumindest den Nachnamen der Gesellschafter enthält.

Für wen lohnt sich eine GbR?

Insbesondere für Freiberufler, die einen lockeren Zusammenschluss bevorzugen oder für Start-ups eignet sich die Gründung der GbR hervorragend. Allerdings sollten Sie die hohe Haftung mit Ihrem Privatvermögen nicht ungeachtet lassen.