• Mietrecht
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Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag: Pflichten & Gesetze!

Rund um die Anmeldung eines Wohnsitzes ohne Mietvertrag
In Kürze:
  • Bei dauerhaftem Einzug in eine Wohnung muss die Person sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden.
  • Für die Anmeldung wird kein Mietvertrag benötigt, sondern eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers.
  • Vermieter sind verpflichtet, eine Vermieterbescheinigung auszustellen und riskieren sonst ein Bußgeld.
  • Ein Mietverhältnis kann auch ohne schriftlichen Vertrag existieren, wobei die Grundlagen des BGB gelten.
  • Eine Scheinanmeldung, bei der jemand fälschlicherweise an einer Adresse gemeldet wird, ohne dort zu wohnen, ist strafbar.
  • Bei einem Umzug zu einem Freund oder einer Freundin ist eine Wohnungsgeberbestätigung und die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Wenn ein Freund, eine Freundin bei Ihnen einzieht, um dauerhaft in Ihrer Wohnung zu leben, so muss sich die Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden. Eine Anmeldung ohne tatsächliche da zu wohnen wäre aber strafbar. Allerdings braucht Ihr Freund, die Freundin dazu keinen Mietvertrag, sondern nur Ihre schriftliche Bestätigung als Wohnungsgeber. Handelt es sich um eine Mietwohnung, muss auch Ihr Vermieter seine Zustimmung geben. Um das gesamte besser zu verstehen, behandeln wir in diesem Beitrag alles rund um das Thema Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag.

Die Bescheinigung kann ohne weitere Kosten als Vermieter ausgestellt werden.

Gibt es eine Auskunftspflicht zwischen Vermieter und Meldebehörde?

Laut Bundesmeldegesetz gibt es für Vermieter einer Unterkunft eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Meldebehörde. Das bedeutet, dass Vermieter für ihre Mieter eine Vermieterbescheinigung ausstellen müssen. Andernfalls riskieren sie nach § 54 Abs. 3 BMG ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 1.000 Euro. Der Vermieter hat seinerseits das Recht, sich bei der Meldebehörde zu erkundigen, ob sich seine Mieter auch ordnungsgemäß an- oder abgemeldet haben.

Als Wohnungsgeber müssen Sie dazu aber auch nachweisen können, dass Sie tatsächlich der Wohnungsgeber sind. Dazu könnten Sie zum Beispiel, bei einer Mietwohnung, den Mietvertrag vorlegen. Als Hauptmieter können Sie für Familienmitglieder und für Untermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Wenn nahe Familienmitglieder wie Ehegatten, Kinder oder Eltern in Ihre Mietwohnung einziehen, benötigen Sie dafür im Allgemeinen die Zustimmung des Vermieters nicht.

Welche Rechte habe ich, wenn ich nicht im Mietvertrag stehe?

Hierzulande besteht keine Pflicht, den Mietvertrag schriftlich zu erstellen. (Es ist allerdings ratsam). Ein Mietverhältnis kann auch zustande kommen, wenn kein Mietvertrag vorhanden ist. Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss Ihnen der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Der mündliche Vertrag hat seine Gültigkeit, es kommen dann die Grundlagen des Bundesgesetzbuches (BGB) §535 ff für Mieter und Vermieter zur Anwendung.

Dort sind die Regelungen über die einzuhaltenden Kündigungsfristen, Fälligkeiten der zu zahlenden Miete und das Recht auf Mietminderung bei Mängeln angeführt. Bei einem mündlichen Mietvertrag handelt es sich immer um einen unbefristeten Vertrag. Andere mündliche Absprachen über eine Befristung sind nicht rechtswirksam. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und muss schriftlich erfolgen.

Ist kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden, so darf der Vermieter nur einen Mietzins inklusive aller Neben- und Betriebskosten einfordern. Für alle Nachzahlungen muss er selber aufkommen. Das gilt ebenso für anfallende Schönheitsreparaturen und Renovierungen nach dem Auszug der Mieter.

Was passiert bei einer Scheinanmeldung?

Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn jemand eine Person aus Gefälligkeit unter einer Adresse anmeldet, ohne dass diese dort wohnt. Falls Sie als Wohnungsgeber eine solche Anmeldung mit einer Vermieterbestätigung ermöglichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, bei der Ihnen nach § 54 BMG ein hohes Bußgeld drohen kann. Vermieter haben die Möglichkeit bei der Meldebehörde nachzufragen, welche (wie viel) Personen in ihren Mietobjekten gemeldet sind.

Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Kann man in einer Wohnung wohnen, ohne dort gemeldet zu sein?

In Deutschland gibt es ein relativ strenges Meldegesetz. Der Staat will wissen, wo seine Bürger ihren Lebensmittelpunkt haben. Deshalb müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angeben. Wenn Sie sich nicht ummelden, obwohl sich Ihr Lebensmittelpunkt geändert hat, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Vermutlich wird Ihnen zuerst eine Verwarnung erteilt, mit der Sie zur Ummeldung bewegt werden sollen. Dieser "Aufforderung" sollten Sie unbedingt nachkommen. Wenn Sie alle Fristen versäumen, ohne sich umzumelden, droht eine Geldbuße zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Übrigens: bei einem Umzug müssen sie auch die GEZ ummelden!

Neben dem Hauptwohnsitz können Sie allerdings auch einen Zweitwohnsitz angeben. Sowohl Studenten als auch Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen Arbeitsort und Familie hin- und herpendeln, können zur Meldung eines Zweitwohnsitzes verpflichtet sein. Als Hauptwohnsitz gilt laut § 7 BGB der Ort, an dem Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhalten. Allerdings kann eventuell auch ein Wochenendwohnsitz als Lebensmittelpunkt gelten.

Eine Mitteilung bei der Meldebhörde ist nicht per Fax oder E-Mail möglich.

Wie lange kann ich bei jemandem wohnen, ohne mich anzumelden?

Ein Gast darf sich ohne Zustimmung des Vermieters bis zu 6 Wochen in Ihrer Mietwohnung aufhalten. Daraus darf natürlich kein Daueraufenthalt werden. Wenn Ihr Gast bereits bei einer anderen Meldebehörde registriert ist, muss er sich laut Bundesmeldegesetz nicht ummelden, wenn er weniger als sechs Monate bei Ihnen wohnt. Danach ist er allerdings innerhalb von 14 Tagen zur Ummeldung verpflichtet.

Mieter dürfen Ihre Wohnung nicht ohne Erlaubnis des Vermieters anderen Personen zum dauerhaften Gebrauch überlassen. Wenn es sich dabei um Ihren Freund*in handelt, haben Sie Anspruch darauf, dass der Eigentümer der Aufnahme zustimmt. Denn es handelt sich dabei um eine "nicht eheliche Lebensgemeinschaft", die in den Bereich der Familiengründung und -planung fällt. In einem solchen Fall sollten Sie daher schnell die Zustimmung des Vermieters einholen.

Mit dem Einzug werden Freund oder Freundin nicht gleich zu Mietern. Das passiert erst, wenn Personen in den Mietvertrag aufgenommen werden. Für Kinder, Eltern oder Ehepartner brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters nicht. Seine Erlaubnis ist nur eine Formsache. Allerdings müssen die Angehörigen bei der Meldebehörde registriert werden. TIPP: Ihr Freund*in kann unangemeldet in den Wochenenden bei Ihnen wohnen, sogar ohne die Zustimmung des Vermieters.

Wie ummelden, wenn man zum Freund zieht?

Wenn Sie vorhaben, zu Ihrem Freund*in zu ziehen, um dauerhaft bei ihm/ihr zu wohnen und eine Lebensgemeinschaft zu bilden, kann er/sie als Hauptmieter oder Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung für das Meldeamt ausfüllen. Mieter sollten unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen. Sie melden sich mit der Vermieterbestätigung innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Meldeamt an. Aber Sie dürfen sich erst nach der Unterkunftnahme für Ihren neuen Wohnsitz registrieren. Andernfalls würde es sich um eine strafbare Scheinmeldung handeln.

Zusammenfassung rund um das Thema Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag

Fazit zum Thema Wohnsitz anmelden ohne Mietvertrag

Sie können einen Wohnsitz auch ohne Mietvertrag anmelden. Dazu brauchen Sie allerdings die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers. Dieses Dokument kann der Hauptmieter ausfüllen. Zudem muss auch dessen Vermieter angeben, dass er über den Einzug informiert wurde. Als Eigentümer einer Wohnung haben Sie ohnehin keinen Mietvertrag. Zum Ummelden gehen Sie oder Ihr Vertreter mit einer gültigen Vollmacht zum Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts. Bei vielen Bürgerämtern können Sie mittlerweile bereits online einen Termin vereinbaren.

Fragen und Antworten zum Thema: Ummeldung ohne Mietvertrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was passiert, wenn man nicht dort wohnt, wo man gemeldet ist?

Wenn Sie sich nicht dort anmelden, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, drohen Ihnen Strafen.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Wohnungsgeberbestätigung wird entweder vom Hauptmieter oder dem Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses ausgestellt. Mit dem ausgefüllten Formular melden Sie beim zuständigen Meldeamt Ihre Wohnadresse an. Stellt der Unterkunftgeber diese Bestätigung zu spät oder gar nicht aus, droht ihm nach § 54 BMG ebenso ein Bußgeld.

Was ist eine Scheinanmeldung?

Eine Scheinadresse liegt vor, wenn Sie sich an einer Adresse anmelden, ohne dort zu wohnen.

Ab wann muss die Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorliegen?

Das ausgefüllte Formular muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt vorliegen.

Reicht ein Mietvertrag statt der Wohnungsgeberbestätigung für eine Anmeldung beim Meldeamt?

Nein, der Mietvertrag genügt nicht, da er in der Regel nicht alle nötigen Angaben, wie etwa die Anzahl der Bewohner enthält.