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GbR Name: Namensgebung, Firmierung & Beispiele

Der GbR Name: Beim GbR gründen, muss der GbR Name einigen Regeln folgen! Das behandeln wir im Detail näher!
In Kürze:
  • Eine GbR kann keinen klassischen Firmennamen führen, sie agiert unter einer Unternehmensbezeichnung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.
  • Der Name der GbR muss zwingend die Namen ihrer Gesellschafter und die Bezeichnung „GbR“ enthalten.
  • Die GbR kann ihren Namen ändern, dies erfordert jedoch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Zustimmung aller Gesellschafter.
  • Aus den Geschäftsbriefen der GbR muss hervorgehen, wer die beteiligten Gesellschafter sind, um Dritten die Identifizierung der hinter dem Unternehmen stehenden Personen zu ermöglichen.
  • Bestimmte Namenszusätze, die auf eine Haftungsbeschränkung hinweisen oder hinsichtlich der Größe des Unternehmens irreführend sind, sind für GbRs nicht zulässig.

Der Auftritt eines jeden Unternehmens ist entscheidend für dessen Erfolg: Neben der Qualität der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen ist auch ein prägnanter und unverwechselbarer Firmenname entscheidend, sodass sich potenzielle Kunden diesen gut merken können. Was Existenzgründer bei der Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beachten müssen, ob eine GbR einen Firmennamen führen kann und welche Elemente zwingend in der Bezeichnung der GbR enthalten sein müssen, wird in diesem Beitrag erläutert.

Was ist eine GbR?

Die Unternehmensform & Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu den Personengesellschaften. Anders als bei den Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) sind Dreh- und Angelpunkt nicht die eingezahlten Kapitalbeträge der Gesellschaft, sondern die Gründer beziehungsweise Unternehmer selbst. Die GbR ist nach inzwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung rechtsfähig, das heißt, sie kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Schließt die (Außen)-GbR also etwa einen Kaufvertrag über Produktionsmaschinen ab, werden nicht die Gesellschafter der GbR, sondern die GbR selbst durch den Vertrag berechtigt und verpflichtet. Die GbR ist jedoch, anders als Kapitalgesellschaften, keine juristische Person; dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch juristische Personen Teil bzw. Gesellschafter der GbR sein können.

Mehr über das Thema GbR und juristische Person erfahren!

Bei der GbR Gründung kann zwischen den Gesellschaftern laut deutschem Recht ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, welcher die Rahmenbedingungen der Gesellschaft und den Gesellschaftern definiert.

Kann eine GbR einen Firmennamen haben?

Um die Frage kurz und knapp zu beantworten: Nein, einen Firmennamen im klassischen Sinne darf die GbR nicht führen. Ein solcher steht grundsätzlich solchen Unternehmen zu, die im Handelsregister eingetragen werden: Selbst Fantasiebezeichnungen können für im Handelsregister eingetragene Unternehmen als Firmenname infrage kommen.

Anders sieht dies jedoch bei der GbR aus. Die GbR agiert unter einer sog. Unternehmensbezeichnung, an die strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Daher ist der GbR Name nicht frei zu wählen!

Wie setzt sich der Name einer GbR zusammen?

Der Name der GbR muss zwingend die Namen ihrer Gesellschafter beinhalten. Außerdem muss der Name stets die Bezeichnung „GbR“ enthalten, sodass sowohl mögliche Geschäftspartner als auch Kunden erkennen können, mit welcher Rechtsform sie es zu tun haben. Darüber hinaus kann der Name selbstverständlich weitere Wörter enthalten, beispielsweise den Geschäftsbereich, in dem die GbR tätig wird.

Neben der Namensgebung der GbR ist zwingend zu beachten, dass aus den Geschäftsbriefen (insbesondere Rechnungen, Quittungen, Angebote, Bestellscheine) der GbR hervorgeht, wer die beteiligten Gesellschafter sind. Erforderlich sind damit Vor- und Nachname sowie jeweils eine ladungsfähige Adresse. Ist die Kombination aus allen Vor- und Nachnamen zu umständlich/zu lang, kann das Führen der Nachnamen reichen, sofern diese über erforderliche Kennzeichnungskraft verfügen, also nicht allzu häufig im Geschäftsverkehr auftreten.

Der Grund für diese Pflichtangaben: Anders als beispielsweise die GmbH oder die OHG ist die GbR nicht im Handelsregister eingetragen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in das alle Interessenten Einsicht nehmen können, um sich beispielsweise über die Anzahl und Namen der Gesellschafter oder das vorhandene Stammkapital zu informieren. Ohne eine Eintragung ist es Dritten also nicht möglich zu ermitteln, wer hinter dem Unternehmen steckt. Dieses Problem wird durch die genannten Pflichten der GbR gelöst.

Mehr über das Thema Handelsregister bei einer GbR erfahren.

Wie muss der Name einer GbR sein?

Aus den oben genannten Voraussetzungen ergeben sich eine Vielzahl verschiedener Unternehmensbezeichnungen für die GbR. Hierzu ein paar Beispiele:

  • Ralf Remser GbR
  • Otto Müller Reparaturservice GbR
  • Schmitz, Rolfes & Wellensiek Tonstudio GbR
  • Flick & Nagelsmann SoccerOne GbR

Jedoch sind auch einige Bezeichnungen bzw. Namenszusätze unzulässig. Hierzu zählen beispielsweise solche, die auf eine bestehende Haftungsbeschränkung hinweisen, die es für die GbR tatsächlich nicht gibt (mbH, Limited). Auch solche Zusätze, die hinsichtlich der Größe des Unternehmens irreführend sind, sind nicht zulässig (Beispiel: Müller Hosenfabrik, wenn Herr Müller lediglich eine kleine Schneiderei betreibt). Mehr über die Haftung der GbR erfahren.

JuraRat bietet keine Rechtsberatung und kann keine Hilfe zu spezifischen Fragen per E-Mail oder anderweitigen Formaten bieten.

Fazit – GbR Name: Das gibt es bei dem Namen einer GbR zu beachten!

Da die GbR als Personengesellschaft nicht ins Handelsregister (im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH) eingetragen wird, kann sie keine Firma im klassischen Sinne führen. Die Unternehmensbezeichnung der BGB Gesellschaft GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) im geschäftlichen Verkehr sollte sich aus den Namen der Gesellschafter, der Rechtsform sowie einem gut zu merkenden Zusatz, der über die Tätigkeit Aufschluss gibt, zusammensetzen. Bei einer Kapitalgesellschaft können Sie laut Gesetzbuch Ihren Firmennamen selbst bestimmen. Erfahren Sie mehr über die Gründung einer GbR in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen rund um die GbR Namensgebung

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Hat eine GbR einen Namen?

Ja, der Name setzt sich in der Regel aus den Namen der Gesellschafter zusammen.

Was ist eine GbR mit geschäftsüblichem Namen?

Eine GbR mit einem geschäftsüblichen Namen ist eine GbR, die unter einem bestimmten Namen im Geschäftsverkehr auftritt. Dieser Name kann ein Fantasiename sein oder sich aus den Namen der Gesellschafter zusammensetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Name wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein darf. Insbesondere darf er keine Rechtsformbezeichnungen enthalten, die auf eine andere Rechtsform als die GbR hindeuten (zum Beispiel “GmbH” oder “AG”).

Kann man den Namen einer GbR ändern?

Ja, der Name einer GbR kann geändert werden. Hierzu ist allerdings eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nötig, die grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erfordert (§ 709 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Nach der Änderung des Namens muss dieser auch in allen Geschäftsunterlagen entsprechend geändert werden. Bei einer handelsrechtlichen GbR, also einer GbR, die im Handelsregister eingetragen ist, ist außerdem eine Änderung der Eintragung im Handelsregister erforderlich.