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Minijob Sozialversicherung: Höhe, Beitragspflicht & mehr!

Minijob Sozialversicherung: Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema!
In Kürze:
  • Minijobs, oft als 520-Euro-Jobs bezeichnet, dürfen normalerweise die Grenze von 450 Euro monatlich nicht überschreiten.
  • Minijobber sind von der Beitragszahlung zur Sozialversicherung befreit; diese Kosten übernimmt der Arbeitgeber.
  • Seit dem 01.01.2013 besteht für Minijobber eine Rentenversicherungspflicht, wobei sie einen geringen Eigenanteil von 3,6 % tragen.
  • Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, verlieren dann jedoch bestimmte Rentenansprüche.
  • Bei mehreren Minijobs, die in Summe über 520 Euro monatlich liegen, besteht Sozialversicherungspflicht.
  • Arbeitgeber tragen den Großteil der Sozialabgaben bei Minijobs und melden diese monatlich an die Minijob-Zentrale.

In Deutschland sorgt die gesetzliche Sozialversicherung dafür, dass die Menschen in wichtigen Lebenslagen abgesichert sind und entsprechende Unterstützung im Notfall erhalten. Die Sozialversicherung setzt sich aus fünf verschiedenen Versicherungszweigen zusammen: Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zum Thema Minijob & Sozialversicherung.

Ist ein Minijob sozialversicherungspflichtig?

Es spielt keine Rolle, ob von einer geringfügigen Beschäftigung, einem 520-Euro-Job oder von einem Minijob die Rede ist – bei allen handelt es sich um Arbeitsverhältnisse, deren Verdienst normalerweise die Grenze von 520 Euro nicht überschreiten darf (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Dementsprechend ist auch das Jahreseinkommen auf einen Betrag von 6.240 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit ein Jahr lang und ohne Unterbrechung durchgeführt wird.

Da die Einkommenshöhe im Minijob eher gering ist, müssen Arbeitnehmer auch keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Dies wird vom Arbeitgeber übernommen. Zur Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 % des Gehalts und 15 % als Beitrag zur Rentenversicherung (vgl. §§ 172 Abs. 3 SGB VI und 249b SGB V). Diese Zahlungen gehen direkt an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Erfahren Sie mehr rund um das Thema Minijob & Krankenversicherung und Minijob & Rentenversicherung.

Wenn Sie als 520-Euro Minijobber eine private Krankenversicherung besitzen, muss der Arbeitgeber diesen Part der Sozialabgaben nicht berücksichtigen. Hier würde dann der Pauschalbeitrag entfallen.

Auch Minijobber unterliegen dem Mindestlohn und müssen dieses Arbeitsentgelt mindestens pro Stunde erhalten.

Die Besonderheit bei der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Als Minijobber sind Sie zwar nicht zur Sozialversicherung verpflichtet, jedoch besteht seit 01.01.2013 eine Rentenversicherungspflicht. Hierbei handelt es sich aber um einen relativ geringen Eigenanteil. Dieser ergibt sich aus der Differenz des Pauschalbeitrags vom Arbeitgeber (15 %) und dem entsprechenden Beitragssatz zur Rentenversicherung (aktuell 18,6 %).

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie einen Eigenanteil von 3,6 % haben. Dieser Anteil wird normalerweise vom Arbeitgeber direkt einbehalten und er führt ihn zusammen mit seinen Beiträgen an die Minijob-Zentrale ab. Trotz der geringen Beitragszahlung können Minijobber den vollen Leistungsanspruch aus der Rentenversicherung erwerben.

Minijobbern steht es auch frei, sich von der Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1b SGB VI befreien zu lassen. So haben Minijobber dann überhaupt keine Sozialabgaben beim Minijob zu zahlen. Um diese komplette Sozialversicherungsfreiheit genießen zu können, muss lediglich ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 %. Erfahren Sie mehr rund um das Thema Befreiung der Rentenversicherung beim Minijob.

Vorsicht:

Wenn Sie sich von der Zahlung der Rentenbeiträge befreien lassen, erwerben Sie nicht mehr die vollen Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung. Übrigens: Arbeitnehmer, die schon vor dem 01.01.2013 im Minijob tätig waren, sind per se rentenversicherungsfrei. So zahlen Sie ohnehin nichts in die Sozialversicherung und brauchen auch keinen Antrag auf Rentenbefreiung zu stellen. Des Weiteren sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, ihre Minijobber darauf hinzuweisen, dass sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

Vor allem mehrere Minijobs sind sozialversicherungspflichtig!

Sind mehrere Minijobs sozialversicherungspflichtig?

Um eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV handelt es sich nur, wenn die Einkommensgrenze nicht über 520 Euro im Monat steigt. Wenn Sie als Arbeitnehmer aber mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausführen, dann muss der Verdienst auch entsprechend addiert werden. Ist die Summe ein höherer Betrag als 520 Euro, müssen Sie – trotz Minijob – in die Sozialversicherung einzahlen. Grundsätzlich gilt, dass eine Sozialversicherungspflicht besteht, sobald die 520-Euro-Grenze geknackt wird. Wir zeigen Ihnen das anhand zwei Beispielen:

  • Ein Arbeitnehmer hat zwei Beschäftigungsverhältnisse: In dem einen verdient er 210 Euro und in dem anderen 400 Euro monatlich. Keines der beiden Beschäftigungsverhältnisse übersteigt zwar die 520-Euro-Grenze, die Summe aus den monatlichen Einnahmen jedoch belaufen sich auf insgesamt 610 Euro. Somit besteht auch für beide Arbeitsverhältnisse eine Sozialversicherungspflicht.
  • Ein anderer Angestellter hat beispielsweise drei Arbeitsverhältnisse: Im ersten verdient er 150 Euro monatlich, im zweiten 50 Euro und im dritten zusätzlich noch 220 Euro. Dieser Angestellter hat jetzt drei Beschäftigungsverhältnisse, kommt aber mit den drei Einkommen nicht über die 520-Euro-Grenze. Er muss also für keinen Minijob Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Wenn die Grenze allerdings nur gelegentlich, aus nicht vorhersehbaren Gründen überschritten wird, beispielsweise um die Arbeit von erkrankten Kollegen abzufangen, ist trotzdem noch keine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gegeben. Hierbei spielt ein Zeitraum von drei Monaten eine Rolle. Wenn Angestellte darüber hinaus weiterhin mehr verdienen, müssen sie automatisch in die Sozialversicherung einzahlen. Mehr über die Minijob-Grenze erfahren.

Vor allem mehrere Minijobs sind sozialversicherungspflichtig!

Wer zahlt die Sozialabgaben beim Minijob?

Der Großteil der Sozialabgaben wird vom Arbeitgeber übernommen. Hierzu gehören die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung, Steuern und Umlagen (§ 40a Abs. 6 EStG). Die Höhe der Abgaben unterscheidet sich für haushaltsnahe oder gewerbliche Minijobs sowie auch im Hinblick darauf, ob es ein kurzfristiger Minijob oder ein 520-Euro-Job ist.

Die Abgaben für gewerbliche 520-Euro-Jobs

Insgesamt haben Arbeitgeber im gewerblichen Bereich insgesamt maximal 31,28 % Abgaben. Der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherungsbeiträge vom Verdienst. Gewerbliche Arbeitgeber sind verpflichtet, per Beitragsnachweis monatlich der Minijob-Zentrale die jeweiligen Abgaben für alle Minijobber zu melden und zu zahlen.

Geringere Abgaben bei 520-Euro-Jobs im Privathaushalt

Üblicherweise zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt maximal 14,79 % für haushaltsnahe Tätigkeiten. Der Anteil für Minijobber zur Rentenversicherung beträgt 13,6 % vom Verdienst.

Gut zu wissen

Sind Sie Arbeitgeber im privaten Bereich, profitieren Sie von verschiedenen Steuervorteilen und einer unproblematischen Anmeldung der Minijobber. Zudem erhält der Minijobber die Sicherheit eines vollwertigen Beschäftigungsverhältnisses.

Die Minijob-Zentrale berechnet auf Grundlage vom monatlichen Arbeitsentgelt die Beiträge und zieht diese halbjährlich per Lastschriftverfahren beim Arbeitgeber ein. Deshalb haben Arbeitgeber im privaten Bereich nicht nur einen geringeren Aufwand, sondern auch geringere Abgaben. Erfahren Sie mehr über die Minijob-Kosten vom Arbeitgeber.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Fazit zum Thema Minijob Sozialversicherung

Durch die Befreiung von Krankenversicherungs- und Steuerbeiträgen ist der Minijob eine vielversprechende Möglichkeit, sich Geld dazuzuverdienen. Einige Dinge, wie beispielsweise die Befreiung der Rentenversicherungspflicht, sollten trotzdem beachtet werden und gut überlegt sein.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wer zahlt die Sozialversicherung beim Minijob?

In einem Minijob übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung. Dies schließt einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 % und zur Rentenversicherung von 15 % des Gehalts ein. Diese Beiträge werden direkt an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft überwiesen.

Der Arbeitnehmer muss in der Regel keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung leisten, außer einen möglichen Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, wenn er sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

Was zahlt der Arbeitgeber bei 520-Euro-Job?

Für einen gewerblichen 520-Euro-Job muss der Arbeitgeber insgesamt maximal 31,28 % an Abgaben leisten. Darin enthalten sind die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Steuern und Umlagen.