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Aufsichtsrat GmbH: Aufgaben, Pflichten & Rechte
- Ein Aufsichtsrat in einer GmbH ist nicht zwingend erforderlich, muss aber gebildet werden, wenn die GmbH regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt.
- Der Aufsichtsrat einer GmbH besteht aus mindestens drei Mitgliedern und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung.
- Einige Personen, wie Teile der Geschäftsführung oder Prokuristen, sind gesetzlich als Mitglied im Aufsichtsrat ausgeschlossen.
- Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung, sowohl in Bezug auf aktuelle Handlungen als auch in Bezug auf Entscheidungen aus der Vergangenheit.
- Mitglieder des Aufsichtsrats können sich bei schuldhaften Pflichtverletzungen gegenüber Gläubigern der GmbH, der GmbH selbst und deren Gesellschaftern schadensersatzpflichtig machen.
Die Aufgaben innerhalb einer GmbH werden von den verschiedenen Gesellschaftsorganen bewerkstelligt: Während der Geschäftsführer der GmbH diese gerichtlich und außergerichtlich vertritt und das operative Geschäft leitet, bildet die Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan der GmbH. Einige Gesellschaften mit beschränkter Haftung benötigen neben den genannten beiden Organen ein zusätzliches drittes Organ: den Aufsichtsrat. Wann eine GmbH über einen Aufsichtsrat verfügen muss, was die Aufgaben des Aufsichtsrat sind, ob es Besonderheiten bezüglich der persönlichen Haftung gibt und welche Personen im Aufsichtsrat sitzen, wird in diesem Artikel erläutert.
Muss jede GmbH einen Aufsichtsrat haben?
Im Grundsatz ist kein Aufsichtsrat für die GmbH verpflichtend. Die Organe der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung sind ausreichend.
Wann muss ein Aufsichtsrat gegründet werden?
Ein Aufsichtsrat muss erst dann gebildet werden, wenn die GmbH regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall wird der Aufsichtsrat auch als obligatorischer Aufsichtsrat bezeichnet.
Ferner kann die GmbH auch freiwillig einen Aufsichtsrat stellen, der dann als fakultativer Aufsichtsrat bezeichnet wird. Bei kleineren Unternehmen ist dies aber eher die Ausnahme.
Wer ist im Aufsichtsrat der GmbH?
Jeder obligatorische Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Generell gilt: Je höher das Stammkapital der GmbH, desto mehr Mitglieder kann der Aufsichtsrat umfassen. Bei einem Stammkapital von mehr als 10 Millionen Euro sind bis zu 21 Aufsichtsratsmitglieder zulässig.
Grob gesagt sollten nur solche Personen Mitglied im Aufsichtsrat sein, die für die Aufgaben des Aufsichtsrats geeignet sind: Da die primäre Aufgabe des Aufsichtsrats in der Kontrolle und Überwachung der Geschäftsführung besteht, sollten nur solche Personen ausgewählt werden, die in einer gewissen Distanz zum Unternehmen stehen. Nur so können diese ihre Überwachungsfunktion sachgerecht ausüben, ohne Interessenkonflikten ausgesetzt zu sein.
Sofern die GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, ist außerdem das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) einschlägig, wonach der Aufsichtsrat zu einem Dritten aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen muss. Werden regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt, ist sogar die Hälfte des Aufsichtsrats mit Vertretern der Arbeitnehmer zu besetzen, was sich aus dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) ergibt.
Wer darf nicht im Aufsichtsrat sitzen?
Einige Personen sind gesetzlich als Mitglied im Aufsichtsrat ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere
- Teile der Geschäftsführung der GmbH
- Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte
- Personen, die in zehn Handelsgesellschaften, die über einen obligatorischen Aufsichtsrat verfügen, Aufsichtsratsmitglied sind
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Was macht ein Aufsichtsrat einer GmbH?
Zentrale Aufgabe des Aufsichtsrat ist, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, die GmbH zu beaufsichtigen: Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung. Dies betrifft sowohl aktuelle Handlungen und Entscheidungen der Geschäftsführung als auch solche aus der Vergangenheit (vergangenheitsbezogene Kontrolle). Hierfür stehen dem Aufsichtsrat verschiedene Offenlegungs- und Informationsansprüche gegenüber der Geschäftsführung zu, da er nur so einen wirklichen Einblick in die Handlungen der Geschäftsführung erhält. Die Aufgaben des Aufsichtsrates können ferner durch den Gesellschaftsvertrag erweitert werden. Beispielsweise kann festgelegt werden, dass die Geschäftsführung vor bestimmten Geschäften zunächst die Erlaubnis des Aufsichtsrats einholen muss.
Bei größeren GmbHs werden häufig einzelne Ausschüsse innerhalb des Aufsichtsrats gebildet, um eine effizientere Kontrolle zu ermöglichen. Die Kernaufgabe, die Überwachung der Geschäftsführung, kann dem Aufsichtsrat jedoch nicht im Gesellschaftsvertrag entzogen werden.
Wie trifft der Aufsichtsrat seine Entscheidungen?
Da der Aufsichtsrat häufig aus einer Vielzahl von Personen besteht, ist auch im Aufsichtsrat das Mittel der Entscheidungsfindung die Abstimmung bzw. Beschlussfassung, wobei einfache Mehrheit ausreichend ist. Für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung müssen mindestens 3 Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, wobei diese Grenze im Gesellschaftsvertrag beliebig nach oben hin erweitert werden kann (beispielsweise so, dass stets die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder anwesend sein müssen).
Wie haften Aufsichtsratsmitglieder?
Während Gesellschafter der GmbH von dem umfassenden Haftungsausschluss profitieren, sie also für die Schulden der GmbH (außer in extremen Einzelfällen) nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sieht die Haftung für Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrates weniger vorteilhaft aus: Bei schuldhaften Pflichtverletzungen können diese sich nämlich gegenüber Gläubigern der GmbH, der GmbH selbst und deren Gesellschaftern schadensersatzpflichtig machen. Die häufigsten hier zu nennenden Pflichten sind die Treuepflicht, die Sorgfaltspflicht sowie die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrates.
Müssen Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit besonders bezahlt werden?
Gesetzlich ist keine besondere Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates vorgesehen. Da die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder jedoch sehr zeitintensiv sind und aufgrund ihrer Komplexität und ihres Umfangs ein großes Maß an Fachwissen erfordern, werden in der unternehmerischen Praxis häufig üppige Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder gezahlt. Auch das angesprochene gesteigerte Haftungsrisiko spricht dafür, dass die Tätigkeit im Aufsichtsrat gesondert vergütet werden sollte.
Fazit: Aufsichtsrat GmbH
Der Aufsichtsrat ist neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung eines von drei Organen einer GmbH. Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überprüfung und Kontrolle der Geschäftsführung. Während jede GmbH zwingend über eine Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung verfügen muss, ist ein Aufsichtsrat jedoch erst dann zu bilden, wenn regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, auch schon unter dieser Grenze freiwillig einen Aufsichtsrat zu bilden. In der Praxis machen aber nur die wenigsten Unternehmen hiervon Gebrauch. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist für die Mitglieder sowohl zeitlich als auch fachlich eine große Herausforderung und aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Haftung mit Risiken verbunden.
Häufig gestellte Fragen rund um den Aufsichtsrat einer GmbH
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was ist ein Aufsichtsrat in einer GmbH?
Ein Aufsichtsrat in einer GmbH ist ein Organ, das zur Kontrolle und Überwachung der Geschäftsführung dient. Er überprüft sowohl aktuelle Handlungen und Entscheidungen der Geschäftsführung als auch solche aus der Vergangenheit.
Kann eine GmbH einen Aufsichtsrat haben?
Ja, aber nicht jede GmbH muss einen Aufsichtsrat haben. Ein Aufsichtsrat muss erst dann gebildet werden, wenn die GmbH regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Art von Aufsichtsrat wird als obligatorischer Aufsichtsrat bezeichnet. Ferner kann eine GmbH auch freiwillig einen Aufsichtsrat einrichten, der dann als fakultativer Aufsichtsrat bezeichnet wird.
Welche Aufgabe hat der Aufsichtsrat in der GmbH?
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats in einer GmbH ist die Überwachung der Geschäftsführung. Er hat verschiedene Offenlegungs- und Informationsrechte gegenüber der Geschäftsführung, um einen wirklichen Einblick in die Handlungen der Geschäftsführung zu erhalten. Bei größeren GmbHs werden häufig einzelne Ausschüsse innerhalb des Aufsichtsrats gebildet, um eine effizientere Kontrolle zu ermöglichen.