- Firmengründung
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Einzelunternehmen Steuern: Einkommenssteuer & Besteuerung
- Ein Einzelunternehmer zahlt Einkommenssteuer auf den erzielten Gewinn, die Höhe des Steuersatzes hängt vom Gesamteinkommen ab.
- Neben der Einkommenssteuer kann für Einzelunternehmen auch die Gewerbesteuer anfallen, diese ist ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro zu leisten.
- Die Umsatzsteuer fällt stets auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an und beträgt in der Regel 19 %.
- Kleinunternehmer zahlen ebenfalls Einkommenssteuer, allerdings fällt für sie in der Regel keine Gewerbesteuer an.
- Die Höhe der zu zahlenden Steuern kann durch betriebliche Ausgaben gemindert werden, da diese den Gewinn reduzieren.
Im Rahmen einer Unternehmensgründung müssen Existenzgründer in vielerlei Hinsicht „Neuland betreten“: Es muss sich um eine Gewerbeanmeldung gekümmert werden, ein Geschäftskonto eröffnet und gegebenenfalls Genehmigungen eingeholt werden. Über steuerliche Aspekte wird sich häufig nur nachrangig informiert. Um unvorhergesehene Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten Existenzgründer schon vor der Gründung des Unternehmens Kenntnis davon haben, welche Steuern für das Einzelunternehmen anfallen werden. Wovon die Höhe des Steuersatzes abhängt, wie ein Einzelunternehmen besteuert wird und wie man als Einzelunternehmer Steuern sparen kann, wird in diesem Beitrag verständlich erklärt.
Was bestimmt bei Unternehmen über die Art und Höhe der Steuern?
Im deutschen Unternehmensrecht ist für nahezu jede rechtliche Fragestellung zunächst die Unternehmensform, häufig auch als Rechtsform bezeichnet, entscheidend. Sie legt fest, wo das Unternehmen eingetragen werden muss, wer es nach außen hin vertritt oder wer intern die Geschäfte leitet. Selbiges gilt auch, wenn es um die „Steuerarten“ geht, die das Unternehmen zu bezahlen hat. So fallen für die GmbH andere Steuern an, als es bei der offenen Handelsgesellschaft oder auch dem Einzelunternehmen der Fall ist.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Bevor sich mit der Frage beschäftigt werden kann, welche Steuern für das Einzelunternehmen anfallen, muss zunächst geklärt werden, was ein Einzelunternehmen überhaupt ist. Mehr über die Rechtsform des Einzelunternehmens erfahren! Ein Einzelunternehmen wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben. Aus dieser Definition lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Erstens kann ein Einzelunternehmen nur von einer natürlichen, also nicht von einer juristischen Person betrieben werden.
Zweitens geht aus dem Begriff Einzelunternehmen hervor, dass dieses nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Möchte ein Gründerteam in die Selbstständigkeit starten, muss es sich hierfür einer anderen Rechtsform, beispielsweise der Gründung einer GbR oder der GmbH, bedienen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Einzelunternehmen keine Angestellten beschäftigen kann. Hier sind dem Einzelunternehmer keine Grenzen gesetzt, er kann beliebig viele Mitarbeiter einstellen.
Die Haftung des Einzelunternehmens unterliegt dabei keiner Beschränkung: Der Einzelunternehmer haftet also für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen.
Welche Steuern fallen als Einzelunternehmer an?
Folgende Steuern können für das Einzelunternehmen grundsätzlich anfallen:
1. Einkommenssteuer
Als Einzelunternehmer hat man, genau wie nicht selbstständige Personen, Einkommenssteuer zu zahlen, es besteht grundsätzlich eine Einkommenssteuerpflicht laut EStG. Da die Einkommenssteuer nur auf den erzielten Gewinn gezahlt werden muss, ist dieser natürlich im Voraus zu ermitteln. Im Rahmen der Buchhaltung sind also alle Einnahmen und Ausgaben der gewerblichen Tätigkeit zu erfassen. Sofern das Einzelunternehmen nicht mehr als 60.000 Euro Gewinn bzw. 600.000 Euro Umsatz erzielt, kann es sich für die Ermittlung des Gewinns der sog. Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, bedienen. Dies ist eine vereinfachte und gesetzlich vorgeschriebene Methode, bei der der Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darstellt.
Wie hoch der Gewinn besteuert wird, hängt vom Gesamteinkommen ab: Je mehr Gewinn das Einzelunternehmen erwirtschaftet hat, desto höher ist der Steuersatz. Dieser staffelweise Anstieg wird auch als Steuerprogression bezeichnet.
Bis zum Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) bleibt das Einkommen steuerfrei. So soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht durch steuerliche Abzüge geschmälert wird.
Sobald das Einkommen diesen Grundfreibetrag übersteigt, 14.754 Euro (2021) aber nicht überschreitet, wird das Einkommen mit 14 bis 24 % besteuert. Mit 24 % bis 42 % in der Spitze werden Einkommen zwischen 14.754 und 57.918 Euro (2021) besteuert. Ab einem Einkommen von 270.501 Euro bittet das Finanzamt sogar noch stärker zur Kasse und veranschlagt satte 45 %.
2. Kirchensteuer
Ist der Gründer Mitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche, ist zusätzlich zur Einkommenssteuer noch die Kirchensteuer fällig. Diese liegt je nach Bundesland aktuell zwischen 5 und 9 %.
3. Solidaritätszuschlag
Außerdem fällt auf das Einkommen noch der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli) in Höhe von 5,5 % an.
4. Gewerbesteuer
Neben der Einkommenssteuer ist für Einzelunternehmer noch die Gewerbesteuer zu beachten. Diese ist ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro zu leisten. Die konkrete Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer hängt vom sogenannten Hebesatz der Gemeinde an, in der das Einzelunternehmen angemeldet ist. Dieser wird von den Gemeinden individuell festgelegt und kann zwischen 200 und 700 % liegen. Je attraktiver die Gemeinde ist, desto höher ist im Regelfall auch der Hebesatz. Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der Wert bei rund 350 %. Die Gewerbesteuer berechnet sich konkret nach folgendem Schlüssel:
Gewerbeertrag x Hebesatz der Gemeinde x 3,5 % = Gewerbesteuer
5. Umsatzsteuer
Obendrein dürfen Einzelunternehmer nicht die Umsatzsteuer vergessen. Diese fällt stets auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an und beträgt 19 %. In Ausnahmefällen liegt die Umsatzsteuer bei mir 7 %, etwa im Rahmen der Aufzucht von Tieren oder Pflanzen.
Welche Steuern fallen für Kleinunternehmer an?
Die Einkommenssteuer fällt für Kleinunternehmer im gleichen Maße an wie für Einzelunternehmer, hier ergeben sich keinerlei Unterschiede. Da die Kleinunternehmerregelung jedoch nur bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro in Anspruch genommen werden kann, die Gewerbesteuer aber erst ab einem Betrag von 24.500 Euro anfällt, entfällt für Kleinunternehmer die Gewerbesteuerpflicht. Wenn Sie mehr zum Thema Kleinunternehmer erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
Fazit zum Thema Einzelunternehmen Steuern
Fragen rund um Steuern sind für Gründer häufig lästig und schon aus diesem Grund nebensächlich. Um böse Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten sich Existenzgründer aber frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Sofern sich Einzelunternehmer über die Art der Berechnung oder der Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuern im Unklaren sind, empfehlen wir eine Betreuung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.
Häufig gestellte Fragen rund um die Steuern als Einzelunternehmer
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wie viel Steuern muss ich als Selbstständiger zahlen?
Die Höhe der zu zahlenden Steuern ist zum einen abhängig von der Unternehmensform. Beispielsweise ist die GmbH steuerlich meist vorteilhafter und aus diesem Grund interessanter als die OHG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Dies liegt daran, dass die GmbH eine Kapitalgesellschaft darstellt. Für Kapitalgesellschaften gilt nicht die Einkommenssteuer, die bis zu 45 % betragen kann, sondern die Körperschaftssteuer. Diese beträgt, unabhängig von der Höhe des Einkommens, 15 %. Hierzu kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Wie kann ich als Einzelunternehmer Steuern sparen?
Da im Wege der Einkommenssteuer nur die erzielten Gewinne versteuert werden, ist es häufig ratsam, diesen durch betriebliche Ausgaben zu mindern. Hierzu ein Beispiel:
A betreibt ein gut laufendes Restaurant in der Münchner Innenstadt. 2021 war das bisher ertragreichste Jahr seines Einzelunternehmens. Gleichzeitig rechnet er jedoch damit, dass die nächsten Jahre weniger erwirtschaftet wird, da die Konkurrenz in der Münchner Innenstadt zunimmt.
Wenn ohnehin Investitionsbedarf besteht, beispielsweise in Form von neuem Mobiliar oder einem neuen Kassensystem, ist es ratsam, diese Ausgaben noch 2021 vorzunehmen, da hierdurch der in diesem Jahr erwirtschaftete Gewinn gemindert wird.
Einzelheiten & alle individuellen Angelegenheiten sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin individuell abklären.