Einzelunternehmen Steuer: Personengesellschaften und Freiberufler unterliegen einer Steuerpflicht und müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen!

Einzelunternehmen Steuer: Diese Steuern kommen auf Sie zu!

Im Rahmen einer Unternehmensgründung müssen Existenzgründer in vielerlei Hinsicht “Neuland betreten”: Es muss sich um eine Gewerbeanmeldung gekümmert werden, ein Geschäftskonto eröffnet und gegebenenfalls Genehmigungen eingeholt werden. Über steuerliche Aspekte wird sich häufig nur nachrangig informiert. Um unvorhergesehene Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten Existenzgründer schon vor der Gründung des Unternehmens Kenntnis davon haben, welche Steuern für das Einzelunternehmen anfallen werden. Wovon die Höhe des Steuersatzes abhängt, wie ein Einzelunternehmen besteuert wird und wie man als Einzelunternehmer steuern sparen kann, wird in diesem Beitrag verständlich erklärt.

Unternehmer und kleine Gewerbetreibende unterliegen in diesem Falle zudem der Einkommensteuer

Was bestimmt bei Unternehmen über die Art und Höhe der Steuern?

Im deutschen Unternehmensrecht ist für nahezu jede rechtliche Fragestellung zunächst die Unternehmensform, häufig auch als Rechtsform bezeichnet, entscheidend. Sie legt fest, wo das Unternehmen eingetragen werden muss, wer es nach außen hin vertritt oder wer intern die Geschäfte leitet. Selbiges gilt auch, wenn es um die “Steuerarten” geht, die das Unternehmen zu bezahlen hat. So fallen für die GmbH andere Steuern an, als es bei der offenen Handelsgesellschaft oder auch dem Einzelunternehmen der Fall ist.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Bevor sich mit der Frage beschäftigt werden kann, welche Steuern für das Einzelunternehmen anfallen, muss zunächst geklärt werden, was ein Einzelunternehmen überhaupt ist. Mehr über die Rechtsform des Einzelunternehmens erfahren! Ein Einzelunternehmen wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben. Aus dieser Definition lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Erstens kann ein Einzelunternehmen nur von einer natürlichen, also nicht von einer juristischen Person betrieben werden.

Zweitens geht aus dem Begriff Einzelunternehmen hervor, dass dieses nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Möchte ein Gründerteam in die Selbstständigkeit starten, muss es sich hierfür einer anderen Rechtsform, beispielsweise der Gründung einer GbR oder der GmbH, bedienen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Einzelunternehmen keine Angestellten beschäftigen kann. Hier sind dem Einzelunternehmer keine Grenzen gesetzt, er kann beliebig viele Mitarbeiter einstellen.

Die Haftung des Einzelunternehmens unterliegt dabei keiner Beschränkung: Der Einzelunternehmer haftet also für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen.

Diese Steuern kommen auf Sie nach dem Gründen zu!

Welche Steuern fallen als Einzelunternehmer an/wie wird das Einzelunternehmen besteuert?

Folgende Steuern können für das Einzelunternehmen grundsätzlich anfallen:

1.Einkommenssteuer

Als Einzelunternehmer hat man, genau wie nicht selbstständige Personen, Einkommenssteuer zu zahlen, es besteht grundsätzlich eine Einkommenssteuerpflicht. Da die Einkommenssteuer nur auf den erzielten Gewinn gezahlt werden muss, ist dieser natürlich im Voraus zu ermitteln. Im Rahmen der Buchhaltung sind also alle Einnahmen und Ausgaben der gewerblichen Tätigkeit zu erfassen. Sofern das Einzelunternehmen nicht mehr als 60.000 Euro Gewinn bzw. 600.000 Euro Umsatz erzielt, kann es sich für die Ermittlung des Gewinns der sog. Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, bedienen. Dies ist eine vereinfachte und gesetzlich vorgeschriebene Methode, bei der der Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darstellt.

Wie hoch der Gewinn besteuert wird, hängt vom Gesamteinkommen ab: Je mehr Gewinn das Einzelunternehmen erwirtschaftet hat, desto höher ist der Steuersatz. Dieser staffelweise Anstieg wird auch als Steuerprogression bezeichnet.

bis zum Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) bleibt das Einkommen steuerfrei. So soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht durch steuerliche Abzüge geschmälert wird.

Sobald das Einkommen diesen Grundfreibetrag übersteigt, 14.754 Euro (2021) aber nicht überschreitet, wird das Einkommen mit 14%-24% besteuert. Mit 24% bis 42% in der Spitze werden Einkommen zwischen 14.754 und 57.918 Euro (2021) besteuert. Ab einem Einkommen von 270.501 Euro bittet das Finanzamt sogar noch stärker zur Kasse und veranschlagt satte 45%.

2.Kirchensteuer

Ist der Gründer Mitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche, ist zusätzlich zur Einkommenssteuer noch die Kirchensteuer fällig. Diese liegt je nach Bundesland aktuell zwischen 5 und 9 %.

3.Solidaritätszuschlag

Außerdem fällt auf das Einkommen noch der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli) in höhe von 5,5 % an.

4.Gewerbesteuer

Neben der Einkommenssteuer ist für Einzelunternehmer noch die Gewerbesteuer zu beachten. Diese ist ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro zu leisten. Die konkrete Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer hängt vom sogenannten Hebesatz der Gemeinde an, in der das Einzelunternehmen angemeldet ist. dieser wird von den Gemeinden individuell festgelegt und kann zwischen 200 bis 700% liegen. J attraktiver die Gemeinde ist, desto höher ist im Regelfall auch der Hebesatz. Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der Wert bei rund 350%. Die Gewerbesteuer berechnet sich konkret nach folgendem Schlüssel:

Gewerbeertrag x Hebesatz der Gemeinde x 3,5% = Gewerbesteuer

5.Umsatzsteuer

Außerdem dürfen Einzelunternehmer nicht die Umsatzsteuer vergessen. Diese fällt stets auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an und beträgt 19%. In Ausnahmefällen liegt die Umsatzsteuer bei mir 7%, etwa im Rahmen der Aufzucht von Tieren oder Pflanzen.

Welche Steuern fallen für Kleinunternehmer an?

Die Einkommenssteuer fällt für Kleinunternehmer im gleichen Maße an wie für Einzelunternehmer, hier ergeben sich keinerlei Unterschiede. Da die Kleinunternehmerregelung jedoch nur bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro in Anspruch genommen werden kann, die Gewerbesteuer aber erst ab einem Betrag von 24.500 Euro anfällt, entfällt für Kleinunternehmer die Gewerbesteuerpflicht. Wenn Sie mehr zum Thema Kleinunternehmer erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Kleinunternehmerregelung.

Fazit: Einzelunternehmen & die Steuern

Fragen rund um Steuern sind für Gründer häufig lästig und schon aus diesem Grund nebensächlich. Um böse Überraschungen in Form von Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten sich Existenzgründer aber frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Sofern sich Einzelunternehmer über die Art der Berechnung oder der Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuern im Unklaren sind, empfehlen wir eine Betreuung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

Häufig gestellte Fragen zu dem Einzelunternehmen und den dazugehörigen Steuern

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.

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