Der Begriff Stammkapital taucht stets im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften, aber auch Gesellschaften mbH und Unternehmergesellschaften (UG (haftungsbeschränkt)), auf. Allgemein bezeichnet das Stammkapital das Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaft, dass bei der Gründung eingebracht werden muss. Durch das Stammkapital erlangen die Gläubiger der Gesellschaft, also die Personen, denen rechtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft zustehen, eine gewisse Form der Sicherheit: Sie können sich darauf verlassen, dass das Unternehmen über eine gewisse Kapitalkraft verfügt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlungsansprüche nicht erfüllt werden, dadurch sinkt. Je höher das Stammkapital ausfällt, desto gewillter sind die Geschäftspartner im Zweifel, den Auftrag “Ihrer” UG zu erteilen. Außerdem führt ein hohes Stammkapital zu einer höheren Bonität, was sich regelmäßig positiv auf Krediterteilungen durch Banken auswirkt.
Der Begriff des Stammkapitals wird häufig synonym zum Begriff “Stammeinlage” verwendet, was in vielen Fällen jedoch nicht richtig ist: Die Stammeinlage ist nämlich der Anteil des Gesellschafters am Stammkapital der Gesellschaft, den jeder einzelne Gesellschafter einbringt. Den Begriffsunterschied verdeutlicht folgendes Beispiel:
A und B möchten eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. A hat 2000 € zur Verfügung, B nur 500 €. Beide entschließen sich dazu, diese Beträge in die UG einzubringen.
Nur dann, wenn es sich um eine Ein-Personen-UG handelt, ist die Stammeinlage logischerweise identisch mit dem Stammkapital der UG.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) bietet sich vor allem dann an, wenn Sie noch nicht über ausreichendes Kapital verfügen, um eine GmbH zu gründen, aber dennoch die Vorteile einer Haftungsbeschränkung für sich nutzen möchten: Die GmbH erfordert nämlich ein hohes Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Eine Erleichterung dieser Regelung bezüglich dem Stammkapitalerfordernis von 25.000 Euro ergibt sich aber für die Gründung der GmbH, sofern eine Bareinlage vorgesehen ist: Für die Gründung reicht es nämlich aus, dass die Hälfte des Mindeststammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, in diesem Zeitpunkt als Einlage geleistet wurden, § 7 Abs. 2 GmbHG. Doch selbst diese 12.500 Euro können vor allem für junge Gründer schwer aufzubringen sein. Demgegenüber ist die Gründung einer UG theoretisch bereits ab einem Euro Stammkapital möglich.
Falls Sie mehr über das Thema UG Gründung erfahren wollen, schauen Sie sich unseren Beitrag zum Thema UG gründen an.
Auch die vergleichsweisen niedrigen Kosten der UG können die Gründung unter dieser Rechtsform sinnvoll machen.
Hinweis I: ist ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen so ist die Gründung einer GmbH anstelle einer UG notwendig
Hinweis II: die UG unterliegt einer sogenannten Ansparpflicht. Wird ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht so wird die UG zu einer GmbH umfirmiert.
Was kostet die Gründung einer UG?
Die Gründungskosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig (Gesellschafteranzahl, Umfang des Gesellschaftsvertrages, normales oder vereinfachtes Gründungsverfahren etc.). Eine allgemeinverbindliche Antwort auf diese Frage gibt es daher leider nicht. Folgende Tabellen geben jedoch einen groben Überblick über die Kosten:
Für die Gründungen mit individueller Satzung gilt noch folgendes: Da der Gesellschaftsvertrag gewissermaßen das “Herzstück” jeder UG darstellt, fertigen viele Gründer diesen nicht selbst an, sondern lassen sich hierzu individuell von einem Anwalt beraten, mit dem sie den Gesellschaftsvertrag dann zusammen aufsetzen. Die Kosten hierfür können je nach Anwalt sehr stark variieren und sind daher nicht aufgelistet. Jedenfalls sollten sie versuchen, eine Pauschale für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages mit Ihrem Anwalt auszuhandeln, um teure Überraschungen, beispielsweise wenn pro Stunde abgerechnet werden soll, zu vermeiden.
Das Stammkapital berechnet sich aus der Summe aller geleisteten Einlagen durch die Gesellschafter, siehe Beispiel oben.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist theoretisch bereits ab einem einzigen Euro Stammkapital möglich. Dies klingt für Gründer verlockend, jedoch ist zu raten, ein höheres Stammkapital einzuzahlen. Der Grund dafür ist folgender: Sobald die UG aufgrund eines zu niedrigen Stammkapitals ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen (beispielsweise Lieferantenrechnungen, Mietzahlungen oder Mitarbeitergehälter) nicht mehr nachkommen kann, droht die Insolvenz der UG. Dies kann dazu führen, dass der Geschäftsführer der UG in die sogenannte “Verschleppungshaftung” (im Volksmund “Insolvenzverschleppung”) kommt, wenn er nicht ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellt. Dies kann zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen führen (§ 15a Abs. 4 InsO).
Außerdem ist zu beachten, dass anders als bei der GmbH, das Stammkapital jedoch nicht in Form von Sacheinlagen erbracht werden kann. Eine Einlage in Form von Fahrzeugen, Grundstücken, Lizenzen oder Maschinen, ist somit nicht möglich, es ist stets eine tatsächliche Geldeinlage erforderlich.