Mietvertrag Garage: Inklusive Word- und PDF-Vorlage | 2022

Bei jedem Mietverhältnis sollte ein Mietvertrag unterzeichnet werden. Das gilt auch für die Anmietung einer Garage. Der Vertrag sollte die genauen Konditionen enthalten. Da Stellplätze gerade in den Städten Mangelware sind, steigt die Nachfrage nach anmietbaren Garagen. In diesem Artikel finden Sie daher alle relevanten Informationen rund um das Thema Mietvertrag – Garage.

Neben einer normalen Immobilie handelt es sich bei einer Garage auch um ein Mietobjekt.

Welche Kernbestandteile sollte ein Mietvertrag für Garagen enthalten?

Wenn Sie eine Garage anmieten, entgehen Sie der lästigen Parkplatzsuche. Bei Garagen und Stellplätzen handelt es sich um Nutzräume. Das Wohnraummietrecht ist daher meist nicht anwendbar. Falls Sie in der Nähe Ihrer Wohnung eine Garage gefunden haben, sollten Sie trotzdem einen Mietvertrag aushandeln.

Anders als bei einer gemieteten Wohnung gibt es bei Garagen keinen Kündigungsschutz, denn es gilt die Vertragsfreiheit. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie Garage und Wohnung gemeinsam mieten. Dann gelten für die Garage dieselben Bestimmungen wie für die Mietwohnung. Sie können die Garage mit Erlaubnis des Vermieters sogar untervermieten. Da das Bürgerliche Gesetzbuch kaum Vorschriften für eine Vermietung von Garagen enthält, müssen die Vertragspartner die gewünschten Regelungen selbst verfassen und niederschreiben. Bevor Sie den Mietvertrag für eine Garage unterzeichnen, sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag folgende Kernbestandteile enthält:

  • Name und Anschrift des Mieters sowie des Vermieters
  • Eine genaue Beschreibung der Garage (Größe, Standort), die vermietet wird
  • Miethöhe
  • Die Dauer der Miete und eventuelle Kündigungsfristen
  • Höhe der Kaution
  • Angaben zu Schönheitsreparaturen
  • Fälligkeit der Miete
  • Angaben zur Mieterhöhung
  • Reinigung und Winterdienstpflichten
Die gesetzlichen Regelungen über die Höhe des Mietpreises.

Gibt es gesetzliche Regelungen über die Höhe des Mietpreises?

Es gibt hierzulande keine Vorschriften über die Höhe der Miete für Garagen und Stellplätze. Vermieter können sich daher an der Nachfrage und den marktüblichen Preisen orientieren, solange sie die Grenze zum Wucher (sittenwidriges Rechtsgeschäft) nicht überschreiten. Diese Grenze wird in der Regel selten überschritten, daher ist der Vermieter bei der Gestaltung der Miethöhe sehr frei. In Großstädten kann die Garagenmiete deshalb ziemlich hoch sein.

Worauf ist bei der Vermietung einer Garage zu achten?

Immer mehr Menschen besitzen ein eigenes Fahrzeug. Daher lohnt es sich auch, die eigene Garage zu vermieten. Allerdings sollten Sie als Vermieter einiges beachten, obwohl es sich dabei um einen Nutzraum handelt. Als Vermieter sollten Sie über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Eine Garage ist ein Abstellort für Fahrzeuge und darf beispielsweise nicht als zusätzlicher Stauraum benutzt werden. Neben Reifen und Ersatzteilen dürfen darin auch Kindersitze und Fahrräder sowie bis zu 20 Liter Benzin (in einem fest verschlossenen Kanister) untergebracht werden. Diese Details sollten Sie auch im Garagenmietvertrag festhalten. Zu unserer Garagenmietvertrag Vorlage gelangen.

Darum sollten Garagenvermieter unbedingt einen Mietvertrag aufsetzen.

Warum sollten Garagenvermieter unbedingt einen Mietvertrag aufsetzen?

Obwohl Vermieter für die Garage oder einen Stellplatz nicht unbedingt einen Mietvertrag aufsetzen müssen, weil eine mündliche Vereinbarung ebenso rechtens ist, ist ein schriftlicher Vertrag definitiv die bessere Option. Mit einem offiziellen Vertrag sind die Fronten geklärt und Mieter und Vermieter haben ein gutes Gefühl. Im Mietvertrag sollten Angaben zu den Betriebskosten, der Kaution, zu späteren Mieterhöhung, zu Reinigungs- und Winterpflichten sowie zum Umfang der Nutzungsrechte angeführt sein. Bei einem mündlichen Vertrag lassen sich diese Vereinbarungen später schwer rekonstruieren.

Wie hoch darf die Mieterhöhung für eine Garage sein?

Handelt es sich um einen eigenständigen Garagenmietvertrag, dann greift das Gewerberaummietrecht. Das bedeutet, die beiden Parteien, Mieter und Vermieter können dann aufgrund des Parkplatzmietvertrages frei vereinbaren, wann und wie hoch die Garagenmiete erhöht werden kann. Fehlt ein solcher Vertrag, dann kann der Vermieter die Miete nach eigener Einschätzung erhöhen. Es bleibt dem Mieter überlassen, ob er die Erhöhung zur Kenntnis nimmt, oder das Garagenmietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigt.

Bei einem einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und Garage vom selben Vermieter greifen die Regelungen zum Wohnraummietverhältnis. Infolgedessen kann die Miete für den Stellplatz nicht getrennt von der Wohnungsmiete erhöht werden. Der Vermieter hat dann laut § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nur die Möglichkeit, den Gesamtmietpreis (Garage und Wohnung) bis zur ortsüblichen Miete zu erhöhen. Zudem muss seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen sein. Des Weiteren steht dem Mieter auch ein Sonderkündigungsrecht auf den gesamten Mietvertrag zu.

Diese Rechte haben Sie als Mieter einer Garage.

Welche Rechte habe ich als Mieter einer Garage?

Wenn Sie eine Garage angemietet haben, dann dürfen Sie darin Ihr Auto, Motorrad oder Moped und Ihre Fahrräder abstellen. Außerdem können in der Garage Zubehörteile wie Reifen, Kindersitze und Ersatzteile lagern. Des Weiteren darf der Mieter in der Garage Regale befestigen, damit er seine Werkzeuge immer schnell zur Hand hat.

Anzumerken gilt es auch, dass Ihnen der Vermieter bei einem einheitlichen Mietvertrag mit Wohnung die Garage nicht separat kündigen kann. Wie bereits kurz angemerkt, darf er auch die Bedingungen für die Miete nicht verändern. Obendrein ist eine Eigenbedarfskündigung nur für das gesamte Mietverhältnis möglich.

Liegt für die Garage ein separater Mietvertrag vor, kann die Miete jederzeit erhöht werden und es herrscht kein besonderer Kündigungsschutz. Eine solche Kündigung richtet sich nach § 580a Abs. 1 BGB. Die Kündigungsfrist dauert drei Monate. Erfolgt die Kündigung beispielsweise am 03. 02. endet der Vertrag am 30. 04. Der Vertrag kann zudem von jeder Partei ohne jeglichen Grund aufgelöst werden. Bleibt der Mieter der Garage längere Zeit die Zahlung der Miete schuldig, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Ist die Garage dauerhaft nicht nutzbar, hat auch der Mieter die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.

Zusammenfassung: Mietvertrag für die Garage

Fazit zum Thema Mietvertrag Garage

Wenn Sie eine Garage unabhängig vom Wohnraum mieten oder vermieten, sollten Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Mietvertrag abschließen, obwohl das nicht unbedingt erforderlich ist. Denn es gilt in weiten Teilen die Vertragsfreiheit. Bei einem mündlichen Vertrag lassen sich die Vereinbarungen später schwer nachweisen. Werden Garage und Wohnraum gemeinsam vermietet, kommt der Mieterschutz auch bei der Garage im vollen Umfang zu tragen. Sie können bei JuraRat den Mietvertrag als Vorlage in Form einer Word und PDF-Datei herunterladen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Garagenmietverträge

Häufig gestellte Fragen zum Thema Mietvertrag Garage

Kann für die Garage auch ein befristeter Mietvertrag vereinbart werden?

Das ist möglich, trotzdem sollten beide Parteien eine Regelung zur Kündigung einbauen, damit der Vertrag auch vorzeitig gekündigt werden kann.

Kann eine Garage auch untervermietet werden?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters ist das möglich.

Ist ein Eigenbedarf ein Kündigungsgrund bei einem Garagenmietvertrag?

Nein, in der Regel ist nicht einmal bei einem mündlich abgeschlossenen Garagenmietvertrag Eigenbedarf als Kündigungsgrund wirksam.

Kann der Vermieter anfallende Schönheitsreparaturen in der Garage auf den Mieter abwälzen?

Das ist abhängig vom Vertrag. Sollten Instandsetzungsmaßnahmen laut Mietvertrag vom Mieter getragen werden, ist er dafür verantwortlich. Andernfalls sind sie vom Vermieter zu tragen. Allerdings muss der Mieter für Beschädigungen, für die er verantwortlich ist, aufkommen und sie aus seiner Tasche bezahlen.