In der Regel wird der Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Dies erfolgt mit einem Satz von 2 %, wobei dies bei einem vollen 520-Euro-Job 10,40 Euro ausmachen würde. Dies übernimmt im Regelfall Ihr Arbeitgeber. Insbesondere für Minijobber, die kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis haben, ist diese Anwendung außerordentlich günstig. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über das Thema Pauschalsteuer & Minijob.

Was ist Pauschalversteuerung?

Die Pauschalsteuer (§§ 40 ff. EStG) – auch Kopfsteuer genannt – ist für jeden Bürger gleich. Jeder zahlt den gleichen Steuerbetrag. Eine Pauschalsteuer richtet sich nach äußeren Merkmalen des Steuerpflichtigen, wie beispielsweise dem Wohnort oder der Bürgereigenschaft. Die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden bleiben hierbei unbeachtet. Demnach orientiert sich eine Pauschalversteuerung nicht an dem Prinzip der steuerlichen Leistungsfähigkeit. Meistens wird sie der Einfachheit halber angewendet, um einen administrativen Aufwand der Steuerberechnung zu vermeiden und dass die Einziehungen nicht größer sind, als die Steuereinnahmen selbst.

Der Arbeitslohn der 450-Euro Minijobs müssen dank der Pauschalsteuer nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie kann der Minijob noch versteuert werden?

Doch anstatt der Pauschale können Sie als Arbeitnehmer auch eine ganz normale Besteuerung Ihres Minijobs wählen. So spart sich der Arbeitgeber bis zu 108 Euro im Jahr. Dabei sollten die Folgen für Arbeitnehmer im Blick behalten werden. Wenn Sie die „normale“ Besteuerung im Minijob wählen, dann werden Sie nach den Merkmalen auf der elektronischen Steuerkarte besteuert.

Was zunächst aber erst einmal nach einem Nachteil klingt, entpuppt sich im Nachhinein jedoch als Vorteil. Wenn Sie sich „normal“ besteuern lassen, können Sie den Werbungskostenfreibetrag geltend machen, der aktuell bei 1.200 Euro im Jahr liegt (vgl. § 9a EStG). Dies wirkt sich insbesondere beim Wohngeld und bei der Minijob Krankenversicherung positiv aus.

Beispiel

Nehmen wir einmal an, eine Ehefrau hat als Zweitverdienerin einen 520-Euro-Job. Sie hat sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, sodass ihr der Job in Bezug auf die Krankenversicherung nicht schadet. Sie kann sich über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner mitversichern lassen.

Spinnen wir das Beispiel einmal weiter: Angenommen, die Ehefrau hat noch Zinseinkünfte in Höhe von 2.400 Euro im Jahr. Derzeit liegt der Sparer-Pauschbetrag für Ehepaare bei 1.602 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Demnach bleiben von 798 Euro an zu versteuernden Zinseinkünften übrig. In diesem Moment entfällt der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung und die Ehefrau muss sich deshalb freiwillig kranken- und pflegeversichern. Hierfür würden rund 160 Euro im Monat anfallen.

Verzichtet sie jedoch auf die Pauschalversteuerung im Minijob, sieht es wieder anders aus. Geht es um die kostenlose Familienversicherung, so steht Minijobbern ein „steuerliches Gesamteinkommen“ von 520 Euro im Monat zu. Ohne Minijob (was ist ein Minijob eigentlich?) wären es 395 Euro. Hiermit sind Bruttoeinkünfte nach Abzug von Werbungskosten gemeint. Da die Minijobberin als Arbeitnehmerin einen pauschalen Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro im Jahr hat, vermindert sich dadurch – nach den Berechnungsregeln der Krankenkassen – das monatliche Arbeitsentgelt um 83,33 Euro.

Somit betragen die anrechenbaren Einkünfte nur noch 366,67 Euro und sie hat noch Luft nach oben – zum Beispiel für Zinsen. In unserem Beispiel belaufen sich die monatlichen Zinseinkünfte auf 66,50 Euro (798 : 12). Damit liegt sie unterhalb der Grenze des Erlaubten. Da sie sich gegen eine Pauschalbesteuerung im Minijob entschieden hat, rettet dies ihren Anspruch auf die gesetzliche Krankenkasse zum Nulltarif. Auch bei Minijobbern mit Wohngeld läuft das ähnlich. Wenn sie auf die Pauschalversteuerung im Minijob verzichten, kann ihnen das bis zu 40 Euro mehr Wohngeld einfahren.

Beim Nebenjob bzw. 450-Euro Minijob wird das Einkommen direkt vom Arbeitgeber versteuert.

Wer zahlt die Pauschalsteuer?

Normalerweise zahlen Arbeitgeber die Pauschalsteuer. Sie können aber auch, sofern Sie einen Bruttolohn vereinbart haben, die Pauschalsteuer vom Verdienst abziehen lassen (§ 40 Abs. 3 EStG). Im Fachjargon wird dabei von einem Abwälzen der Steuer gesprochen.

Gemäß Einkommensteuergesetz ist der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle der Steuerschuldner (§ 38 AO in Verbindung mit § 41a EStG). Somit ist er auch verpflichtet, die Steuer an die Minijob-Zentrale abzuführen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer letztlich die Pauschalsteuer wirtschaftlich trägt.

Wichtig

Auch wenn Sie als Arbeitgeber die Pauschalsteuer vom Gehalt Ihres Minijobbers einbehalten, richtet sich die Abgabe der Steuern stets nach der Höhe des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes (ohne Abzug der einheitlichen Pauschalsteuer).

Wie funktioniert die Pauschalversteuerung?

Sind Sie gewerblicher Arbeitgeber, so melden Sie die Pauschalsteuer Ihres Minijobbers per Beitragsnachweis monatlich an die Minijob-Zentrale. Ihre Zahlung erfolgt ebenfalls monatlich entweder per Lastschriftverfahren oder Überweisung.

Wichtig

Die einheitliche Pauschalsteuer kann nur gewählt werden, wenn Sie als Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge für den Minijob zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Arbeitnehmer für diesen Job auch noch einen eigenen Rentenbeitrag zahlt.

Zusammenfassung zum Thema Pauschalversteuerung beim Minijob

Fazit: Pauschalsteuer Minijob

Wenn Sie als Arbeitnehmer nur sehr geringe oder keine Pauschalsteuern und keine Sozialabgaben zahlen, ist für Sie der Minijob auf finanzieller Ebene deutlich interessanter, als ein Midijob oder größere Teilzeiteinheiten.

Mit einem Nebenjob beziehungsweise Minijob wollen oder müssen sich viele Rentner ihre Rente aufstocken. Dies ist auch völlig berechtigt, und zwar ohne Einschränkungen. Jedoch gilt für einige Rentner eine sogenannte Hinzuverdienstgrenze gemäß § 34 Abs. 2 SGB VI, die sie beachten müssen. Andere wiederum dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. In unserem nachfolgenden Beitrag zum Thema Minijob & Rentner erfahren Sie, welche Regeln für wen gelten.

Das müssen Sie als Rentner unbedingt beachten - Bild von JuraRat.de.

Was muss ich als Rentner bei einem Minijob beachten?

Wenn Sie die Regelaltersgrenze bislang nicht erreicht haben, gibt es für Sie sogenannte Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Renten-/ Versorgungsart sind diese unterschiedlich hoch. Wenn Sie Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten, kann dies zu einer Kürzung Ihrer Rente oder sogar bis zum Wegfall der Rente führen (§ 34 Abs. 3 SGB VI). Ihr Arbeitgeber sollte Sie hierauf aufmerksam machen.

Verwenden Sie unser Menü, um mehr über das Thema Minijob zu erfahren!

Wer muss die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente beachten?

Grundsätzlich gilt, dass die Hinzuverdienstgrenze für alle Rentner gilt, die ihre Rente vor der Regelaltersgrenze beziehen. Hierunter fallen beispielsweise Rentner, die sich schon nach 35 Jahren in Rente begeben. Hierbei handelt es sich um sogenannte langjährige Versicherte. Jedoch fallen auch Rentner darunter, die zwar ihre 45 Beitragsjahre voll haben, aber noch nicht die für sie geltende Regelaltersgrenze erreicht haben.

Sind Sie Rentner und beziehen Ihre volle Altersrente ab der Regelaltersgrenze, gibt es für Sie keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Das bedeutet, dass Sie unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Bis zum Jahr 2031 soll die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre schrittweise angehoben werden (§ 35 Satz 2 SGB VI). Sobald Frührentner ihre Regelaltersgrenze überschritten haben, gilt auch für sie der unbegrenzte Hinzuverdienst.

Bei der Minijob-Zentrale können Sie auch vor Ort den Kontakt suchen und Hilfe rund um das Thema Minijob & Steuern erhalten.

Ist der Minijob für Rentner steuerfrei?

Um es einfach zu beantworten: ja. Der 520-Euro-Job ist steuerfrei. Wird von einem 520-Euro-Job gesprochen, wird gemeinhin meistens der Minijob, also eine geringfügige Beschäftigung gemeint. Das monatliche Einkommen darf dabei im Durchschnitt nicht höher als 520 Euro im Monat sein (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IV). Nur wenn dies beachtet wird, bleiben die Einkünfte aus der Nebentätigkeit für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Achtung: der Betrag wird ab Oktober 2022 auf 520 Euro im Monat erhöht!

Der Arbeitgeber jedoch führt eine pauschal erhobene Steuer direkt an das Finanzamt ab (§ 40a Abs. 2a EStG). Streng genommen ist der Minijob demnach nicht steuerfrei, da der Arbeitgeber die Steuern abführt, aber der Rentner es in seiner Steuerklärung separat als Minijob nicht angeben muss.

Minijob Rentner: Aus schlechten Umständen und durch diverse Gründe suchen immer mehr Rentner nach einem Nebenverdienst.

Welche Abzüge entstehen beim Minijob als Rentner?

Wenn Sie als Rentner erstmals seit dem Jahr 2013 einen Minijob ausüben oder ausgeübt haben, besteht für Sie grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Es sei denn, Sie weisen Ihren Arbeitgeber schriftlich darauf hin, dass Sie versicherungsfrei gemäß § 6 Abs. 1b Satz 4 SGB VI sein möchten oder Sie haben bereits Ihre Regelaltersgrenze erreicht.

In der Regel tragen die Arbeitgeber den Hauptanteil der Abgaben aus dem Minijob. Dabei kommt es darauf an, ob Sie sich in der Rentenversicherung versicherungsfrei wählen oder es bei Ihrer Versicherungspflicht belassen.

Welche Sozialabgaben und Steuern fallen bei einem Minijob an?

Beim versicherungspflichtigen Minijob (520 Euro im Monat):

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie bei einem versicherungspflichtigen Minijob mit monatlich 520 Euro sodann 433,80 Euro netto bekommen, da Sie den Rentenanteil in Höhe von 3,6 % zu leisten haben.

Beim versicherungsfreien Minijob (520 Euro im Monat):

Bei dieser Konstellation erhalten Sie als Minijobber die vollen 520 Euro im Monat, da der Rentenanteil des Arbeitnehmers wegfällt.

Der 450-Euro Minijob ist für Rentenbezieher eine ideale Weise, um durch das Arbeitsentgelt die Beiträge der Rente zu erhöhen!

Fazit: Minijob als Rentner

Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Minijob ausführen, ist dieser rentenversicherungspflichtig. Ihr Anteil als Arbeitnehmer beträgt hierfür 3,6 % des Verdienstes. Sie können sich aber auf Antrag befreien lassen und so Brutto = Netto kassieren. Wenn Sie sich nicht befreien lassen, besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, auch die Rentenversicherungspflicht. Danach sind Sie ohnehin Renten-versicherungsfrei.

Oftmals bieten sich Minijobs für kleinere Arbeiten an, bei denen keine besondere fachliche Qualifikation benötigt wird. Somit darf ein Minijobber bis zu 520 Euro im Monat aktuell verdienen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zur Frage: was ist ein Minijob eigentlich?

Was ist ein Minijob?

Unter einem Minijob wird eine geringfügige Beschäftigung verstanden, bei der Sie höchstens 520 Euro im Monat verdienen können oder einen Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr leisten dürfen (§ 8 SGB IV). Sozial sind Sie aufgrund fehlender Zahlungen zu den Sozialversicherungen nicht abgesichert. Minijobber haben zudem ebenfalls einen Anspruch auf den Mindestlohn gemäß § 1 MiLoG. Mehr über das Thema Minijob & Mindestlohn erfahren.

450-Euro-Minijobs bieten viele Vorteile, unter anderem auch die Möglichkeit mehrere Minijobs zu haben.

Welche Vorteile hat ein Minijob?

Vorteile für den Arbeitnehmer auf einen Blick:

Vorteile für den Arbeitgeber auf einen Blick:

Die Arbeit auf 450-Euro Basis unterscheidet sich nicht von einem Nebenjob!

Was ist der Unterschied zwischen einem Nebenjob und Minijob?

Die Bezeichnungen für den Minijob sind zahlreich. Jedoch sollten Sie zwischen Nebenjob, Minijob und 520-Euro-Job unterscheiden. Die Begriffe an sich haben zwar eine große Übereinstimmung, sind im Detail jedoch meist grundverschieden. Deshalb ist eine genauere Betrachtung der unterschiedlichen Formen nötig.

520-Euro-Job

Der Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Dies kann beispielsweise geringfügig entlohnt sein, da die Grenze von 520 Euro monatlich nicht überschritten wird. Ist dies der Fall, handelt es sich um einen geringfügig entlohnten Minijob oder auch 520-Euro-Job genannt.

Kurzfristiger Minijob

Sie können einen Minijob auch in Form eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben. Dieses Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn Sie im Voraus schon wissen, dass Ihre Tätigkeit nicht länger als drei Monate andauern wird beziehungsweise auf 70 Arbeitstage befristet ist. Es liegt jetzt zwar ein (kurzfristiger) Minijob vor, jedoch kein 520-Euro-Job.

Nebenjob

Der Begriff „Nebenjob“ wird üblicherweise für einen weiteren Job neben der Hauptbeschäftigung verwendet. Meistens handelt es sich hierbei aber auch um einen 520-Euro-Minijob. Wenn Sie schon eine Haupttätigkeit innehaben, die bis zu 40 Stunden in der Woche umfasst, wird es Ihnen wohl kaum möglich sein, eine weitere Beschäftigung mit 40 Wochenstunden auszuüben.

Dennoch kann der Nebenjob nicht mit dem Minijob gleichgesetzt werden. Es können nämlich durchaus Kombinationen auftreten, in denen zwar ein Nebenjob existiert, dieser aber nicht gleich ein Minijob ist.

Fallbeispiel

Sie sind als Arbeitnehmer hauptberuflich für 28 Stunden in der Woche als Buchhalter tätig. Hierfür erhalten Sie 2.000 Euro. Daneben üben Sie noch einen Nebenjob in einer Rechnungsabteilung in einem anderen Unternehmen aus. Für diese 10 Stunden erhalten Sie 700 Euro im Monat. Somit üben Sie in dieser Fallkonstellation einen Nebenjob aus, der aber kein Minijob ist.

Alles ist gesetzlich geregelt, von der Arbeitszeit bis zu den Rechten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wie viele Stunden muss ich im Minijob arbeiten?

Wie viele Stunden Sie im Minijob arbeiten müssen, ist abhängig vom Stundenlohn und Verdienst. Sie sollten beachten, dass kein Zwang besteht, die 520 Euro im Monat auch vollkommen auszuschöpfen. Sie können bis 520 Euro verdienen, müssen es aber nicht. Auch wenn Sie weniger verdienen, üben Sie einen Minijob aus.

Beispiele für Arbeitszeiten

Beispiel 1:

Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Stundenlohn von 10,45 Euro vereinbart. Ihr Entgelt soll im Monat 361 Euro betragen. Somit ergibt sich Folgendes: 361 Euro / 10,45 Euro/Std. = 34,5 Arbeitsstunden pro Monat.

Beispiel 2:

Ein Unternehmen und eine Aushilfe einigen sich auf 11 Euro die Stunde. Monatlich soll ein Verdienst von 275 Euro herauskommen. Die Berechnung ist dann folgendermaßen: 275 Euro / 11 Euro/Std. = 25 Arbeitsstunden pro Monat.

Sind auch flexible Arbeitszeiten erlaubt?

Flexible Arbeitszeiten sind laut dem Gesetzgeber auch bei geringfügigen Beschäftigungen erlaubt. Hierfür ist es jedoch erforderlich, ein Arbeitszeitkonto zu führen (§ 17 Abs. 4 MiLoG). Die Arbeitsstunden können so über 12 Monate eines Kalenderjahres verteilt werden. Überdies können Minijobber flexibel eingesetzt werden. Sie sollten jedoch darauf achten, dass es bei Ihren monatlichen Arbeitszeiten nicht zu großen Schwankungen kommt. Auch der Jahresverdienst darf nicht höher als 6.240 Euro (12 x 520 Euro) sein.

So viele Stunden dürfen Sie maximal pro Monat arbeiten!

Wie viele Stunden kann ein Minijobber maximal im Monat arbeiten?

Wie viele Stunden Sie letztlich arbeiten dürfen, entscheidet der, auf den Sie als Minijobber ebenfalls Anspruch haben. Dieser liegt seit 2023 bei 12,00 Euro pro Stunde. Deshalb ergibt sich bei einem Höchstverdienst von 520 Euro im Monat folgende Berechnung:

520 Euro / 12,00 Mindestlohn = 43 Stunden je Monat

Muss ich Steuern für einen Zweitjob zahlen?

Wenn Sie einen zweiten Job bei einem anderen Arbeitgeber ausführen und nicht mehr als 520 Euro im Monat hinzuverdienen, dann liegt eine klassische „geringfügige Beschäftigung“ vor – also ein Minijob. Normalerweise besteuert der Arbeitgeber diesen mit einer einheitlichen Pauschalsteuer (§ 40a EStG). Für Sie ist dieser Nebenjob dann steuerfrei und Sie müssen ihn auch nicht in der Steuererklärung aufführen. Sozialabgaben entfallen ebenfalls keine auf den Minijob. Sie können sich sogar teilweise von der seit 2013 gültigen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, § 6 Abs. 1 b SGB VI. Dabei sollten Sie wissen, dass Sie neben Ihrem Hauptberuf nur einen einzigen Minijob ausüben dürfen.

Wenn Sie regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat verdienen und wenn diese Beschäftigung auf Dauer angelegt ist, dann gilt für Sie die Lohnsteuerklasse VI (§ 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das gilt aber nur für den Nebenjob. Der Hauptberuf fällt weiterhin in Ihre reguläre Steuerklasse. Zudem wären dann auch Sozialabgaben auf beide Jobs in voller Höhe zu entrichten.

Wichtig

Es spielt keine Rolle, ob Sie in manchen Monaten mehr oder weniger als 520 Euro verdienen, solange Sie unterhalb der jährlichen Grenze von 6.240 Euro im Jahr bleiben.

Die Bundesagentur für Arbeit hilft zudem Minijobbern bei der Suche des passenden 450-Euro-Jobs!

Fazit zur Frage: Was ist ein Minijob?

Mit einem Minijob können Sie sich als Student, Rentner oder Schüler Ihr Einkommen aufbessern. In Deutschland gibt es circa sieben Millionen Minijobber. Diese Erwerbsform ist unter anderem dazu da, Schwarzarbeit abzubauen und vor allem auch Erwerbslosen einen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

In den letzten Monaten sind die Energiepreise stark gestiegen. Damit die finanziellen Auswirkungen etwas abgemildert werden, hat die Bundesregierung ausgedehnte Maßnahmen verabschiedet. Diese sollen unter anderem auch unbürokratisch und schnell die Beschäftigten unterstützen. Deshalb gehört zu diesem Entlastungspaket 2022 auch eine Energiepauschale. So heißt es unter anderem wörtlich im Entlastungspaket II: „Mit dem zweiten Entlastungspaket erhalten Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juni weitere Unterstützung: Eine einmalige Energiepreispauschale, einen einmaligen Kinderbonus, die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das 9-Euro-Ticket.“ Wie Sie als Minijobber an die Pauschale von 300 Euro kommen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Alle arbeitstätigen Personen haben Anspruch auf die Energiepauschale.

Was ist die Energiepauschale?

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro (vgl. § 112 Abs. 2 EStG) soll alle Bevölkerungsgruppen entlasten, die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung stark betroffen sind und denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. In der Regel ist die Energiepauschale steuerpflichtig, weshalb sich die entsprechende Nettoentlastung nach Ihrer eigenen persönlichen Steuerbelastung mindert.

Wer erhält die Energiepauschale?

Diese Pauschale ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte vorgesehen (§ 113 EStG). Dies bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die sich in den Steuerklassen I bis V befinden, Anspruch auf den Einmalzuschuss haben. Hierzu zählen unter anderem auch bezahlte Praktikanten, Beamte und Grenzgänger, wenn sie mit dem Auto zur Arbeit ins Ausland fahren.

Der Staat hilft nun mit neuen Entlastungspaketen an, auch für 450-Euro-Minijobber, Studenten oder Personen in Elternzeit, die arbeitstätig sind.

Hat ein Minijobber Anspruch auf die Energiepauschale?

Auch als Minijobber profitieren Sie von der 300 Euro Energiepauschale. Wenn Sie im Jahr 2022 beschäftigt sind, gelten für Sie zur Auszahlung der Prämie folgende Regelungen:

Wenn Ihr Verdienst als Minijobber pauschal besteuert wird, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um Ihr erstes Dienstverhältnis handelt (§ 117 EStG). Dadurch soll eine Mehrfachzahlung der Pauschale für einen Beschäftigten verhindert werden. Ihr Arbeitgeber sollte diese Erklärung dann zu seinen Entgeltunterlagen nehmen.

Die Energiepauschale muss versteuert werden.

Muss die Energiepauschale versteuert werden?

Jeder Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf die einmalige Zahlung der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale ist jedoch nur steuerpflichtig (§ 116 EStG), aber nicht sozialversicherungspflichtig. Deshalb müssen von diesem Betrag auch keine Sozialversicherungsbeiträge oder eine zweiprozentige Pauschsteuer gezahlt werden. Geregelt wurde dies im Steuerentlastungsgesetz 2022.

Haben auch Rentner Anspruch auf die Energiepauschale?

Nein. Wenn Sie als Rentner Altersbezüge erhalten, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf die Energiepauschale. Wenn Sie aber neben dem Rentnerdasein noch einer Beschäftigung nachgehen, egal ob Voll- oder Teilzeit, steht Ihnen die Pauschale von 300 Euro zu. Natürlich müssen Sie dazu einen gültigen Minijob Arbeitsvertrag vorweisen können und Ihr Arbeitgeber muss dies bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben.

Der Bund der Steuerzahler wies darauf hin, dass es sich für die Auszahlung der Energiepauschale auch tatsächlich um einen echten Minijob handeln muss. Ihr Arbeitgeber kann aber auch ein Verwandter sein. Auch wenn Sie als Rentner nebenher ein Gewerbe gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 EStG führen, steht Ihnen die Energiepauschale ebenfalls zu. Für Rentner, die eine oder mehrere Wohnungen privat vermieten, gilt dies aber nicht.

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Fazit – Energiepauschale Minijob

Im Jahr 2022 gibt es einige steuerliche Erleichterungen für Angestellte – mithin auch die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Manche dieser steuerlichen Erleichterungen müssen durch den Arbeitgeber, manche im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 oder im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs umgesetzt werden. Mehr erfahren über den Minijob & Steuererklärung. Sogar Rentner können von der Pauschale profitieren, wenn sie nur einen Tag im Jahr 2022 einem Minijob nachgegangen sind. Dieser Minijob kann zum Beispiel schon beim Babysitten der Enkel entstehen.

Werkstudenten zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben ihres Studiums einem Job nachgehen. Um das Studium und einen angenehmen Lebensstil zu finanzieren, möchten viele Studierende zusätzlich einen Minijob annehmen. Der Vorteil beider Arbeiten ist, dass sie überwiegend abgabenfrei sind. Allerdings sind sowohl bei beiden Tätigkeiten alleine als auch bei der Kombination einige Dinge zu beachten. Werkstudent und Minijob gleichzeitig

Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten sind in einer Hochschule eingeschrieben und befinden sich gleichzeitig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Für den Status des Werkstudenten ist gleichgültig, ob es sich bei der Arbeit um einen Hauptjob, einen Minijob oder ein Praktikum handelt. Werkstudenten profitieren von geringeren Abgaben: So wird keine Einkommenssteuer erhoben und auch die Krankenkassenbeiträge bleiben wie bei allen Studierenden niedriger. Grundsätzlich gilt dabei jedoch eine begrenzte Arbeitsstundenzahl von 20 Stunden pro Woche.

Was ist ein Minijob?

Minijobs, offiziell geringfügige Beschäftigungen genannt, sind Arbeitsverhältnisse, die auf geringfügiger Basis laufen. Dabei gilt eine maximale Verdienstgrenze von 450 € (bis Oktober 2022) bzw. 520 € (ab Oktober 2022). In der Regel werden Minijobs auch durch die Arbeitsstundenanzahl begrenzt. Minijobber profitieren ebenfalls davon, keine Einkommenssteuer zu zahlen. Diese Arbeiten sind sogar versicherungsfrei. Im Unterschied zum Werkstudentenstatus ist der Minijob nicht an die Einschreibung an einer Hochschule gebunden. Der Minijob kann grundsätzlich von jedermann jederzeit aufgenommen werden.

Unternehmen bieten oftmals neben Werkstudentenjobs auch Teilzeitpositionen an, falls Ihnen das Einkommen nicht genügen sollte.

Minijob und Werkstudent gleichzeitig – was muss beachtet werden?

Wer als Studierender gerne mehr Geld verdienen möchte, findet in der Kombination aus Werkstudententätigkeit und Minijob oftmals eine attraktive Lösung. Beide Jobs bleiben einkommenssteuerfrei und der Minijob ist nicht mal sozialabgabenpflichtig. Obwohl die Kombination prinzipiell möglich ist, sollten Studierende ein paar Dinge bedenken.

Die wichtigste Grundregel des Werkstudentenstatus ist die maximale Arbeitsstundenzahl von 20 pro Woche. Die 20-Stunden-Regel besagt, dass ein Werkstudent nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten darf, ohne seine Studierendenstatus zu verlieren.

Der Grund dafür liegt in der Annahme, dass die Hochschultätigkeit die Haupttätigkeit des Studierenden ist – nur deshalb werde geringere Sozialabgaben und Einkommenssteuerbefreiungen veranlasst. Für Studierende, die zusätzlich zu ihrer Werkstudententätigkeit einen Minijob annehmen, gilt nichts anderes. Deshalb darf die Gesamtzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden aus Minijob und Werkstudententätigkeit 20 nicht überschreiten. Wer bereits vor Annahme eines zusätzlichen Minijobs 20 Stunden pro Woche arbeitete, der muss diese Stundenanzahl reduzieren, um den Studentenstatus zu erhalten. Außerdem müssen die Obergrenzen für Einkommenssteuerfreibeträge, BAföG-Anspruch und die maximal erlaubte gesetzliche Arbeitszeit in abhängiger Beschäftigung beachtet werden.

Letztlich müssen Studierende sich zudem realistische Gedanken darüber machen, ob zwei Jobs neben der Hochschultätigkeit sinnvoll und ratsam sind. Je nach Studium und Fortschritt kann ein zusätzlicher Job die Studierendenzeit verlängern oder schwieriger machen. In manchen Fällen ist es ratsamer, zusätzliche Hilfen, Studienkredite oder mehr Arbeitsstunden im bisherigen Job in Anspruch zu nehmen.

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Was passiert, wenn die 20-Stunden-Regel gebrochen wird?

Wird die 20-Stunden-Regel gebrochen und die maximale wöchentliche Arbeitsstundenzahl überschritten, verliert der Studierende womöglich seinen Studierendenstatus. Mehr über die Minijob-Stunden. Das bedeutet, dass höhere Abgaben für die Sozialversicherung notwendig werden. Auch die Einkommenssteuer sowie der BAföG-Anspruch können betroffen sein. Der BAföG-Anspruch kann beispielsweise ab einem jährlichen Einkommen von 5.400 € sinken. Die Einkommenssteuer wird fällig, sofern die gesetzliche Grenze des Steuerfreibetrags für Studierende überschritten wird. Diese liegt im Jahr 2022 bei 9984 € jährlich. Das sind 832 € im Monat.

Unabhängig des Studentenstatus sollte außerdem beachtet werden, dass mehr als zehn Arbeitsstunden am Tag sowie mehr als 48 Stunden in der Woche (in abhängiger Beschäftigung) gesetzlich verboten sind. Das gilt auch bei Kombination zweier Jobs.

Ausnahmen der 20-Stunden-Regel

Von der 20-Stunden-Regel darf nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden. So dürfen Studierende beispielsweise in den Semesterferien oder auch am Abend bzw. nachts mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sofern sie dies nicht mehr als 26 Wochen im Jahr machen. Diese Ausnahmeregelung soll der zusätzlich verfügbaren Zeit abseits der Vorlesungszeiten gerecht werden. Studierende sollten in diesen Fällen dennoch die Regelungen zur maximalen Arbeitszeit sowie zu den Einkommenssteuerfreibeträgen bedenken.

Beim Minijob profitieren Sie von verhältnismäßig geringen Steuern.

Welche Vorteile hat eine weitere Minijob-Tätigkeit?

Die Vorteile beider Tätigkeiten für sich genommen liegen ganz klar in den geringen Abgaben. Der Krankenversicherungsstatus eines Studierenden bleibt von der zusätzlichen Aufnahme eines Minijobs grundsätzlich unberührt. Die einzige finanzielle Verpflichtung, die ein Minijob einbringen könnte, liegt in der Rentenversicherung – auch von dieser darf sich der Minijobber jedoch befreien lassen. Die Rentenversicherung wird dann nur für die Werkstudententätigkeit fällig. Die Kombination beider Jobs kann also ermöglichen, mehr Geld neben dem Studium zu verdienen, ohne hohe Abgaben in Kauf zu nehmen.

Sofern die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird, stellt die Aufnahme mehrerer Tätigkeiten auch keine Probleme für den Studierendenstatus dar. Oftmals ist diese Grenze sogar ein guter „Zwang“, der dafür sorgt, dass neben der Arbeit automatisch ausreichend Zeit für das Studium und andere Tätigkeiten bleibt. Anders als bei flexibleren Jobs läuft der Studierende nicht Gefahr, „aus Versehen“ mehr gearbeitet zu haben, als vorgesehen. Einige Studierende schätzen außerdem die Tatsache, dass sie bereits neben dem Studium Gelegenheit haben, erste Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen, sodass die Kasse entsprechend früh gefüllt wird.

Werkstudent und Midijob – geht das auch?

Als Midijob wird eine Tätigkeit bezeichnet, bei der mehr Verdienst als bei einem Minijob anfällt, jedoch weniger als 1300 € pro Monat. Ab Oktober 2022 bedeutet dies mindestens 520,01 € im Monat. Grundsätzlich steht auch der Aufnahme eines Midijobs neben der Werkstudententätigkeit nichts im Wege. Allerdings muss auch hier die 20-Stunden-Regel beachtet werden. Da viele Werkstudententätigkeiten bereits nahe an die erlaubten 20 Wochenstunden herankommen, ist es nicht immer leicht, einen Midijob zu finden, der nebenbei ausgeführt werden darf, ohne den Studentenstatus zu verlieren. Selbstverständlich hängt dies sehr von der Art des Jobs und dem jeweiligen Studentenlohn ab.

Studenten, insbesondere mit einem Werkstudentenjob, sind oftmals auf einer sekundären Jobsuche nach einem 450-Euro-Job.

Fazit: Werkstudent und Minijob

Grundsätzlich dürfen Werkstudenten einen zweiten Job, insbesondere einen Minijob, aufnehmen. Beachtet werden muss dabei, dass prinzipiell maximal 20 Wochenstunden an Arbeitszeit erlaubt sind, um den Studierendenstatus zu behalten. Andernfalls muss mit höheren Abgaben und dem ganzen oder teilweisen Verlust des BAföG-Anspruchs gerechnet werden. Nur wenige Ausnahmesituationen rechtfertigen eine höhere Stundenzahl (etwa das ausnahmsweise Erhöhen der Stundenzahl während der Semesterferien).

Die meisten Menschen verdienen ihre Haupteinnahmen mit einer Beschäftigung acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche. Doch teilweise verdienen sich einige Menschen mit einem Minijob – auch 520-Euro-Job genannt – noch etwas hinzu. In diesem Beitrag geht es nun rund um das Thema Minijob Mindestlohn.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja, auch im Minijob muss der Mindestlohn gezahlt werden. Pro Stunde beträgt der Mindestlohn aktuell 12,00 Euro brutto. Als Arbeitnehmer haben Sie also einen Anspruch darauf (§ 1 MiLoG).

Auf unserem Blog finden Sie rund um das Thema Mini-Job viele Informationen!

Was muss ich in Bezug auf Minijob und Mindestlohn beachten?

Die Mindestlohnerhöhungen haben insbesondere auf die geringfügig Beschäftigten einen großen Einfluss. Deshalb können Sie sich seit dem Jahr 2013 insgesamt 520 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Für Arbeitgeber gilt, dass sie lediglich eine Pauschale bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung für den Minijobber zahlen müssen.

Im Jahr 2019 konnte ein Minijobber 48,9 Stunden Arbeit im Monat leisten. In den letzten zwei Jahren kam es jedoch zu Mindestlohnsteigerungen, sodass die Arbeitszeit seit Juli 2022 auf 43 Stunden gesunken ist. Wird eine weitere Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 kommen, so würde sich die Arbeitszeit für Minijobber auf 37,5 Arbeitsstunden im Monat bei 12 Euro pro Stunde reduzieren.

Die Bundesregierung hat in Anbetracht dieser Tatsache daher auch die Hinzuverdienstgrenze auf 520 Euro im Monat bei Minijobs erhöht. Damit verbleibt es also bei den bisher 43 Arbeitsstunden im Monat beim Minijob.

Folgende hilfreiche Informationen hinsichtlich der Minijob- und Mindestlohnanpassungen möchten wir Ihnen an die Hand geben:

Minijobberinnen profitieren ab dem 01.10.2022 ebenfalls von der Erhöhung des Stundenlohns.

Wie viel verdiene ich als Minijobber ab Oktober 2022?

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 hat die Bundesregierung im Alleingang beschlossen. Besonders interessant hierbei ist, dass die eigentlich zuständige Kommission für Mindestlohnerhöhungen dabei übergangen wurde.

Die Mindestlohnkommission besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände. Sie wird alle fünf Jahre neu gewählt. In einem Rhythmus von zwei Jahren berät und beschließt die Kommission zusammen mit Wissenschaftlern die Mindestlohnanpassungen. Normalerweise wäre dieses Jahr im Juli der Zweijahresturnus ausgelaufen. Dann hätte die Kommission die aktuell geltenden Mindestlohnanpassungen beschlossen.

Doch genau diesen Vorgang hat die Bundesregierung nunmehr mit ihrem Beschluss durchkreuzt. Manche sprechen aufgrund der heftigen Mindestlohnerhöhung sogar schon von einem Aushebeln der Tarifautonomie, da die Erhöhung einen beträchtlichen Druck auf die höherliegenden Lohngruppen ausübt. Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht will man dies unterbinden.

Etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmer würden von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Jedoch steigen auch gleichzeitig die Sozialversicherungsabgaben wie beispielsweise Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Nicht zu vergessen, die Steuerlast für alle Beschäftigten.

Laut dem Gesetzentwurf sollen etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmer von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Doch mit dem massiven Anheben des Mindestlohns steigen auch die Sozialversicherungsabgaben für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und für die Beschäftigten vor allem die Steuerlast.

Auf der Seite Minijob-Zentrale finden Sie viele unterstützende Formulare, Verträge und einem Mindestlohn-Rechner.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns bei Minijobs?

Alle geringfügig Beschäftigten erhalten seit dem 01.01.2015 den Mindestlohn. Ob auch jeder Minijobber den aktuellen Mindestlohn von 10,45 Euro brutto die Stunde erhält, wird von der Zollverwaltung kontrolliert. Zudem werden sie laut § 2 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von folgenden Behörden unterstützt:

Ihnen ist es erlaubt, sich Einblick in die Arbeitszeitnachweise, Arbeitsverträge und weitere Geschäftsunterlagen zu verschaffen. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterlagen vorzulegen.

Auf der Suche nach Minijobbern stellen sich Arbeitgeber viele Fragen, wie zum Beispiel wie hoch der Stundenlohn mindestens sein muss.

Welche Bußgelder kann ich als Arbeitgeber bekommen, wenn ich die Zahlung des Mindestlohns nicht einhalte?

Mittlerweile dürfte jedem Arbeitgeber klar sein, dass der Mindestlohn auch für Minijobber gilt. Doch welche Konsequenzen erwarten Arbeitgeber, die diesen Mindestlohn nicht einhalten?

Gemäß § 21 MiLoG werden Unternehmen mit einem Bußgeld bestraft, die den Behörden nicht die notwendigen Unterlagen aushändigen, um die Überprüfung zur Zahlung des Mindestlohns kontrollieren zu können.

Arbeitgeber müssen somit mit Strafzahlungen rechnen, wenn:

Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlungen müssen Arbeitgeber teilweise mit Geldbußen in Höhe von 500.000 Euro rechnen.

Die Minijob-Grenze bzw. 450-Euro Grenze unterliegt diversen Änderungen und wird im Oktober 2022 erhöht!

Fazit: Der Minijob Mindestlohn

Sind Sie Arbeitgeber, empfiehlt sich eine kurzfristige Überprüfung der Arbeitsverträge Ihrer Minijobber. Alternativ können Sie für neue Minijobber auch unsere Arbeitsvertrag – Minijob Vorlage verwenden. Auch für diese Arbeitnehmer müssen Sie den Mindestlohn zahlen. Eventuell kann es auch sein, dass Sie die monatliche Arbeitsstundenzeit senken müssen, um die Lohngrenze für Minijobber (520 Euro pro Monat) einhalten zu können.

Wer seinen Job verliert, für den kann es finanziell sehr eng werden. Zwar erhält man Arbeitslosengeld, jedoch ist das natürlich wesentlich weniger, als man zuvor verdient hat. Mit einem Nebenjob können Sie sich jedoch das Arbeitslosengeld aufbessern. Im Folgenden Beitrag zum Thema Arbeitslosengeld und Minijob erklären wir, wie viel Sie als Arbeitsloser verdienen dürfen und was dabei zu beachten ist.

Die Arbeitsagentur und Minijob-Zentrale hilft Arbeitslosen am Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.

Wie viel darf ich in einem Minijob verdienen, wenn ich arbeitslos bin?

Zunächst einmal müssen Sie Ihren Nebenjob der Agentur für Arbeit melden. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, dürfen Sie gemäß § 138 SGB III nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Werden es mehr Stunden, sind Sie nicht mehr arbeitslos. Mehr über das Thema Minijob & Stunden erfahren!

Auf das Nebeneinkommen haben Sie einen Freibetrag von 165 Euro im Monat (§ 155 SGB III). Bis zu diesem Betrag hat das Gehalt aus dem Minijob keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld. Sollten Sie über dieser Grenze liegen, wird Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt.

Ein etwaiger Coronabonus wird jedoch nicht als Nebeneinkommen eingestuft. Der Coronabonus wurde aufgrund der Corona-Krise von Arbeitgebern zusätzlich zum Lohn gezahlt (vgl. § 3 Nr. 11a EStG). Hierunter fallen Beträge bis zu 1.500 Euro, die steuerfrei gezahlt wurden. Möglich war dies vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022.

Berechnungsbeispiel mit Arbeitslosengeld I:

Im Monat erhalten Sie 800 Euro Arbeitslosengeld I. Mit einem Minijob nebenher bekommen Sie noch zusätzlich 520 Euro netto im Monat. Als Freibetrag sind nun 165 Euro nicht anrechenbar. Die übrigen 355 Euro werden vom Arbeitslosengeld abgezogen. Somit erhalten Sie insgesamt 445 Euro Arbeitslosengeld und die 520 Euro aus dem Minijob. Im Monat bleiben Ihnen somit 965 Euro übrig.

Auf die Einkünfte ist acht zu geben, um nicht den Beitrag der Agentur für Arbeit zu verlieren!

Kann ich mit Werbungskosten den Freibetrag erhöhen?

Mit sogenannten Werbungskosten haben Sie die Möglichkeit, den Freibetrag von 165 Euro zu erhöhen (vgl. § 155 Abs. 1 SGB III). Hierunter fallen sämtliche Ausgaben, die Ihnen durch Ihre Nebenbeschäftigung entstehen. Werbungskosten sind zum Beispiel:

Beispielrechnung:

Wenn Sie in Ihrem Nebenjob 250 Euro im Monat verdienen und Fahrtkosten in Höhe von 25 Euro angeben, so erhöht sich Ihr Freibetrag auf 190 Euro. Die restlichen 60 Euro werden dann vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Die Fahrtkosten werden anerkannt, wenn Ihr Arbeitgeber diese nicht übernimmt. Derzeit liegt der Preis für jeden Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz bei 30 Cent. Ist Ihr Arbeitsplatz mehr als 21 Kilometer entfernt, fallen für alle Kilometer über dem 20. Kilometer aktuell 38 Cent an.

Berechnungsbeispiel:

Sie sind arbeitslos und erhalten ALG I. Für Ihren Nebenjob fahren Sie an zwei Tagen in der Woche ins Büro. Der Weg zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz beträgt 20 Kilometer. Sie dürfen für jeden Arbeitstag die einfache Wegstrecke ansetzen; im Monat wären das also acht Fahrten. Bei 20 Kilometern kommen so 6 Euro pro Fahrt zusammen und im Monat 48 Euro.

Die Bundesagentur für Arbeit hilft bei Arbeitslosigkeit mit dem Arbeitslosengeld 1 und 2.

Was muss ich beim Minijob und Arbeitslosengeld I beachten?

Beim Bezug von Arbeitslosengeld I und Einnahmen aus einem Minijob, spielt nicht nur die Höhe des Verdienstes eine Rolle, sondern auch die wöchentliche Arbeitszeit. Bei mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche, hat man keinen Anspruch mehr auf ALG I. Dabei spielt der Verdienst keine Rolle.

Außerdem sollte bei den Minijobs noch die Unterteilung in reguläre 520-Euro-Jobs und kurzfristige Beschäftigungen beachtet werden. Bei kurzfristigen Beschäftigungen dürfen Sie nicht mehr als drei Monate oder 70 Kalendertage im Jahr arbeiten, aber trotzdem mehr als 520 Euro verdienen. Dies ist jedoch nur in Form eines Minijobs möglich, sofern Sie diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausüben, beispielsweise als saisonale Aushilfe.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, ist jeder Minijob als berufsmäßig anzusehen, wenn dieser Ihren Lebensunterhalt sichert. Deshalb kommen kurzfristige Minijobs, in denen das Gehalt höher als 520 Euro pro Monat liegt, für Arbeitslose normalerweise nicht infrage.

Sie können auf JuraRat ohne Konto und E-Mail Adresse Vertragsvorlagen für diverse Zwecke finden. Verwenden Sie die Suche mithilfe von einem Suchbegriff.

Was muss ich beim Minijob und Arbeitslosengeld II beachten?

Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um eine Grundsicherung für Hilfsbedürftige. Die Beschränkung auf eine wöchentliche Arbeitszeit entfällt, wenn Sie einen Minijob ausüben und dazu ALG II beziehen.

Die Einnahmen aus dem Minijob werden jedoch auch beim Arbeitslosengeld II gemäß § 11 SGB II angerechnet, aber in einer besonderen Staffelung. Hierbei sind die ersten 100 Euro frei. Für jeden weiteren Zuverdienst bis 1.000 Euro ist ein Freibetrag von 20 % enthalten. Bei Einnahmen bis zu 1.200 Euro (ohne Kinder) beträgt der Freibetrag 10 %.

Rechenbeispiel mit Arbeitslosengeld II:

Sie erhalten ALG II und nehmen einen 520 Euro Minijob an. Normalerweise reduziert sich jetzt Ihr ALG II um 350 Euro. Anrechnungsfrei von den 520 Euro sind pauschal zunächst 100 Euro. Die verbleibenden 420 Euro werden mit 20 % berechnet, also sind davon 84 Euro anrechnungsfrei. Zieht man nun 100 Euro und 84 Euro von den 520 Euro ab, ergibt dies 336 Euro, die vom ALG II Bedarfssatz abgezogen werden.

Bei Ihrem Mini-Job sind einige Voraussetzungen zu beachten, wie zum Beispiel weniger als 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.

Fazit zum Thema Arbeitslosengeld und Minijob

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, bleiben Ihnen beim Nebenverdienst zusätzlich 165 Euro anrechnungsfrei. Erhöhen können Sie diesen Freibetrag mittels Werbungskosten. Wichtig ist, dass Sie beim 165 Euro Freibetrag unter einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden liegen. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Der Minijob sowie das Nebeneinkommen müssen Sie unverzüglich der Agentur für Arbeit melden.

Haben Sie gerade einen Vertrag für einen Minijob unterschrieben und fragen sich, ob Sie den Minijob in der Steuererklärung angeben müssen? Im nachfolgenden Beitrag behandeln wir alles rund um das Thema Minijob Steuererklärung.

Muss der Minijob in der Steuerklärung angegeben werden?

Ob Sie in der Steuererklärung den Minijob angeben müssen oder nicht, hängt ganz davon ab, wie das mit der Versteuerung geregelt ist. Egal, was Sie bisher vielleicht gehört haben, aber der Minijob ist keinesfalls steuerfrei. In aller Regel müssen Sozialabgaben und Steuern auf ein Minijob-Gehalt geleistet werden. Allerdings geschieht dies schon vor der Auszahlung, sodass Sie davon normalerweise nichts mitbekommen.

Wenn die Steuern pauschal von Ihrem Minijob-Gehalt abgezogen werden, sind Sie nicht verpflichtet, in der Steuererklärung den Minijob anzugeben.

Studenten unterliegen auch der Lohnsteuer!

Wie funktioniert die Pauschalversteuerung und wie hoch ist sie?

Eine geringfügige Beschäftigung kann entweder mit 2 oder 20 % pauschal versteuert werden. Die beiden Möglichkeiten werden folgendermaßen gehandhabt.

Pauschale Versteuerung mit 2 %

Der Arbeitgeber kann das Minijob-Gehalt pauschal mit 2 % versteuern, indem er aber auch gleichzeitig an die gesetzliche Rentenkasse den entsprechenden Beitrag abführt. Neben den Sozialbeiträgen ist im Steueranteil auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag enthalten. Eine pauschale Versteuerung funktioniert mit zwei Möglichkeiten:

Variante I

In den meisten Fällen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Steueranteil aus eigenen Stücken. Dieser wird dann an die Minijob-Zentrale weitergeleitet. Für Sie als Minijobber hat das den Vorteil, dass Sie sich nicht weiter um eine Versteuerung kümmern müssen. Sie bekommen dann Ihr Gehalt ohne Abzüge komplett ausgezahlt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Steueranteil in seiner Einkommensteuererklärung als besondere Ausgaben geltend machen.

Variante II

Bei dieser Variante zieht der Arbeitgeber den Steueranteil von Ihrem Lohn ab und zahlt ihn nicht aus seiner eigenen Tasche. In der Praxis kommt diese Fallkonstellation aber eher selten vor.

Pauschale Versteuerung mit 20 %

Leistet Ihr Arbeitgeber auch keine Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung, so hat er die Möglichkeit, Ihr Brutto-Gehalt mit 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Dies kommt vor allem dann vor, wenn Sie mehrere Minijobs auf einmal ausführen und Sozialversicherungsbeiträge in der entsprechenden Höhe zahlen müssen anstatt eines pauschalen Beitrags. Doch auch hier müssen Sie in der Steuererklärung den Minijob nicht erwähnen.

Der 450-Euro-Job kann vielen Steuerregeln unterlegen. Das hängt unter anderem vom Arbeitslohn, der Arbeitszeit und Angaben seitens des Arbeitgebers ab.

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angegeben, wenn er nicht der Pauschalversteuerung unterliegt?

Sollte in dem seltenen Fall Ihr Minijob nicht pauschal über Ihren Arbeitgeber versteuert werden, sondern über Ihre Lohnsteuerkarte abgerechnet werden, dann müssen Sie als geringfügig Beschäftigter Ihren Minijob in der Steuererklärung auch erwähnen.

Steuerliche Auswirkungen in den Steuerklassen I bis IV

Ist der Minijob die einzige Einnahmequelle, dann fällt man unter die Steuerklassen I bis IV. Negative Folgen bei einer Steuererklärung entstehen hierbei nicht. Durch die geringen Einnahmen im Jahr bleiben Sie stets unter dem Steuerfreibetrag. Erst über dem Steuerfreibetrag wird überhaupt Einkommensteuer erhoben. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 9.984 Euro im Jahr.

Steuerliche Auswirkungen in der Steuerklasse VI

Wenn Sie neben der geringfügigen Beschäftigung noch eine andere Haupttätigkeit ausführen, fallen Sie in die Steuerklasse VI. Somit hat auch der Minijob in Bezug auf die Einkommensteuer drastische Konsequenzen. Die Steuerklasse VI gilt gemeinhin als die ungünstigste, da hier weder ein Kinderfreibetrag noch der Grundfreibetrag steuerlich geltend gemacht werden kann.

Bei welchen Fallkonstellationen muss ich den Minijob noch in der Steuererklärung angeben?

Fallen Sie in die Steuerklasse V, müssen Sie Ihren Minijob ebenfalls in der Steuererklärung angeben, da Sie sich gemeinsam mit Ihrem Ehepartner steuerlich veranlagen lassen. Die Ausnahme: Sie müssen zwar gemeinsam mit Ihrem Partner die Steuererklärung abgeben. Wenn aber die Steuern pauschal von Ihrem Minijob-Gehalt abgerechnet werden, sind Sie auch nicht verpflichtet, den Minijob in der gemeinsamen Steuererklärung anzugeben.

Welche Kosten kann ich mir als Minijobber mithilfe der Steuererklärung zurückholen?

Wird Ihr Minijob individuell und nicht pauschal besteuert, können Sie sogenannte Werbungskosten wieder vom Finanzamt zurückholen. Hierunter werden Aufwendungen, die zur Sicherung, Erhaltung und Erwerbung von Einkünften dienen, berücksichtigt. Das sind also alle Ausgaben, die Sie aufbringen, um den Minijob generell ausüben zu können. Hierunter können je nach Tätigkeit folgende Posten fallen:

Knappschaften wie Knappschaft-Bahn-See gehört zu den größten deutschen Krankenversicherungen.

Warum bekommen manche Minijobber eine Lohnsteuerbescheinigung?

Für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr bis spätestens zum 28.02. des Folgejahres zu übermitteln. Hierunter fallen alle Arbeitnehmer, die nach individuellen Steuermerkmalen abgerechnet werden. Dies gilt auch für Minijobber, die mit der jeweiligen Steuerklasse im Vorjahr berechnet wurden.

Neben allem gilt für Minijobber noch eine Besonderheit. Als Arbeitnehmer im Minijob-Verhältnis fallen keine Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Nur der Arbeitgeber trägt den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag. Deshalb muss die Mindestvorsorgepauschale in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung gemeldet werden. Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens aber 3.000 Euro in der Steuerklasse III beziehungsweise 1.900 Euro in den anderen Steuerklassen.

Berechnungsbeispiel Lohnsteuerbescheinigung

Im Jahr 2016 hat ein Minijobber insgesamt 5.400 Euro verdient. Abgerechnet wurde er mit der Steuerklasse I. Somit beträgt die Mindestvorsorgepauschale 648 Euro (12 % von 5.400 Euro).

Fazit zum Thema Minijob und die Steuererklärung

Fazit zur Lohnsteuerbescheinigung bei Minijob

Das maximale Minijob-Gehalt in Höhe von 520 Euro monatlich erhalten Sie als Arbeitnehmer „brutto für netto“. Sie müssen keinerlei Abzüge abtreten und die Einkünfte auch nicht bei der Steuererklärung angeben (§ 40 Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Dies gilt aber nur, wenn pauschal mit 2 % versteuert wird. Somit ersparen sich Arbeitnehmer knapp 20 % Sozialversicherungsabgaben und bis zu 45 % Steuern. Für Arbeitnehmer ist der Minijob ein äußerst lukrativer Nebenjob.

Minijobs – offiziell geringfügige Beschäftigungen genannt – sind Arbeitsverhältnisse, in denen der Beschäftigte maximal 450 € verdient (seit Oktober 2022 520 €). Grundsätzlich unterliegen sie der Rentenversicherungspflicht. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Ob sich die Rentenversicherung lohnt und wie man sich von der Pflicht befreien lassen kann, wird im Folgenden Beitrag Minijob Rentenversicherung erläutert.

Die Beiträge werden an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt!

Welche Rolle spielt die Rentenversicherung beim Minijob?

Bis einschließlich 2012 waren Minijobber nicht von der Einzahlung in die Rentenversicherung betroffen. Lediglich der Arbeitgeber zahlte für Minijobber einen Pauschalbeitrag ein. Seit dem Jahr 2013 unterliegen Minijobs einer umfassenderen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt für Minijobber weiterhin einen Pauschalbetrag ein, zusätzlich müssen Minijobber jedoch einen Eigenbetrag zahlen. Da der Verdienst bei einem Minijob nur gering ist, kann sich ein Minijobber allerdings auf Antrag von der Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen.

Wurde der Minijob vor dem Jahr 2013 aufgenommen, bleibt er automatisch von der Versicherungspflicht befreit, sofern das Einkommen 400 € im Monat nicht überschreitet. Nimmt eine Person mehrere Minijobs gleichzeitig auf, ist die Gesamtsumme entscheidend. Grundsätzlich gilt bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht immer: Entweder wird der Minijobber von der Einzahlungspflicht für alle Minijobs befreit oder für keinen.

Die Rentenbeiträge des Minijobbers sind am Ende des Monats pünktlich abzuführen!

Wie viel Rentenbeitrag wird gezahlt?

Der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt in der Regel 15 % der Höhe des Einkommens. Dies ist in §172 des sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Der Eigenbetrag des Arbeitnehmers liegt bei 3,6 %. Bei einem 520-Euro-Job liegt der Eigenbetrag also bei monatlichen 18,72 €.

Eine Ausnahme findet bei Jobs, die weniger als 175 € monatlich einbringen, statt. Dann wird für den tatsächlichen Verdienst 3,6 % angerechnet. Zusätzlich wird für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verdienst zu den 175 € ein weiterer Beitrag von 18,6 % berechnet. Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise 160 € im Monat, zahlt er für diese einen Eigenbetrag von 5,76 €. Die Differenz zu den 175 € beträgt noch 15 €. Auf diese 15 € wird ein Beitrag von 18,6 %, also 2,79 €, berechnet. Insgesamt liegt der Eigenbetrag damit bei 8,55 €. Die Beiträge für Minijobber in Privathaushalten weichen davon ab.

Die Riester-Rente unterscheidet sich von der Rente der normalen Deutschen Rentenversicherung.

Lohnt sich die Rentenversicherung beim Minijob?

Die Einzahlung in die Rentenversicherung kann einige Vorteile bringen. Durch die Beiträge erhöhen sich zum einen die Wartezeiten, also die Zeiten, die man mindestens in die gesetzliche Kasse eingezahlt haben muss, um den vollen Rentenanspruch im Alter zu erhalten. Auch wenn die Beiträge gering sind, erhöht sich die Wartezeit vollständig. Für jeden Monat, in dem eingezahlt wird, erhält der Arbeitnehmer einen Monat Wartezeit.

Für den Erhalt der Altersrente beträgt die minimale Wartezeit fünf Jahre. Insbesondere Studierende können durch den Minijob von der Altersvorsorge profitieren und bereits während ihrer Studienzeit in die Rente einzahlen. Wer sich von den Eigenbeiträgen befreien lässt, zahlt immer noch in die Rente ein, allerdings – je nach Verdiensthöhe – nur bis zu einem Drittel. Wer also einen Minijob ein Jahr lang ausführt und Eigenbeiträge leistet, erhält dadurch auch ein Jahr Wartezeit. Wer hingegen keine Eigenbeiträge leistet, muss drei Jahre arbeiten, um ein Jahr Wartezeit angerechnet zu bekommen. Näheres zu den Wartezeiten ist in §50 SGB VI festgehalten.

Für Eltern lohnt sich das Einzahlen umso mehr durch die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit. Wer während der Kindererziehung einen Minijob ausübt, erhält zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr der Kinder eine aufgewertete Rente, sofern der Minijob rentenversicherungspflichtig ist.

Die Arbeitszeit des Minijobs wird weiterhin als sogenannte Pflichtbeitragszeit gewertet, wenn in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Eine solche Zeit wird für alle relevant, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragszeit aufweisen können. Dadurch gelten die Beitragszahler als besonders langjährige Versicherte und erhalten entsprechende Vorteile.

Auch für die Erwerbsminderungsrente sowie etwaige Reha-Maßnahmen sind die Einzahlungen in die Rentenkasse entscheidend. Beide können beispielsweise nach einem Unfall relevant werden, der zu einer Arbeitsunfähigkeit führt. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann ohne Zahlung von Eigenbeiträgen in die Rentenversicherung niedriger ausfallen oder sogar ganz verloren gehen.

Letztlich sollte man bedenken, dass auch die verhältnismäßig geringen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Allerdings sind diese Beträge gering, sodass dies neben den anderen zuvor genannten Vorteilen eher nebensächlich ist.

Ob sich die Zahlung lohnt, ist von jedem Einzeln abhängig!

Die Abwägung: Einzahlen oder nicht?

Ob die Eigenbeträge geleistet werden sollen oder nicht, hängt von den persönlichen Präferenzen ab. Die Höhe der Rente ist für die meisten Minijobber kein ausschlaggebender Grund, da diese von der Höhe der Beiträge abhängt. Da die Beitragszahlungen eines Minijobs eher gering sind, erhöhen sie die Rente nur unerheblich. Das Einzahlen während eines Minijobs kann sich jedoch für den Fall der Erwerbsminderungsrente und aufgrund der Wartezeiten rechnen.

Wer beispielsweise als Studierender frühzeitig Wartezeiten sammeln möchte, kann dies mit einem Minijob machen. Andersherum kommt es häufig gerade für Studierende auf jeden Euro mehr an, sodass viele die Beitragssummen lieber direkt in der eigenen Tasche sehen. Wie sinnvoll das Einzahlen im Einzelfall ist, hängt auch von dem tatsächlichen Verdienst, der Dauer des Jobs und anderen individuellen Faktoren ab.

Die Entscheidung, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, lässt sich für den gleichen Minijob nicht rückgängig machen. Wer sich befreien lässt, bleibt für den Job befreit. Das Gleiche gilt für alle zeitgleich ausgeführten Jobs. Erst beim Wechsel zu einem anderen Minijob kann die Entscheidung neu getroffen werden.

Sie sind auf der Suche nach Infos zur Beitragspflicht? Erfahren Sie mehr über die Rentenversicherungspflicht!

Wie kann man sich von der Rentenversicherung befreien lassen?

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte, kann dies auf Antrag beim Arbeitgeber machen. Die Befreiung wird in §6 SGB VI geregelt. Die Minijob-Zentrale hat für solche Anträge entsprechende Formblätter erstellt, die online erhältlich sind. Der Arbeitgeber kümmert sich um das Weiterreichen der entsprechenden Papiere an die Zentrale. Für die Befreiung müssen keine weiteren Gründe angegeben werden.

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Fazit – Minijob Rentenversicherung

Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Einige Vorteile – etwa die Erhöhung der Wartezeiten – sprechen dafür, die Beiträge zu zahlen. Im Einzelfall kann es jedoch sein, dass sich die Beitragszahlung nur geringfügig lohnt. Eine Befreiung wird durch Antrag beim Arbeitgeber erreicht. Bedenken sollte man, dass die Befreiung nicht rückgängig gemacht werden kann.

Minijobs sind in Deutschland weitverbreitet und bieten vielen Menschen eine flexible Arbeitsmöglichkeit. Doch wie steht es um die Rechte der Minijobber, insbesondere wenn es um den Urlaubsanspruch geht? Es herrschen viele Mythen und Missverständnisse über die Urlaubsrechte von geringfügig Beschäftigten. In diesem Artikel tauchen wir tief in die Materie ein und klären, welche Ansprüche Minijobber tatsächlich in Bezug auf bezahlten Urlaub haben.

Wie beeinflussen die Arbeitsstunden die Urlaubstage?

Das Bundesurlaubsgesetz geht in Deutschland von 6 Werktagen von Montag bis Freitag aus. Wer also eine 6-Tage-Woche hat, der erwirbt einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 4 Wochen beziehungsweise 24 Werktagen. Dabei ist es nicht wichtig, wie viele Stunden der Minijobber an den Werktagen arbeitet. Mehr über das Thema Minijob & Arbeitsstunden erfahren.

Arbeitet der Minijobber eine 5-Tage-Woche, dann hat er nur Anspruch auf 20 Urlaubstage insgesamt und nicht auf 24. Geringfügige Beschäftigte, die ihre Arbeit in zwei Tagen pro Woche ableisten, denen stehen nur 8 Urlaubstage (24 x 2 geteilt durch 6) zu, auch, wenn sie in der Woche insgesamt 10 Stunden beschäftigt sind. Werden in einem Betrieb den Vollzeit-Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche gewährt, dann dürfen auch die Minijobber aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann ebenso ein entsprechend höherer Erholungsurlaub zu.

Was versteht man unter einem Minijobber?

Minijobber unterscheiden sich von Vollzeitbeschäftigten, in Hinblick auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Faktoren. Sie haben sonst die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer auch. Geringfügige Beschäftigte sind daher keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Was ihren Urlaubsanspruch betrifft, werden sie vom Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauso behandelt wie “normale” Arbeitnehmer. Minijobber genießen obendrein den gesetzlichen Kündigungsschutz und haben zudem das Recht auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle.

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Welche Rechtsgrundlage regelt den Urlaubsanspruch bei den Minijobs?

Der Anspruch auf Urlaub wird in Deutschland durch das Bundesurlaubsgesetz gemäß § 3 BurlG geregelt. Dort ist noch einmal genau festgelegt, dass es sich bei Urlaubstagen immer nur um Werktage (alle Kalendartage außer Sonn- und Feiertage) handelt. Da Sonn- und Feiertage in der Regel ohnehin frei sind, dürfen sie nicht zur Berechnung des Urlaubsanspruchs herangezogen werden.

Wurde im Arbeitsvertrag keine Regelung für den Urlaub festgelegt und scheint auch im Tarifvertrag keine Urlaubshöhe auf, dann steht dem Minijobber trotzdem (mindestens) der gesetzliche Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Dabei handelt es sich um den Mindesturlaub, der einem geringfügig Beschäftigten von Gesetzes wegen gewährt werden muss. Sieht der Tarifvertrag für vollbeschäftigte Arbeitnehmer einen längeren Urlaub vor, dann steht auch dem Minijobber ein entsprechend längerer Erholungsurlaub zu.

Anzumerken ist, dass der Minijobber als Arbeitnehmer nicht einfach darauf bestehen kann, dass ihm sein Arbeitgeber zu einem bestimmten Datum Urlaub gewährt. Wann er seinen Erholungsurlaub genau antreten kann, muss er möglichst früh mit seinem Arbeitgeber besprechen. Dann wird dieser seine Wünsche wahrscheinlich so gut wie möglich berücksichtigen.

Der Arbeitsvertrag muss neben Vorname, Nachname, etc. auch klare Regeln zum Urlaub beinhalten!

Ist ein Ausschluss vom Urlaub im Arbeitsvertrag wirksam?

Hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag des Minijobbers den Urlaub ausgeschlossen, so ist diese Regelung laut § 13 BUrlG unwirksam und ohne rechtliche Relevanz. Regelungen über den Urlaub sind generell nicht abdingbar. Sie können nicht durch andere Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden. Das Bundesurlaubsgesetz soll Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch Arbeitgeber schützen.

Wenn der Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag besitzt, ist das für seinen Urlaubsanspruch nicht relevant. Entscheidend ist, dass er durch seine schriftlichen Lohnabrechnungen nachweisen kann, dass er für den Arbeitgeber tätig war. Selbst wenn der Minijobber seinem Arbeitgeber gegenüber auf seinen Urlaub verzichtet, ist das unwirksam. Die Vorschrift gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG besagt nämlich, dass ein Verzicht auf die Entstehung des Urlaubsanspruchs unzulässig ist. Der Arbeitnehmer kann allerdings aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.05.2013 – 9 AZR 844/11 im Nachhinein auf seine finanziellen Ansprüche wegen eines nicht erteilten Urlaubs verzichten.

Verwende unser Muster für den Minijob-Arbeitsvertrag.

Wie viel Urlaub bei einer 3-Tage-Woche?

Wer seine Arbeitsstunden an drei Tage pro Woche ableistet, hat nur einen Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr und nicht auf 24 beziehungsweise 20. Diese Zahl gilt für Minijobber, die drei Tage pro Woche arbeiten.

Die Berechnungsformel für den Anspruch auf Urlaub bei einer 3-Tage-Woche und einem Minijob lautet:

3 x 24/6 = 12 (Tage Anspruch auf Urlaub)

Schwieriger wird die Berechnung, wenn Arbeitnehmer unregelmäßige Arbeitszeiten haben. Wird in manchen Wochen mehr gearbeitet und in anderen Wochen wieder weniger, ist vom Jahresdurchschnitt auszugehen. Der Urlaub ist danach zu berechnen, wie viele Tage der Minijobber in den letzten Monaten im Durchschnitt tätig war.

Urlaubsanspruch Minijob: Wir beantworten alle deine Fragen zum Thema!

Fazit: Urlaubsanspruch Minijob

Minijobbern steht derselbe Urlaubsanspruch zu wie allen anderen Arbeitnehmern. Laut § 3 Bundesurlaubsgesetz liegt dieser bei einer sechs Tage Woche jährlich bei 24 freien Tagen. Arbeiten Sie an drei Tagen in der Woche, dann haben Sie einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 12 Tagen. Machen Sie den Anspruch Ihrem Arbeitgeber gegenüber rechtzeitig geltend, damit Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren. Zudem kann der Arbeitgeber auch besser auf Ihre Wünsche bezüglich des Urlaubstermins eingehen.