Oftmals liest man in diversen Jobangeboten immer wieder etwas von einem Eintrittsdatum. Meistens verlangen die potenziellen Arbeitgeber dann zusätzlich noch vom Bewerber, dass sie in ihrem Bewerbungsschreiben den frühestmöglichen Eintrittstermin mitteilen. Viele fragen sich, was damit eigentlich gemeint ist und was es damit auf sich hat? Diese und viele andere wichtige Fragen beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber.

Was ist ein Eintrittdatum?

Mit dem Eintrittsdatum wird der Zeitpunkt beschrieben, an dem ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis antritt. Einfacher gesagt, handelt es sich bei dem Eintrittsdatum um den ersten Arbeitstag. Gleichzeitig ist dies auch der erste Tag, an dem der Arbeitsvertrag gültig ist. Doch weshalb ist für neue Arbeitgeber der frühestmögliche Eintrittstermin so wichtig? Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten:

Die meisten Jobinteressenten befinden sich noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis, wenn sie ihre Bewerbung beim potenziell neuen Arbeitgeber einreichen. Ein Angestellter kann nicht von heute auf morgen die bisherige Tätigkeit kündigen und woanders anfangen. Es müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, die entweder an das Gesetz angelehnt (§ 622 BGB) oder im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sind. Zu unserem Arbeitsvertrag Muster gelangen.

Richten sich die Kündigungsfristen nach dem Gesetz, so beträgt die Kündigungsfrist erst einmal 28 Tage. Diese Frist kann sich je nach Betriebszugehörigkeit aber auch verlängern. Wie Sie sehen, gibt es unterschiedliche Regelungen. Angesichts dessen ist es gut nachvollziehbar, weshalb sich potenzielle Arbeitgeber bei Bewerbern nach den verschiedenen Regelungen erkundigen.

Doch auch durch andere Faktoren kann das Eintrittsdatum beeinflusst werden. Insbesondere dann, wenn Sie einen hoch dotierten Beruf ausüben, kann es passieren, dass Ihr aktueller Arbeitgeber Ihnen untersagt, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine Tätigkeit bei einem Mitbewerber aufzunehmen.

So formulieren Sie in Ihrem Schreiben für den Mitarbeiter den frühstmöglichen Eintrittstermin.

Wie formuliere ich den frühestmöglichen Eintrittstermin?

Viele Bewerber sind bei der Frage nach der korrekten Formulierung des Eintrittsdatums schlichtweg überfordert. Deshalb wird diese Angabe in einer Bewerbung oftmals ausgelassen. Ein Fehler, den Sie unbedingt vermeiden sollten! Denn einerseits erfüllen Sie somit nicht die Anforderungen, die Ihr potenzieller Arbeitgeber Ihnen auferlegt hat und andererseits geben Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber somit viel Spielraum für Interpretationen. Viele Arbeitgeber könnten dann hinterfragen, ob es einen speziellen Grund dafür gibt, weshalb der Bewerber das Eintrittsdatum nicht angegeben hat.

Vorlage: Änderung des Arbeitsvertrages

Wir empfehlen solche Veränderungen schriftlich festzuhalten, um für spätere Beweislagen im Voraus gesichert zu sein und es in der Akte vorliegend zu haben. Meistens lasen Arbeitsverträge Veränderungen auch nur schriftlich zu. Das heißt, dass ohne die Schriftform die Änderung des Arbeitsvertrages unwirksam wäre.

Sie können hierbei die eingefügte Vorlage über „die Änderung des Arbeitsvertrages“ übernehmen. Diese ist rechtlich in Ordnung. Wir empfehlen auch, dass Sie und Ihr Arbeitnehmer diese „Änderung des Arbeitsvertrages“ unterschreiben.

Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

Vertragstheoretisch beginnt ein Arbeitsverhältnis immer mit Abschluss des Arbeitsvertrags und nicht – wie fälschlicherweise oft angenommen wird – mit der späteren Eingliederung in den Betrieb. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit Arbeitsbeginn seine Arbeitsleistung während der Arbeitszeit bis zum Arbeitsende zu erbringen. Typischerweise hat das Arbeitsverhältnis eine Art Dauerschuldverhältnis-Charakter.

Der neue Arbeitgeber tritt somit bei Betriebsübergang in die Pflichten und Rechte aus dem im Zeitpunkt des Übergangs befindlichen Arbeitsverhältnisses ein (§ 613a Abs. 1 BGB). Schon im Jahr 1957 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass auch für Arbeitsverhältnisse der allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches zutrifft, wie etwa bei arglistiger Täuschung oder Anfechtung. Außer, einzelne Vorschriften sind mit dem Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses gegensätzlich. Zudem endet ein Arbeitsverhältnis immer dann, wenn

Kann ein Vertrag gekündigt werden, der noch gar nicht begonnen hat?

Haben beide Parteien einen Arbeitsvertrag unterschrieben, existiert ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was viele aber nicht wissen: In einigen Situationen ist eine Kündigung sogar noch vor Antritt der Arbeit möglich. Hierbei gilt es jedoch folgende Punkte zu beachten:

Vorsicht
In einigen Arbeitsverträgen verstecken sich spezielle Klauseln, die die Kündigung vor Arbeitsbeginn behandeln. In solchen Fällen sind diese Klauseln maßgeblich. Typische Vertragsklauseln können folgendermaßen lauten:

  1. Vertragsstrafe: Ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich und Sie erscheinen einfach nicht auf der Arbeit, so müssen Sie als Arbeitnehmer mit einer Vertragsstrafe rechnen. Häufig bewegt sich diese im Rahmen eines Brutto-Monatsgehaltes. Auch das Bundesarbeitsgericht hält diesen Wert für angemessen.
  2. Kündigungsbeschränkung: Hier wird eine Kündigung vor Arbeitsbeginn konkret ausgeschlossen. Eine Kündigung ist in diesem Fall dann erst am ersten Arbeitstag möglich.

Hier gelangen Sie zu unserer Kündigungsvorlage für einen Arbeitsvertrag.

Achtung: Die Änderung jeder Klausel braucht das Einverständnis beider Parteien!

Sind Arbeitsverträge gültig, die nicht unterschrieben sind?

Kurzum können auch mündlich zugesagte Jobs für beide Parteien bindend sein. In Deutschland gilt nämlich die sogenannte Vertragsfreiheit, die unter anderem auch die Formfreiheit beinhaltet. Im Umkehrschluss bedeutet dies also, dass, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber alle wichtigen Details wie Gehalt, Eintrittsdatum und die eigentliche Tätigkeit besprochen haben, ein Arbeitsvertrag nicht zwingend notwendig ist. Ein Arbeitsvertrag, der mündlich und „mit Handschlag“ geschlossen wird, ist also tatsächlich gültig.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass ein Unternehmen die mündliche Einstellungszusage wieder zurückzieht. In diesem Fall liegt dann die Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer. Sie müssten jetzt nachweisen, dass man Ihnen eine mündliche Zusage erteilt hat. Ohne schriftliche Belege oder Zeugen ist dies kaum zu verwirklichen. In solchen Rechtsstreitigkeiten steht oftmals Aussage gegen Aussage.

So glaubte auch das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2014 der Bewerberin nicht, die angab, ihre alte Stelle gekündigt zu haben, weil sie eine mündliche Einstellungszusage erhalten hat (vgl. Urteil ArbG Köln vom 10.12.2014, Az. 2 Ca 532/14). Die Klägerin erzählte verschiedene Versionen des angeblichen Hergangs, konnte aber schlussendlich die mündliche Zusage nicht beweisen.

Fazit zum Eintrittsdatum eines Arbeitsvertrages

Das Eintrittsdatum in Arbeitsverträgen spielt eine wichtige Rolle. Von den meisten Bewerbern wird die Angabe des Eintrittsdatums schlichtweg unterschätzt. Vergessen Sie deshalb nicht, Ihr frühestmögliches Eintrittsdatum in Ihrer Bewerbung anzugeben. Gibt Ihnen Ihr potenziell neuer Arbeitgeber eine mündliche Einstellungszusage, ist diese dem Grunde nach verpflichtend. Besser beraten sind Sie jedoch, sich eine Einstellungszusage schriftlich – mit den wichtigsten Eckdaten – bestätigen zu lassen. Entstehen Ihnen durch eine plötzliche Absage des Arbeitgebers Nachteile, können Sie zumindest Schadensersatzansprüche geltend machen; sofern Sie die vorhergehende Zusage beweisen können. Dieser Beitrag behandelt das Thema oberflächlich – bitte besuchen Sie für die Lösung Ihres individuellen Anliegens einen Rechtsanwalt, welcher auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Im Mietrecht unterliegen Familien mit Kindern einem besonderen Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Oftmals haben es Familien mit Kindern in Mietwohnungen nämlich nicht leicht. Meistens sind die Spielmöglichkeiten ungenügend, die Wohnung ist nicht kinderfreundlich gestaltet, oder die Nachbarn beschweren sich von morgens bis abends beim Vermieter über Lärm. Kündigungen aufgrund eines schreienden Kleinkindes sind nicht zulässig. Alles, was Sie hierzu wissen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf auch bei Familien zulässig?

Insbesondere bei Kündigung wegen Eigenbedarf und wenn Kinder mit im Spiel sind, hat der Vermieter bestimmte Pflichten und Rechte. Der Vermieter muss die Interessen der Familie berücksichtigen und eventuell sogar eine angemessene Ersatzwohnung anbieten. Zudem ist es wichtig, dass der Vermieter die Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung nachweisen kann.

Aber auch Mieter haben bei einer Eigenbedarfskündigung besondere Rechte und Pflichten, gerade, wenn Kinder im Haushalt leben. Als Mieter haben Sie die Möglichkeit, die Kündigung innerhalb von zwei Monaten anzufechten. Dies ist dann der Fall, wenn Sie als Mieter davon ausgehen, dass der Eigenbedarf nicht ausreichend begründet ist. Zudem haben Sie als Mieter, speziell als Familie, das Recht auf eine angemessene Ersatzwohnung. Ein Fachanwalt für Mietrecht beziehungsweise der Mieterverein kann Ihnen bei der Formulierung des Widerspruchs behilflich sein.

Rolle der Härtefallregelung im Überblick.

Was hat es mit der Härtefallregelung auf sich?

Sollte sich herausstellen, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig ist, so haben Sie gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 574 BGB) noch die Möglichkeit, einen Widerspruch wegen sozialer Härte einzureichen. Die Frist für diesen Widerspruch beträgt zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses und muss schriftlich erfolgen.

Wie nutze ich die Sozialklausel?

Wenn Sie alleinerziehende Mutter sind und Ihnen die Wohnung gekündigt wurde, so sollten Sie zunächst gemäß § 574 BGB Widerspruch einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie sich auf eine soziale, besondere Härte berufen; dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn kein anderer angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Weitere Gründe können sein, wenn:

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Kinder anderweitig unterzubringen, so liegt eine begründete Härte für einen Widerspruch vor. Als Mieter beziehungsweise alleinerziehende Mutter sollten Sie beachten, dass Ihr Vermieter Sie nicht ohne Weiteres auf die Straße setzen kann. Sie sollten ihn zunächst auf eine Räumungsklage hinweisen. Bis zum Zeitpunkt des Vorliegens eines eventuellen Urteils haben Sie genügend Zeit, sich um eine anderweitige Lösung zu kümmern. Denn gekündigt heißt noch lange nicht geräumt.

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung der Wohnung?

Die Gründe fristloser Kündigungen bei Wohnungen sind vielseitig. Hierunter fallen:

Welche Gründe rechtfertigen noch eine Kündigung von Familien?

Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Mieter aufgrund einer Überbelegung der Wohnung gegen die vertraglichen Pflichten verstößt.

Die Faustregel besagt, dass eine Überbelegung nicht vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person beziehungsweise je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils 12 Quadratmetern entfällt. Eine Überbelegung liegt auch dann nicht vor, wenn bei Familien durchschnittlich 10 Quadratmeter auf eine Person entfallen.

Zum Thema Überbelegung war vor dem Amtsgericht München im Jahr 2015 ein Rechtsstreit geführt worden, in dem entschieden wurde, dass die Kündigung aufgrund einer Überbelegung rechtmäßig war. Der Fall lag so, dass die zuvor genannten Richtwerte weit überschritten wurden, da auf eine Person gerade einmal vier Quadratmeter entfallen sind und es sich zudem noch um eine 1-Zimmer-Wohnung handelte.

Grundsätzlich verhält es sich so, dass der Mieter sein Kind und/oder Ehegatten mit in die Wohnung aufnehmen darf. Es darf jedoch keine Überbelegung auftreten. In dem Fall vor dem Münchener Amtsgericht lag jedoch schon bei Abschluss des Mietvertrages eine Überbelegung vor, da der Mieter schon mit einem Kind in die Wohnung eingezogen ist. Durch die Aufnahme eines zweiten Kindes wurde die Überbelegung nochmals erhöht (vgl. Urteil AG München vom 29.04.2015, Az.: 415 C 3152/15).

Das Urteil wird vom Mieterverein kritisiert

In einer Pressemitteilung bringt der Mieterverein München zum Ausdruck, dass das Urteil für sehr fragwürdig gehalten wird. Dieser ist der Meinung, sobald eine Überbelegung vorläge, müsse auch die Mietsache gefährdet sein. Für den Mieterverein ist nicht erkenntlich, inwiefern von zwei Kindern eine solche Gefährdung ausgehen soll. Laut dem Mieterverein ist anhand dieses Urteils nochmals deutlicher zu sehen, wie groß die Wohnungsnot in München ist.

Die Kündigung aufgrund von Kinderlärm im Überblick.

Darf aufgrund von Kinderlärm gekündigt werden?

Üblicherweise ist Kinderlärm erlaubt, zumal es immerhin ein Toleranzgebot der Gesellschaft gegenüber Kinderlärm gibt.

Aber Vorsicht: Immer häufiger kommt es vor, dass es Urteile gibt, in denen der Vermieter nicht ausreichend darlegen musste, von wem der Lärm verursacht wurde. Hinzu kommt, dass andere Gerichte immer wieder solche Entscheidungen bestätigen, in denen die Kündigung aufgrund von Kinderlärm erfolgte.

So auch der Bundesgerichtshof am 22.06.2021 (Az.: VIII ZR 134/20). Dieses Urteil besagt, dass das Toleranzgebot auch Grenzen hat.

Deshalb gilt, dass Kinderlärm – wie vom Bundesgerichtshof ausgeführt – nicht immer vollumfänglich hinzunehmen ist. Entsteht Kinderlärm innerhalb der Ruhezeiten, da der Mieter die Kinder nicht zu Bett bringt, kann dies eine Abmahnung durch den Vermieter herbeiführen. Sollte die Ruhestörung wiederholt auftreten, ist dann die Kündigung möglich. In Berlin führte ein nächtlicher Kinderlärm sogar zur fristlosen Kündigung. In diesem Fall war es so, dass nach 22 Uhr noch Türen geknallt wurden und Kinder lautstark durch die Wohnung tobten. Dies muss kein Nachbar oder Vermieter hinnehmen. Das Landgericht Berlin bestätigte damit in diesem Fall die fristlose Kündigung (vgl. Beschluss LG Berlin vom 30.07.2021, Az.: 65 S 104/21).

Fazit zum Thema: “Fristlose Kündigung bei Familie”

Kündigungen – egal ob für alleinerziehende Mütter oder Familien – sind unangenehm und können viel Kraft kosten. Die schwierigste Kündigungssituation liegt vor, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen wird. Doch als Mieter haben Sie die Möglichkeit, den Eigenbedarf anzufechten oder auch eine längere Kündigungsfrist herbeizuführen. Um sicherzugehen, dass Sie alle rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer fristlosen Kündigung ausschöpfen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt für Mietrecht beziehungsweise dem Mieterschutzbund beraten zu lassen.

Leider kann man zu jeder Zeit von einer Behinderung getroffen werden. Die häufigsten Ursachen dafür sind entweder Unfälle oder Krankheiten. Manche Menschen sind selbst von Geburt an nicht in vollem Umfang bewegungsfähig. Im Zusammenhang damit hört man oft die Aussage „barrierefreies Wohnen“. Meistens ist dies jedoch nur theoretisch gewährleistet. Glaubt man einer Statistik, so sind in Deutschland nur etwa 2 % der Wohnungen als barrierefrei zu betrachten.

Zu einer barrierefreien Wohnung gehören unter anderem Duschen, die ebenerdig sind, breite Durchgänge sowie fehlende Türschwellen. Dies alles ist übrigens auch für Senioren wichtig. Jedoch können die Anforderungen an ein behindertengerechtes Wohnen noch viel größer sein. Deshalb haben Mieter mit Behinderungen auch besondere Rechte. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie wissenswerte Informationen über die Rechte von schwerbehinderten Mietern.

Ist der Vermieter verpflichtet, ein behindertengerechtes Wohnen zur Verfügung zu stellen?

Wenn Menschen mit Behinderungen ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten, bedarf dies immer der Zustimmung des Vermieters. So besagt es das Mietrecht. Die Kosten dafür sowie einen eventuellen Rückbau müssen Mieter dann aber selbst tragen. Allerdings können sie hierzu staatliche Zuschüsse beantragen.

Würden Sie bei Ihrem Vermieter einen Antrag auf barrierefreies Wohnen stellen, so muss der Vermieter regelhaft den Umbaumaßnahmen zustimmen. Dafür muss noch nicht einmal der Mieter selbst behindert sein; es reicht auch schon aus, wenn Menschen mit einer Behinderung mit in der Wohnung leben.

Die Maßnahmen, die behindertengerechtes Wohnen auszeichnen, sind vielfältig. Gegebenenfalls müssen die Wohnungstüren verbreitert werden, es werden spezielle Griffe benötigt oder es muss eine Rollstuhlrampe beziehungsweise ein Treppenlift eingebaut werden. Damit der Vermieter zustimmt, muss Voraussetzung sein, dass eine konkrete Maßnahme vonnöten ist. Dies ist dann der Fall, wenn ansonsten Ihre Lebensqualität erheblich eingeschränkt wäre, weil Sie etwa die Wohnung nicht mehr verlassen können oder Sie in ein Pflegeheim ziehen müssten. Gemäß § 554 BGB haben Mieter das Recht, vom Vermieter die Zustimmung zur baulichen Veränderung der Wohnung einzuholen. Insbesondere, wenn es sich dabei um die Zustimmung einer Umbaumaßnahme für eine behindertengerechte Nutzung handelt. Als Mieter müssen Sie das berechtigte Interesse an dem Umbau allerdings nachweisen.

Mietminderung bei grobem Mangel.

Kann ich die Miete als Schwerbehinderter bei erheblichem Mangel mindern? 

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Mieter die Miete bei einem erheblichen Mangel mindern können (§ 536 BGB). Allerdings muss der Vermieter die Mietminderung nicht genehmigen.

Es kann jederzeit passieren, dass Sie oder ein anderes Mitglied ihres Haushalts wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung, besonders dringend auf eine Mängelbeseitigung angewiesen ist, wie beispielsweise bei einem Heizungsausfall, Ausfall der Gasversorgung, der Warmwasserversorgung oder der Frischwasserversorgung. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn Sie aufgrund eines defekten Fahrstuhls Ihre Wohnung nicht mehr erreichen können. Die Höhe der Mietminderung richtet sich je nach Beeinträchtigung. Das Gesetz sieht es jedoch nicht vor, bei persönlichen Lebensumständen, wie zum Beispiel einer Erkrankung, Behinderung, Gebrechlichkeit oder anderen auftretenden Beeinträchtigungen, eine höhere Mietminderung zu verlangen. Bevor Sie eine Mietminderung vornehmen, ist es verpflichtend, den Vermieter nachweislich über den Mangel zu informieren.

Habe ich einen Kündigungsschutz im Härtefall?

Wurde Ihnen Ihre Wohnung gekündigt und es liegt ein Härtefall nach § 574 BGB vor, so können Sie gegen die Kündigung Widerspruch einlegen. Manchmal ist jedoch allein das Merkmal der Schwerbehinderung nicht ausreichend. Anerkannte Härtefälle in der Rechtsprechung sind unter anderem schwere Erkrankungen wie AIDS oder Erkrankungen psychischer Natur sowie Pflegefälle.

Wie muss der Widerspruch gegen die Kündigung aussehen?

Der Widerspruch muss begründet werden und schriftlich erfolgen. Der Widerspruch muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen, sonst ist der Widerspruch nicht mehr wirksam. Die Fristen hierzu sind in den §§ 574, 574a und 574b BGB geregelt. Allerdings gelten die Fristen zur Einlegung des Widerspruchs nur, wenn der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auf einen Widerspruch hingewiesen hat. Wurde in dem Kündigungsschreiben die Möglichkeit zum Widerspruch nicht genannt und Gesetz dem Fall, der Vermieter verklagt den Mieter auf Räumung, so haben Mieter noch bis kurz vor dem Gerichtstermin Zeit, der Kündigung zu widersprechen. In einem laufenden Rechtsstreit entscheidet dann das Gericht über die Fortsetzung des Mietverhältnisses und gegebenenfalls darüber, wie lange dieses fortgesetzt werden muss.

Fazit zum Thema Mieter mit Pflegestufe

Als Mieter mit einer Schwerbehinderung können Sie vom Vermieter verlangen, Ihre Wohnung barrierefrei umbauen zu lassen. Dafür müssen Sie jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Umbau nachweisen. Die Kosten des Umbaus gehen zulasten des Mieters. Jedoch kann der Vermieter auch dem behindertengerechten Umbau widersprechen, sofern er selbst ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, was einem Umbau im Wege steht. Kann man sich nicht einigen, besteht die Möglichkeit, Klage beim Amtsgericht einzureichen.

Wer kennt es nicht: Nach einem anstrengenden Arbeitstag soll es so schnell wie möglich wieder in die eigenen vier Wände gehen? Dabei stehen die Personen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren – insbesondere in größeren Städten – vor einem Problem: kein freier Parkplatz vor der Wohnung in Sicht. Diese missliche Situation der Anwohner ist den Städten und Kommunen durchaus bewusst, weshalb häufig eine sog. Bewohnerparkzone eingerichtet wird. Dies berechtigt jedoch nicht jeden Bewohner automatisch, dort parken zu dürfen. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, wie viel eine entsprechende Beantragung kostet und wer überhaupt antragsberechtigt ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis, häufig auch als Anwohnerparkausweis oder Bewohnerparkkarte bezeichnet, erlaubt seinem Inhaber, in sog. Anwohnerparkzonen kostenfrei zu parken. Solche richten die zuständigen Straßenverkehrsbehörden gem. § 45 StVO in Gebieten ein, in denen erheblicher Parkplatzmangel herrscht. Damit werden Parkflächen geschaffen, die exklusiv von Anwohnern genutzt werden dürfen. Daneben sind manche Anwohnerparkzonen so ausgestaltet, dass “Fremde” ihre Fahrzeuge zwar in diesen Zonen abstellen dürfen, hierfür aber eine Parkgebühr fällig wird. In diesem Fall ersetzt der Bewohnerparkausweis den Parkschein bzw. die Parkscheibe.

Achtung: Ein Bewohnerparkausweis weist Ihnen nicht “Ihren” eigenen Parkplatz im Sinne einer Reservierung oder eines Sondernutzungsrechts zu. Er berechtigt lediglich dazu, im gesamten Bewohnerparkgebiet auf den ausgewiesenen Flächen zu parken. Es kann also passieren, dass Sie trotz Bewohnerparkausweis gelegentlich keinen Parkplatz finden!

Leider können Sie die Verlängerung bzw. den Neuantrag nicht per E-Mail stellen.

Wer benötigt einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis “benötigt” man nicht; es gibt für Bewohner keine Pflicht, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Aufgrund der bereits genannten Vorteile ist ein solcher jedoch dringend anzuraten – insbesondere, wenn sie den Parkplatzmangel in ihrer näheren Umgebung schon am eigenen Leib zu spüren bekommen haben.

Allerdings kann nicht jede Person einen solchen Parkausweis beantragen. Erforderlich ist, dass Sie nachweisen können, tatsächlich in der Bewohnerparkzone zu wohnen und dort (als Hauptwohnsitz) gemeldet zu sein. Im Einzelfall kann ein Bewohnerparkausweis auch ausgestellt werden, wenn sich in der Anwohnerparkzone lediglich Ihr Zweitwohnsitz befindet. Eine solche Einzelfallerlaubnis ist jedoch nur in einigen Städten Deutschlands denkbar.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Die Beantwortung der Frage, was ein Bewohnerparkausweis kostet, ist so pauschal nicht möglich: Denn die Kosten unterscheiden sich von Region zu Region. Üblich sind Preise zwischen 15 – 35 Euro. Vielerorts kann dabei die Gültigkeitsdauer des Anwohnerparkausweises ausgewählt werden (12, 18 oder 24 Monate Gültigkeit).

Was braucht man, um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen?

Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind mehrere Dokumente erforderlich. Neben dem wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular (in vielen Regionen online zur Verfügung gestellt) sollte eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und eine Kopie des Personalausweises sowie ggf. der Meldebescheinigung eingereicht werden. Sofern Sie nicht selbst Halter des Fahrzeuges sind, ist eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Nutzung durch Sie erforderlich.

Daneben müssen Sie der Behörde ggf. nachweisen, dass Ihnen kein privates Grundstück bzw. ein (Tiefgaragen)-Stellplatz, der nur Ihnen oder allen Mietern Ihres Wohnhauses zugewiesen ist, fürs Parken Ihres Fahrzeuges zur Verfügung steht.

Tipp: In Einzelheiten unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen von Stadt zu Stadt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Beantragung bei der Stadt zu informieren. Häufig sind die Anforderungen Online auf der Webseite der Stadt aufgeführt. Im Zweifel können Sie auch bei der zuständigen Behörde telefonisch nachfragen.

Diese Informationen braucht das Amt, um Ihnen die Ausnahmegenehmigung für das Bewohnerparken auf den Parkzonen zu geben!

Kann ich bei einem Mietwagen auch einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist vereinzelt auch für Miet- oder Leihwägen gewerblicher Anbieter möglich (so etwa in Köln). Als Nachweis wird jedoch der Miet- oder Leihvertrag, aus dem die Nutzungsdauer ausdrücklich hervorgeht, verlangt.

Fazit zum Thema Bewohnerparkausweis

Die Suche nach einem Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung ist mühselig und kann die eigene Geduld stark auf die Probe stellen. In sog. Bewohnerparkzonen kann daher die Beantragung eines Bewohnerparkausweises die Lösung für dieses Problem sein. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nämlich zum kostenfreien Parken auf den ausgeschilderten Flächen. Die Kosten hierfür variieren von Region zu Region und sind abhängig von der Geltungsdauer des Anwohnerparkausweises.

Wir erhalten des Öfteren die Frage, was zu tun ist, wenn die Mutter oder der Vater bei der BAföG-Beantragung die Offenlegung verweigert. Denn der BAföG-Antrag sieht im Formblatt 3 vor, dass das Einkommen der Eltern offengelegt wird.

Deshalb haben wir das Problem genauer unter die Lupe genommen.

Was ist zu tun, wenn der Vater die Offenlegung bei der BAföG-Beantragung verweigert?

Wenn Eltern die Auskunft hinsichtlich ihrer Einkommensverhältnisse verweigern oder den Unterhalt an ihr Kind nicht zahlen, kann das Kind (falls es ansonsten die Voraussetzungen für den Empfang von BAföG-Leistungen erfüllt) einen „Antrag auf Vorausleistungen – Formblatt 8“ (Formblatt 8) stellen.

Wenn der Antrag bewilligt wird, zahlt das BAföG-Amt unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern BAföG im Vorschuss. Gleichzeitig prüft das Amt, ob das Kind seinen Eltern gegenüber einen Anspruch auf Unterhalt hat. Falls ja, erhebt das Amt Klage gegen die Eltern, falls diese sich bei normalem Schriftverkehr weigern zu zahlen.

Besteht kein Anspruch des Kindes auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern, so wird das Kind elternunabhängig gefördert.

Gefördert wird in Vorausleitung in zwei Wegen.

Wie bereits oben beschrieben, nimmt das BAföG-Amt die Eltern des Antragsstellers in Anspruch, wenn das Kind tatsächlich einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinen Eltern haben sollte. D.h. das Amt leistet in diesem Falle für die Eltern vor und holt sich das vorgeleistete Geld zurück. Dabei geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das BAföG-Amt über. In einem solchen Fall kann das BAföG-Amt auch Klage gegenüber den Eltern des Antragsstellers erheben. Dieses Risiko besteht beim Verweigern der Eltern auf Zahlung des Unterhalts.

Besteht kein Unterhaltsanspruch oder nicht vollständig in der Höhe, müssen die Eltern nicht Unterhalt zahlen. In einem solchen Fall kann das Amt nicht gegenüber den Eltern des Antragsstellers Klage erheben und den Unterhalt dadurch geltend machen. Wo nichts zu holen gibt, kann das Amt auch nichts holen. In diesem Fall wird der Antragssteller „elternunabhängig gefördert“ durch das BAföG-Amt.

Welche Voraussetzungen müssen für den Antrag auf Vorleistung gelten?

Fazit: BAföG kein Kontakt zu Vater

Wenn das Kind BAföG beantragt, können die Eltern dem Kind durch die Verweigerung der Offenlegung des Einkommens viele Steine in den Weg legen.

Jedoch gibt es, als Kind einen Weg das Geld trotzdem zu bekommen, nämlich durch das Formblatt 8.

Arbeiten Mitarbeitende in einem Unternehmen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kann dies unter Umständen sehr gefährlich werden. Doch ein Arbeitgeber kann einen Alkohol- oder Drogentest nicht einfach so anordnen und ist rechtlich heikel. Ein solcher Test greift nämlich in die Privatsphäre sowie in die persönliche Integrität ein. Somit könnten die Schutzrechte verletzt werden, weshalb ein Alkoholtest nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden kann. Welche Voraussetzungen für einen Alkoholtest am Arbeitsplatz vorliegen müssen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Dürfen Arbeitgeber einen Alkoholtest am Arbeitsplatz erzwingen?

Grundsätzlich ist es so, dass Alkohol- sowie auch Drogentests nur mit der Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters durchgeführt werden können. Aufgrund des Art. 2 Abs. 2 GG hat ein alkoholisierter Arbeitnehmer das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Deshalb darf er weder zu einer Atemalkoholanalyse noch zu einer Untersuchung seines Blutalkoholwertes gezwungen werden.

Verlangt ein Arbeitgeber also unangekündigt und ohne begründeten Verdacht einen Alkoholtest, so haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, diesen zu verweigern. Die Wahrung der Privatsphäre sowie der körperlichen Integrität des Arbeitnehmers wiegt von höherem Interesse, als das des Arbeitgebers. Auch das Bundesarbeitsgericht entschied im Jahre 1999 ebenfalls so (vgl. Urteil BAG vom 12.08.1999, Az.: 2 AZR 55/99). Hierbei ging es um einen Arbeitnehmer, der einen Beruf als bewaffneter Wachmann ausgeführt hat und von seinem Arbeitgeber zu einer Blutuntersuchung aufgefordert wurde. Einen besonderen Anlass gab es hierzu nicht. Da der Arbeitnehmer sich dem Bluttest verweigerte, folgte daraufhin die Kündigung. Dagegen klagte der Wachmann vor dem Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht entschied letztlich, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist, denn laut dem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag oder aus entsprechenden anderweitigen Vereinbarungen, war der Wachmann zu einem Alkoholtest nicht verpflichtet.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat Alkohol am Arbeitsplatz?

Zwar ist Alkohol am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verboten; kommen Sie allerdings angetrunken oder gar betrunken auf die Arbeit, müssen Sie mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit zu verbieten.

Gibt es Möglichkeiten, einen Alkoholtest zu begründen?

Ja, denn wenn ein begründeter Verdacht bei einem Mitarbeiter vorliegt, kann eine Kontrollmaßnahme vonseiten des Arbeitgebers sehr wohl gerechtfertigt sein. Ein gegebener Anlass liegt vor, wenn ein Mitarbeiter einen konkreten Hinweis dazu gibt, dass bei einem anderen Arbeitnehmer ein Alkoholmissbrauch vorliegt. Zudem leitet sich eine Meldepflicht schon aus den §§ 15, 16 ArbSchG ab. Damit der Arbeitgeber solch eine Kontrollmaßnahme jedoch durchführen kann, benötigt er die Zustimmung des Betriebsrates. Auch wenn bestimmte Maßnahmen zur Überwachung des Alkoholverbots in einem Betrieb eingeführt werden, muss hierbei das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beachtet werden.

Über das Alkoholverbot am Arbeitsplatz.

Kann der Arbeitgeber Alkohol am Arbeitsplatz verbieten?

Es gibt kein pauschales Gesetz, dass Arbeitnehmern untersagt, Alkohol am Arbeitsplatz zu konsumieren. Dies bedeutet wiederum, dass es den meisten Arbeitnehmern gestattet ist, beispielsweise während der Mittagspause Alkohol zu sich zu nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich Arbeitnehmer nach Lust und Laune betrinken können.

Konsumieren Sie während der Arbeitszeit Alkohol, muss gewährleistet sein, dass Sie Ihre Arbeitsleistung noch ohne jegliche Beeinträchtigung ausführen können. Haben Sie sich betrunken und sind nicht mehr voll arbeitsfähig, verstoßen Sie somit gegen Ihre vertraglichen Pflichten. Dies greift ebenfalls beim Restalkohol, wenn Sie in der Nacht zuvor zu viel getrunken haben.

Als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer müssen die Vorschriften zur Arbeitssicherheit beachtet werden. Diese besagen, dass keine Gefährdung von Leben oder Beschädigung von Arbeitsmitteln riskiert werden darf.

Darüber hinaus hat jeder Arbeitgeber das Recht, ohne Angabe von Gründen, ein betriebliches Alkoholverbot auszusprechen. Für Arbeitnehmer ist dieses Alkoholverbot dann bindend, was bedeutet, dass sie im Falle einer Nichtbeachtung gekündigt werden können.

Betriebliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz

Das betriebliche Alkoholverbot findet entweder mit einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag Niederschlag oder in Form einer Betriebsvereinbarung. Um eine Betriebsvereinbarung zu schließen, benötigt der Arbeitgeber jedoch zunächst die Zustimmung des Betriebsrates (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Gut zu wissen: Gibt es bei Ihnen im Unternehmen ein betriebliches Alkoholverbot, dürfen Sie auch im Homeoffice während der Arbeitszeit keinen Alkohol zu sich nehmen.

Fazit zum Alkoholtest am Arbeitsplatz

Festzuhalten gilt, dass es zwar kein Gesetz über ein Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz gibt, es aber dem Arbeitgeber – je nach betrieblichen Erfordernissen – gestattet sein kann, den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zu verbieten. Ein solches Verbot kann vertraglich festgehalten werden. Können Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeit aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr sachgemäß durchführen, droht Ihnen eine Abmahnung. Wiederholt sich der Verstoß, kann dies sogar zur Kündigung führen. Fechten Sie eine Kündigung beziehungsweise Abmahnung wegen Alkoholkonsum an, so liegt die Beweislast zunächst beim Arbeitgeber.

In jedem Mietverhältnis gibt es Rechte und Pflichten, die sowohl den Mieter als auch den Vermieter betreffen. Doch was passiert, wenn ein Mieter seine Zigaretten aus dem Fenster wirft? Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung? Welche Rolle spielt die Hausordnung und welche Bedeutung hat eine Abmahnung in diesem Zusammenhang? Dies sind Fragen, die wir in dem folgenden Beitrag klären werden.

Darf ein Mieter bei sich zu Hause rauchen?

Ja, ein Mieter darf in den Wohnungen jeder seinen Rauchgewohnheiten nachgehen, wie er möchte. Auch dann, wenn Mitmieter unter oder über ihnen wohnen und sich über den Rauchqualm aufregen, weil aus der Wohnung unter oder über ihnen regelmäßig Rauch in ihre Zimmer drängt, weil über und unter ihnen die Mieter auf dem Balkon regelmäßig rauchen.

Kann ich einen Mieter fristlos kündigen, wenn dieser andauernd seine Zigaretten aus dem Fenster schmeißt?

Nein, Mieter kann nicht sofort fristlos gekündigt werden, wenn er dauernd raucht und seine Zigaretten aus dem Fenster wirft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2006 entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 124/05) (http://lexetius.com/2006,2009), dass das Rauchen in der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Zudem bedarf eine außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 BGB einer vorherigen Abmahnung. Anders sieht es bei einer ordentlichen Kündigung gem. § 573 BGB aus. Gekündigt könnte hierbei unter einem Vorwand – nämlich wegen vertragswidrigen Mieterverhaltens, die auf die Hausordnung zurückzuführen ist.

Diese Rolle spielt die Hausordnung bei dem Kündigungsprozess.

Welche Rolle spielt die Hausordnung in diesem Falle?

Das Zusammenleben in einem Haus, wo viele Mietparteien wohnen, erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner/Hausbewohnerinnen. Um dieses ungestörte Zusammenleben zu sichern, wird mit jedem Mietvertrag auch eine Hausordnung zur Kenntnis genommen und unterschrieben.

Fraglich ist daher, ob auch Sie eine solche Hausordnung besitzen? Und ob diese Hausordnung rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages ist?

Denn eine Hausordnung beinhaltet auch den Absatz, dass “wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, auch nach Aussprachen oder Abmahnungen, als mietvertragswidriges bzw. genossenschaftswidriges Verhalten” betrachtet werden und zur fristlosen Kündigung des Dauernutzungsvertrages, folglich dem Mietvertrag, sowie dem Ausschluss aus der Genossenschaft führen.

Wie wird eine Hausordnung wirksam?

Es gibt 2 Arten, wie die Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages wirksam geworden ist:

  1. Der Mietvertrag enthält eine Klausel in Bezug auf die Hausordnung: Die Hausordnung vom ________(Datum der Hausordnung) ist Bestandteil des Mietvertrages und diesem Vertrag als Anlage beigefügt.
  2. Die Hausordnung enthält eine Klausel in Bezug auf den Mietvertrag: „Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages vom ____ (Datum des Mietvertrages) zwischen ___________ (Mieter) _______ (Vermieter).

Inwiefern ist eine Abmahnung notwendig und welche Rolle spielt diese?

Eine solche Abmahnung, die bei Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung notwendig ist, ist die Aufforderung des Vermieters an den Mieter, das vertragswidrige Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Sie kann entweder mündlich oder schriftlich dem Mieter erklärt werden. In dieser Erklärung muss ersichtlich werden, dass der Vermieter den Mieter zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen auffordert. Dabei kann dem Mieter eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer er die gewünschte Handlung vornehmen oder bestimmte Handlungen, wie bei Ihnen, unterlassen soll.

Was passiert, wenn der Mieter der Abmahnung nicht nachkommt?

Wenn der Mieter nun den Aufforderungen nicht nachkommt, drohen ihn weitere rechtliche Folgen – u.a. die außerordentliche fristlose Kündigung. Besondere Anforderungen an die Form einer Abmahnung sind nicht gestellt. Aber hinsichtlich der späteren Beweisgründe innerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung, ist es empfehlenswert, die Abmahnung auf dem schriftlichen Weg dem Mieter zukommen zu lassen.

Was gilt es bei der Abmahnung zu beachten?

Form & Inhalt der Abmahnung

Am besten wäre es, wenn Sie die Abmahnung in Gegenwart von Zeugen in den Briefkasten des jeweiligen Mieters hineinstecken. In der Abmahnung muss detailliert und konkret das vertragswidrige Mieterverhalten ersichtlich sein. Behauptungen reichen in der Hinsicht nicht aus.

Fachgerechte Protokollierung der Verstöße

Es muss protokolliert werden, wann und um wie viel Uhr der Mieter aus dem Balkon seine Zigarettenstummel hinunterwirft, wie beispielsweise hier:

Am Vormittag des 29. Januar 2013 um 7 Uhr morgens stand Herr Mieter in seinem Balkon und hat seine Zigarettenstummel hinuntergeworfen. Gesehen wurde er von den Nachbarn: (Namen nennen).
Die Zigarettenstummel landeten im Balkon oder im Garten des Nachbarn (Name nennen) und verursachte diesen Schaden _____________________ (Foto hinzufügen).

Fazit

Im Mietrecht ist das Rauchen in der eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt. Jedoch kann ständiges Wegwerfen von Zigarettenkippen aus dem Fenster als vertragswidriges Verhalten angesehen werden. Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Sie erfordert eine vorherige Abmahnung und eine genaue Dokumentation des Verhaltens des Mieters. Die Hausordnung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen, da sie als rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus regelt.

Möchten Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen, müssen Sie zunächst den Mietvertrag kündigen. Hierbei müssen Sie die geltenden Fristen beachten. Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, müssen Sie unter Umständen länger für die Wohnung bezahlen, als Sie eigentlich darin wohnen bleiben wollen. Kündigungsfristen haben sowohl Mieter als auch Vermieter einzuhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter?

Üblicherweise können Mieter ihre Wohnung innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies geschieht immer mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Dabei ist es unerheblich, wie lange Sie schon in dieser Wohnung wohnen. Ihre Kündigungsfrist verändert sich nicht.

Zur fristgerechten Kündigung ist es erforderlich, dass diese spätestens am dritten Werktag eines Monats dem Vermieter vorliegt. Der laufende Monat läuft hierbei also noch mit. Zu beachten gilt es außerdem, dass es nicht auf den Poststempel ankommt, sondern auf den tatsächlichen Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Auch Samstage sind Werktage!

Nachfolgend ein Beispiel: Ein Mieter möchte seine Wohnung zum 30.11.2023 kündigen, da er ab dem 01.12.2023 in eine neue Wohnung ziehen will. Dies bedeutet, dass die Kündigung des Mieters spätestens am 04.09.2023 vorliegen muss, um noch als fristgerecht zu gelten (der 03.09.2023 ist ein Sonntag und wird deshalb nicht mitgezählt). Würde die Kündigung erst einen Tag später, also am 05.09.2023 beim Vermieter eingehen, wäre die Frist von drei Monaten knapp verpasst. Das Mietverhältnis würde dann erst zum 31.12.2023 enden.

Sollte die ordentliche Kündigungsfrist einmal verpasst worden sein, bedarf es keiner neuen Kündigung. Die Kündigung verschiebt sich dann lediglich um einen Monat nach hinten. Zudem ist es erforderlich, dass Sie die Kündigung schriftlich abgeben. Dies bedeutet, dass Sie einen Brief formulieren und unterschreiben müssen. Eine Kündigung, die mit Fax, E-Mail oder gar WhatsApp verschickt wird, erlangt keine Gültigkeit (§ 568 BGB). Die notwendige Schriftform wird so nicht eingehalten.

Im Rahmen eines Mietvertrags müssen Vermieter folgende Fristen beachten!

Welche Kündigungsfristen müssen Vermieter beachten?

Grundsätzlich gilt, dass Vermieter nur aus berechtigtem Interesse kündigen können (§ 573 BGB). Für Vermieter gelten etwas andere Kündigungsfristen, als für Mieter. Sie verlängert sich nämlich entsprechend danach, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt. Dies bedeutet im Klartext, je länger Sie in einer Wohnung wohnen, umso länger Zeit soll Ihnen als Mieter bleiben, eine neue Wohnung zu finden.

Tabelle mit Kündigungsfristen für Vermieter

MietdauerKündigungsfrist
0 bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
ab 8 Jahren9 Monate

Sollte Ihr Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist ausweisen als die gesetzliche Frist, so gilt dies nur für den Vermieter. Anders ist es, wenn sich Mieter und Vermieter auf kürzere Kündigungsfristen geeinigt haben; diese gelten dann nur für den Mieter, da der Vermieter sich an die gesetzlichen Fristen halten muss. Hier können Sie zudem eine kostenlose Mietvertrag Vorlage finden.

Kündigungsdaten für Vermieter

Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag des MonatsMietdauer unter 5 Jahre – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zumMietdauer zwischen 5 und 8 Jahren – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zumMietdauer mehr als 8 Jahre – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zum
Januar31.03.30.06.30.09.
Februar30.04.31.07.31.10.
März31.05.31.0830.11.
April30.06.30.0931.12.
Mai31.07.31.10.31.01.
Juni31.08.30.11.28.(29.)02.
Juli30.09.31.12.31.03
August31.10.31.01.30.04.
September30.11.28.(29.)02.31.05.
Oktober31.12.31.03.30.06.
November31.01.30.04.31.07.
Dezember28.(29.).2.31.05.31.08.

Verkürzte Fristen für Vermieter

In einigen Sonderfällen kann es allerdings vorkommen, dass auch für Vermieter kürzere Kündigungsfristen gelten, nämlich dann, wenn es für den Vermieter unzumutbar ist, das Mietverhältnis mit dem bestehenden Mieter fortzuführen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Mieter beispielsweise zwei Monate hintereinander seine Miete nicht gezahlt hat. Vermieter haben dann das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Sonderfall: Wenn Vermieter und Mieter in einem Haus leben

Liegt der Fall so, dass Vermieter und Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung leben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Vermieter benötigt dann zur Kündigung kein berechtigtes Interesse mehr. Nur die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. Dies bedeutet, wenn ein Mieter schon fünf Jahre dort lebt, hat der Vermieter keine sechs Monate, sondern neun Monate Kündigungsfrist (§ 573a BGB).

Kürzere Kündigungsfristen sind nur bei Untervermietung von möblierten Zimmern möglich. Hier ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats mit Ablauf des Monats wirksam (§ 573c Abs. 3 BGB). Bei Werksmietwohnungen liegt der Fall wieder anders: Hier kann der Vermieter mit einer Frist von einem Monat kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und der Vermieter die Wohnung für einen anderen Angestellten benötigt.

Erhalten Sie in unserem großen Ratgeber zum Thema Kündigung Mietvertrag mehr Informationen über den weiteren Ablauf.

Tabelle mit Kündigungsfristen für Mieter

KündigungsartKündigungsfrist
ordentliche/gesetzliche Kündigung durch Mieter3 Monate zum Monatsende
Tod des Mieters3 Monate
Modernisierung2 Monate
Bei nicht gestatteter Untervermietung3 Monate
Unzumutbare Umstände (Schäden etc.)fristlos
Mieterhöhung2 Monate

Kündigung seitens des Mieters – Überblick über die Auszugsfristen

Zugang der Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats (Samstag ist auch ein Werktag – etwas anderes gilt, wenn der letzte Tag der Karenzzeit auf diesen fällt – dann ist dieser nicht als Werktag anzusehen)Mietdauer irrelevant – unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erfolgt die Kündigung zum
Januar31.03.
Februar30.04.
März31.05.
April30.06.
Mai31.07.
Juni31.08.
Juli30.09.
August31.10.
September30.11.
Oktober31.12.
November31.01.
Dezember28.(29.).2.
Nach Ablauf des zweiten Monats kann der Mieter bei Mieterhöhung oder Modernisierung fristlos kündigen.

Haben auch Mieter ein Sonderkündigungsrecht?

Sobald sich die Bedingungen des Mietverhältnisses ändern, haben Sie als Mieter in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Wurde für Ihre Wohnung eine Sanierung oder Mieterhöhung angekündigt, so können Sie bis zum Ende des Folgemonats kündigen. Das Mietverhältnis endet dann zum übernächsten Monat.

Ein Beispiel

Werden Sie im April von Ihrem Vermieter über eine Modernisierung informiert, haben Sie das Recht, im Laufe des Mais Ihr Mietverhältnis zum 30. Juni zu kündigen.

Wie bereite ich ein Kündigungsschreiben vor?

Wie bereits erwähnt, muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Mündlich können Sie leider nicht kündigen. Es gibt unzählige Muster und Vorlagen, die Ihnen viel Zeit und unnötige Fehler ersparen. Es ist außerdem wichtig, die Kündigung eigenhändig zu unterschreiben und dem Vermieter fristgerecht zu übermitteln.

Damit die Kündigung rechtswirksam ist, sollten folgende Inhalte im Kündigungsschreiben vorkommen:

Was geschieht, wenn ich als Mieter früher ausziehe?

Oftmals kommt es vor, dass der Mietvertrag gekündigt ist, der Mieter jedoch noch vor Ablauf des Mietvertrages auszieht. In solchen Fällen müssen sowohl Vermieter als auch Mieter darauf achten, nicht gegen geltendes Mietrecht zu verstoßen.

Worauf muss der Mieter achten?

Worauf muss der Vermieter achten?

Verlassen Sie Ihre Wohnung schon vorzeitig, hat der Vermieter trotzdem weiterhin nicht das Recht, ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung zu betreten. Dies darf er erst nach Ablauf des Mietvertrages tun. Dies bedeutet, dass eventuelle Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten nicht schon frühzeitig begonnen werden dürfen. Wenn aufgrund des früheren Auszugs kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde, hat der Vermieter das Recht in Anwesenheit eines Zeugen die Wohnung zu besichtigen. Eventuelle Kosten für festgestellte Mängel kann er dann beim Mieter geltend machen.

MieterInnen von Wohnungen können den Rechner verwenden, um die Fristen der Mietverträge detailliert zu bestimmen.

Fazit: Überwiegend sind die Kündigungsfristen einer Wohnung mieterfreundlich

In aller Regel hat Deutschland den Ruf, mieterfreundliche Gesetze zu haben. Auch im Hinblick auf die Kündigungsfristen kann man dies nur bestätigen. Ein Mietvertrag lässt sich innerhalb von drei Monaten vom Mieter kündigen; vorausgesetzt, es gibt keine anderweitigen Vereinbarungen. Für eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter muss zudem auch keine Begründung abgegeben werden. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise angekündigte Modernisierung oder Mieterhöhung, verkürzt sich die Kündigungsfrist (Sonderkündigungsrecht).

Für Vermieter geht die Auflösung eines Mietvertrages allerdings nicht so leicht von der Hand. Eine Kündigung ist entweder bei einem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse oder Eigenbedarf zulässig. Die Kündigungsfristen für Vermieter sind wesentlich länger. Diese richten sich nämlich nach der Mietdauer. Je länger ein Mietverhältnis besteht, desto länger sind auch die Kündigungsfristen. Diese verlängern sich zusätzlich noch einmal, wenn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird. Schlussendlich ist es aber so, dass jede Partei das Recht auf fristlose Kündigung hat, sobald eine Seite ihre Pflichten verletzt oder sich auf andere Art und Weise rechtswidrig verhält.

Nach den Vorschriften des in Deutschland geltenden Mietrechts ist der Vermieter während der Laufzeit eines Mietvertrages dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vermieteten Räume in einem zum vereinbarten Mietgebrauch geeigneten Zustand sind.

Nach dem Empfinden vieler Mieter gehören Sicherheitsvorkehrungen gegen Einbruch zum ungestörten Wohnen oder zur Geschäftstätigkeit in Mieträumen dazu. Dennoch ist die Sicherung grundsätzlich Sache des Mieters.

Wie definiert das Gesetz die Pflichten des Vermieters zur Gewährleistung der Bewohnbarkeit von Mieträumen?

Der Umfang der vom Vermieter übernommenen Pflichten ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Gesetz bestimmt in § 535 Absatz 1 BGB, dass die Räume in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben und diesen Zustand während der Mietzeit aufrechtzuerhalten sind. Zur „Bewohnbarkeit“ gehören abgeschlossene Räume und eine solide, verschließbare Wohnungstür. Darüber hinausgehende Sicherheitsanforderungen lassen sich mietvertraglich vereinbaren, aber nicht erzwingen.

Es empfiehlt sich, vor der Unterzeichnung des Mietvertrages nachzufragen, ob es im Objekt schon Einbrüche gegeben hat und welche Gründe dazu geführt haben. Der Vermieter kann dann konkret aufgefordert werden, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Allgemeine Rechtsbestimmungen, die Ansprüche auf Einhaltung von Sicherheitsstandards festlegen, gibt es nicht. Der Mieter ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sein Eigentum zu sichern.

In diesen Fällen können Mieter Mietminderung und sogar einen Schadensersatz erhalten.

In welchen Fällen kann ein Mieter vom Vermieter Schadensersatz wegen Sicherheitsmängeln fordern?

Vom Vermieter kann der Mieter allerdings verlangen, bauliche „Besonderheiten“, die dazu führen, dass Einbrecher einfacher in die gemieteten Räume einsteigen können, zu beseitigen, wenn die vorhandenen Gegebenheiten als Mangel zu bewerten sind. Der Bundesgerichtshof hatte in einem am 07.06.2006 zum Aktenzeichen XII ZR 34/04 verkündeten Urteil einem Mieter von Gewerberäumen recht gegeben, der von seinem Vermieter Schadensersatz verlangte, nachdem Einbrecher durch nachlässig zugemauerte Fensteröffnungen in die Geschäftsräume gelangt waren.

Der Mieter, der hochwertige Elektrowaren verkaufte, hatte die Schwachstellen des Mauerwerkes bei der Innenbesichtigung der Räume nicht erkennen können. Von außen wären die zugemauerten Fenster nur mit erheblichem Aufwand, den der Mieter nicht auf sich nehmen musste, zu erkennen gewesen. An der betroffenen Gebäudeseite gab es ein ungepflegtes Grundstück mit verwildertem Bewuchs. Die nicht fachkundig ausgeführten Maurerarbeiten an den aufgegebenen Fensteröffnungen waren aufgrund des festgestellten Hergangs beim Einbruch klar als auslösende Schwachstellen erkannt worden.

Unter welchen Bedingungen können Mieter eine Mietminderung bei Sicherheitsmängeln durchsetzen?

Liegen solche Problempunkte vor und hat sich die allgemein davon ausgehende Gefahr inzwischen schon so weit konkretisiert, dass es zum Einbruch gekommen ist, haben Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter Abhilfe schafft. Das gilt beispielsweise, wenn wild wuchernder Baum- und Strauchbewuchs zum Klettern einlädt oder wenn Kellerschächte nicht ausreichend gesichert sind. Um dem Mieter eine ungestörte Nutzung der Mieträume zu ermöglichen, muss der Vermieter hier tätig werden.

Sorgt er trotz Hinweis auf die Problematik und trotz Aufforderung nicht dafür, dass das konkrete Sicherheitsrisiko beseitigt wird, kann der Mieter mit einer Mietminderung reagieren. Eine solche Mietminderung muss selbstverständlich vorher angekündigt werden. Der Abzug darf erst durchgeführt werden, wenn der Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Mangelbeseitigung hatte. Für eine nicht abschließbare Haustür wird etwa eine Mietminderung in Höhe von 5 % für angemessen gehalten. Bei ausgefallener Außenbeleuchtung der Hausnummer wurde eine Mietminderung schon abgelehnt.

Inwiefern kann eine veränderte Sicherheitslage die Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages beeinflussen?

Eine Ausnahme vom Prinzip, dass nur verlangt werden kann, was im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, kann es dann geben, wenn sich die Sicherheitslage rund um das betroffene Mietobjekt in der Zeit nach Mietvertragsabschluss in unvorhersehbarer Weise verschärft. Steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche in der unmittelbaren Nachbarschaft in nachweisbarer Weise deutlich an, liegen Anzeichen für eine solche nachteilige Änderung der äußeren Umstände vor. Dadurch kann auch die Geschäftsgrundlage betroffen sein, die dem Mietvertragsabschluss zugrunde lag. Haben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer ruhigen, sich gegenseitig bekannten Nachbarschaft einfache Fenster auch im Erdgeschoss und im ersten Stock ausgereicht, kann es nach grundlegender Änderung des Wohnumfeldes notwendig werden, dort Sicherheitsgitter anzubringen.

Zu beachten ist, dass nur der tatsächlich festgestellte Anstieg von kriminellem Einbruch Anlass zu solchen Maßnahmen sein kann, nicht aber der Zuzug von fremden Nachbarn, die aus verschiedensten Gründen von den bisherigen Bewohnern mit Misstrauen betrachtet werden.

So muss die Installation von Sicherheitsmaßnahmen ablaufen, um rechtlich konform zu sein!

Wie können Mieter zusätzliche Sicherungsmaßnahmen rechtlich korrekt umsetzen?

Für die Realisierung zusätzlicher Einbruchsschutzmaßnahmen in Mieträumen gelten die allgemeinen mietrechtlichen Regeln für Um- und Einbau. Wird in die Bausubstanz eingegriffen, ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Kleinere Baumaßnahmen kann der Mieter auch ohne Information an den Vermieter durchführen. Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass die Einbauten am Ende der Mietzeit entfernt werden und die Übergabe im ursprünglichen Zustand erfolgt. Zur Vermeidung zusätzlicher Aufwendungen empfiehlt es sich, mit dem Vermieter vor dem Einbau von Sicherungstechnik eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen.

Mechanische Sicherungsmaßnahmen sind allerdings häufig so konzipiert, dass sie ohne Eingriff in die Bausubstanz eingebaut werden können. Das gilt für Sicherheitsschlösser an Wohnungstüren ebenso wie für Querriegel, die zur zusätzlichen Sicherung des Eingangs, aber auch für das zuverlässige Verschließen von Nebeneingängen nützlich sind. Fenster und Terrassentüren lassen sich vor unerwünschten Öffnungsbemühungen schützen, indem der Wohnungsinhaber oder der Gewerbetreibende einfache Griffe gegen verschließbare Modelle austauscht. Sicherungseinrichtungen wie Überwachungskameras oder Fenstergitter können nur mit Zustimmung des Vermieters angebracht werden. Bei Maßnahmen, die außerhalb der vom eigenen, ausschließlichen Besitzrecht umfassten Räumlichkeiten wirken, ist möglicherweise auch das Einverständnis anderer Nutzer erforderlich.

Wann gelten sicherheitstechnische Verbesserungen als Modernisierungsmaßnahmen?

Kommt der Vermieter den Bitten seiner Mieter nach Verbesserung der sicherheitstechnischen Ausstattung nach oder beschließt er selbst, zur Verbesserung des Wohnwertes seiner Wohnanlage effektive Maßnahmen wie Scheinwerfer mit Bewegungsmeldern, feste Abdeckungen für Keller-Lichtschächte oder Sicherheitsgitter für Kellerfenster zu verwirklichen, dann handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555b Ziffern 4 und 5 BGB.

Aus diesem Grunde kann er die dazu notwendigen Investitionen gemäß § 559 Absatz 1 BGB im Rahmen der Modernisierungsumlage mit bis zu 11 % der Gesamtbaukosten auf die monatliche Miete umlegen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit ist, dass tatsächlich eine Wohnwertverbesserung, im konkreten Fall also eine Verringerung der Einbruchsgefahr, erreicht wurde. Lässt der Vermieter lediglich bisher bestehende Sicherheitsmängel effektiv beseitigen, gelten die Arbeiten als notwendig Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten (§ 555a BGB). Für solche Maßnahmen ist der Vermieter selbst zuständig. Dafür anfallende Kosten kann er nicht auf die Miete umlegen.

Hat der Mieter wegen des zu beseitigenden Mangels Aufwendungen gehabt, muss ihm der Vermieter diese erstatten. Übersteigen die Kosten notwendiger sicherheitstechnischer Umbauten den im Verhältnis zum Wert der Bausubstanz angemessenen Rahmen, kann ein Fall der sogenannten „Opfergrenze“ vorliegen. In § 275 Absatz 2 BGB wird dem Schuldner, im vorliegenden Fall wäre das der Vermieter, der zur Sicherung seiner Immobilie verpflichtet ist, die Möglichkeit gegeben, unverhältnismäßige Belastungen abzulehnen.

Besondere Bedingungen für die Installation von Sicherheitskameras.

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Installation von Überwachungskameras in Mietobjekten beachtet werden?

Bevor eine Überwachungskamera installiert werden kann, sollte die rechtliche Situation geklärt werden. Durch das Filmen fremder Personen wird in grundrechtlich geschützte Rechte eingegriffen. Das „Recht am eigenen Bild“ führt dazu, dass Nachbarn oder deren Besucher sich mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren können, wenn der Hauseigentümer selbst oder ein Mieter in Räumen, die von allen Mietparteien gemeinsam genutzt werden, Kameras installieren. Dies gilt auch für den Eingangsbereich und für die äußere Umgebung des zu bewachenden Objekts. Zur Vermeidung von Klagen der Nachbarn ist es sinnvoll, zunächst deren Zustimmung einzuholen, bevor eine Kameraanlage installiert wird.

Bei einem Wohn- oder Gewerbeobjekt, das schon mehrfach Ziel von Einbrechern gewesen ist, fällt es wahrscheinlich nicht einmal schwer, das Einverständnis anderer Mieter zu erhalten. Allerdings muss auch dann, wenn sowohl der Vermieter als auch alle ansässigen Mietparteien die Kameraüberwachung wünschen, noch darauf geachtet werden, dass Aufnahmen von unbeteiligten Personen, die sich in unverdächtiger Weise auf öffentlich zugänglichem Grund und Boden bewegen, vermieden werden.

Fazit rund um die Mietminderung bei Sicherheitsmängeln

In der Diskussion um Mietminderung bei Sicherheitsmängeln wird deutlich, dass die Verantwortung des Vermieters für die Sicherheit der Mieträume begrenzt ist. Sie erstreckt sich auf grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, wie abschließbare Türen. Darüber hinausgehende Anforderungen müssen speziell vereinbart werden. Mieter haben jedoch das Recht, bei nachweisbaren Sicherheitsdefiziten eine Mietminderung zu verlangen, sofern der Vermieter nicht angemessen reagiert. Die Installation zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen ist möglich, erfordert aber oft die Zustimmung des Vermieters. Schließlich können sich veränderte Sicherheitslagen auf die Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages auswirken, was eine Anpassung des Mietverhältnisses erforderlich machen kann.

Ihr Arbeitgeber ist Ihnen gegenüber in der Pflicht, rechtzeitig das Ihnen geschuldete Gehalt zu zahlen. Normalerweise ist die Zahlung vom Arbeitslohn immer am Ende des Monats fällig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass spätestens am ersten Tag des Folgemonats das Gehalt bei Ihnen auf dem Konto sein muss. Es gibt aber auch Abweichungen, die sich im Regelfall aus Arbeits- oder Tarifverträgen ergeben können. Welche das sind und was Sie unternehmen können, wenn Ihr Lohn ausbleibt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber zum Thema: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Was kann ich machen, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?

Sollte Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommen, Ihnen rechtzeitig Ihren Lohn zu zahlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Wie verweigere ich meine Arbeit?

Sollte sich Ihr Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand befinden, können Sie von Ihrem Recht der Arbeitsverweigerung Gebrauch machen (§ 273 BGB). Dies wird auch Zurückbehaltungsrecht genannt. Bevor Sie jedoch einfach nicht mehr zur Arbeit gehen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrem Recht in Kenntnis setzen und androhen, dass Sie davon demnächst Gebrauch machen werden. In folgenden Fällen haben Sie allerdings kein Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern:

Haben Sie allen Grund dazu, Ihre Arbeitsleistung zu verweigern, darf der Arbeitgeber Sie deshalb nicht abstrafen und insbesondere nicht kündigen. In der Zeit der Arbeitsverweigerung steht Ihnen zudem jene Bezahlung zu, als hätten Sie gearbeitet.

Diese Rechte & Unterstützung haben Sie bei Ihren Kündigungen!

Dürfen Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn das Gehalt ausbleibt?

Ja, nach erfolgter Abmahnung ist dies durchaus möglich. Hier gelangen Sie zu unserer kostenlosen Abmahnung-Vorlage. Zunächst einmal sollten Sie beim Ausbleiben Ihres Lohns zuerst die Formalien studieren, ob eine fristlose Kündigung in diesem Fall überhaupt zulässig ist. Für eine fristlose Kündigung muss gemäß § 626 Abs. 1 BGB immer ein wichtiger Grund vorliegen. Allgemein gilt jedoch, sobald die Lohnzahlung ausbleibt, der Arbeitgeber sich im Zahlungsverzug befindet und das in erheblicher Form, stellt dies einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Konkret heißt dies, dass sich der Arbeitgeber dafür mindestens zwei Monate im Zahlungsverzug befinden muss beziehungsweise zwei Monatsgehälter ausstehen. Außerdem muss der Arbeitnehmer vor fristloser Kündigung eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen haben. Auf unserer Seite finden Sie zudem eine kostenlose Vorlage zum Thema: Kündigung Arbeitsvertrag.

Wohin können sich Arbeitnehmer bei ausbleibendem Gehalt wenden?

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Lohn ausbleibt, sollten Sie schon die ersten Schritte einleiten. Zuerst sollten Sie sich in jedem Fall erst einmal an den Arbeitgeber selbst wenden. Setzen Sie ihm zur Zahlung Ihres Gehalts eine Frist und erst, wenn er innerhalb dieser Frist der Zahlung nicht nachkommt, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied, können Sie sich auch an Ihre zuständige Gewerkschaft wenden. Möchten Sie weitere juristische Schritte einleiten, können Sie dies vor dem Arbeitsgericht tun. Zudem kann Sie die Arbeitsagentur auf einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld beraten.

Wie lange darf der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen?

Wann Ihr Gehalt ausgezahlt wird, ist üblicherweise im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Üblicherweise wird das Gehalt monatlich gezahlt. Dabei ist zu beachten, dass das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats auf dem Konto sein muss.

Die gesetzliche Fälligkeit des Gehalts ist aus § 614 BGB zu entnehmen. Hierin ist festgehalten, dass die Zahlung des Gehalts nach der Arbeitsleistung zu vergüten ist. Sofern sich die Zahlung jedoch nach verschiedenen Zeitabschnitten berechnet, ist die Zahlung immer jeweils mit Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte fällig. Einige Tarif- oder Arbeitsverträge können von dieser Regelung allerdings abweichen, willkürlich darf dies aber auch nicht erfolgen. Oftmals ist ein gewisser „Spielraum“ vorgesehen, der sich meistens bis zum 1. oder 15. des Folgemonats beläuft. Später jedoch darf der Zeitpunkt nicht sein. Wichtig für Betriebe mit Betriebsrat: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat auch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Lohnzahlung.

Arbeitgeber dürfen unter keinen Umständen weiter als bis zum 15. des Folgemonats die Gehaltszahlung hinauszögern. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg erklärte im Jahr 2017 einen Arbeitsvertrag für unwirksam, worin ein Fälligkeitsdatum des Gehalts bis zum 20. des Folgemonats festgehalten war (Urteil LAG Baden-Württemberg vom 09,10,2017, Az.: 4 Sa 8/17). Das Gericht sah dies als unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer. Weiter führte es aus, dass solch eine Abweichung nur zulässig sei, wenn sich die Vergütungsbestandteile jeden Monat neu berechnen würden. In solchen Fällen wäre ein Hinauszögern allemal bis zum 15. des Folgemonats noch zu akzeptieren. Zumindest aber dann, wenn vorher ein Vorschuss des Gehalts gezahlt werden würde. Im hiesigen Fall lag jedoch keine wechselnde monatliche Abrechnung vor. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.

Zahlt der Arbeitgeber immer noch nicht? Dann kann der Arbeitgeber das Gehalt aufgefordert bekommen!

Wann kann der Arbeitgeber zur Zahlung des ausstehenden Gehalts aufgefordert werden?

Sollte Ihr Gehalt bis zum vereinbarten Termin der Fälligkeit ausbleiben oder nur teilweise erfolgen, fordern Sie Ihren Arbeitgeber zur Zahlung auf. Achten Sie dabei allerdings auf die Fristen: Oftmals sind in Arbeits- oder Tarifverträgen sogenannte Ausschlussfristen geregelt, die sehr kurz sein können. Diese sollten Sie unbedingt im Voraus prüfen. Sollte Sie Ihre Zahlung nicht innerhalb dieser Frist einfordern, kann dies unter Umständen Auswirkungen auf Ihren Anspruch des Gehalts haben. Sollten Sie dennoch diese Ausschlussfrist versäumt haben, holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat ein. Ein Anwalt kann Ihnen eventuell noch die Chancen einer Klage vor Gericht erläutern.

Wie fordere ich korrekt mein Gehalt ein?

Zunächst sollten Sie bestenfalls ein Schreiben an Ihren Arbeitgeber aufsetzen, in dem die konkrete Anspruchssumme genannt wird. Im Idealfall erstellen Sie hierzu eine Auflistung, wann und wie Sie gearbeitet haben. Bedenken Sie, dass Sie die Summen genau angeben müssen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet. Zur Zahlung des ausstehenden Gehalts setzen Sie ihm eine Frist von zwei Wochen. Geben Sie auch unbedingt Ihre Kontodaten im Schreiben an und vergessen Sie nicht, zu unterschreiben.

Wenn Sie den Brief per Post verschicken, sollten Sie dies unbedingt per Einschreiben vollziehen, damit Sie einen Nachweis über den Zugang haben. Besser noch, Sie geben ihn persönlich ab. Eine Durchschrift des Schreibens sollte bei Ihren Unterlagen verbleiben. Übrigens ist es auch erlaubt, Ihren Arbeitgeber per SMS, E-Mail, Fax oder gar WhatsApp zur Zahlung aufzufordern. Eine telefonische oder mündliche Zahlungsaufforderung hingegen ist nicht wirksam.

Wie viel Lohn kann ich einfordern?

Wichtig ist, dass Sie unbedingt den richtigen Betrag geltend machen. Gefordert wird stets der Bruttostundenlohn beziehungsweise Bruttomonatslohn. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Zunächst einmal sollten Sie Ihren Anspruch des Bruttolohns des entsprechenden Monats berechnen. Hierzu multiplizieren Sie Ihre Arbeitsstunden mit Ihrem Stundenlohn. Kommen bei Ihnen eventuell noch Nacht- oder Feiertagszuschläge hinzu, rechnen Sie diese dazu.
  2. Wenn Sie schon teilweise Anzahlungen erhalten haben, führen Sie diese auf, jedoch als Nettosumme.
  3. Wichtig ist, dass Sie keinen Endbetrag errechnen, sondern einfach Ihren Bruttoanspruch einfordern und sämtlich erhaltene Nettobeträge angeben. Es wird kein Netto vom Brutto abgezogen.

Kostenlose Vorlage: Abmahnung – Gehalt / Lohn

Das müssen Sie über den Ausgleich Ihrer Gehaltszahlungen wissen!

Kann ich meinen Lohn auch von anderer Stelle gezahlt bekommen?

Über das Insolvenzverfahren

Oft ist es der Fall, dass der Arbeitgeber Ihnen zwar gerne Ihr Gehalt zahlen würde, dies aber einfach finanziell nicht mehr kann. Meistens steht dem Arbeitgeber dann die Insolvenz bevor. Sie können dann aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers neben Ihrem Gehaltsanspruch auch einen sozialrechtlichen Anspruch auf das Insolvenzgeld haben. Geltend machen können Sie diesen Anspruch bei der Bundesagentur für Arbeit. Um ein Anrecht auf Insolvenzgeld zu haben, muss jedoch zunächst ein Insolvenzereignis vorliegen. Folgende Insolvenzereignisse sind denkbar:

Der Insolvenzgeldanspruch umfasst in aller Regel Ihre drei letzten Monatsgehälter vor Eintritt des Insolvenzereignisses.

Über die Bundesagentur für Arbeit

Möchten Sie von Ihrem Arbeitsverweigerungsrecht Gebrauch machen oder ziehen die fristlose Kündigung in Erwägung, können Sie sich an die Arbeitsagentur wenden, um sich über einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu informieren.

Fazit zum Thema: Arbeitgeber zahlt Lohn nicht

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht oder nur teilweise, dann müssen Sie dabei nicht tatenlos zusehen. Sofern noch ein Arbeitsverhältnis besteht, sollten Sie zunächst einmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Manchmal kann es auch vorkommen, dass nur ein buchhalterischer Fehler die Ursache vom Ausbleiben des Gehalts ist. Ist dies jedoch nicht der Fall, dann können Sie Ihren Chef schriftlich abmahnen beziehungsweise zur Zahlung auffordern. Außerdem können Sie sogar Schadensersatz und Zinsen fordern.